Bangladesch: Massenentlassung nach Streik in Textilfabriken

Textilfabriken in Bangladesch haben nach Angaben der Polizei dort mindestens 1.500 Arbeiter_innen entlassen und 30 Beschäftigte und Gewerkschaftler_innen wurden festgenommen, nachdem über 50 Zulieferfirmen für westliche Modemarken die Tore nach Massenstreiks zunächst geschlossen hatten. Vertreter_innen der Gewerkschaft Bangladesh Garment and Industrial Workers Federation sprachen allerdings von bis zu 3.500 Entlassungen, auch hielten sich etwa 50 Anführer_innen der Proteste nun versteckt.

Als Reaktion auf den Streik waren zuvor in Ashulia, einem Vorort der Hauptstadt Dhaka, 55 Fabriken geschlossen worden. Hier wird unter anderem für die Modemarken Gap, Zara und H&M produziert. Beschäftigte sollen den Streik vor etwa drei Wochen zunächst aus Protest gegen die Entlassung von 121 Kolleg_innen begonnen haben. Später wurde bei den sich ausweitenden Protesten auch eine deutliche Lohnerhöhung gefordert. Bislang beträgt der Mindestlohn für die Arbeiter_innen in Bangladeschs Textilindustrie 5.300 Taka (gut 63 Euro) im Monat – die Streikenden verlangten eine Verdreifachung. Die Textilarbeiter_innen in Bangladesch gehören zu den am schlechtesten bezahlten der Welt. „Bangladesch: Massenentlassung nach Streik in Textilfabriken“ weiterlesen

Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk

Der Straßenstrich in Dortmund wurde im Mai 2011 geschlossen und das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für die Straßenprostitution erklärt. Im März 2013 gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Sexarbeiterin, die gegen den Verlust ihrer Existenzgrundlage geklagt hatte, Recht und entschied, Straßenprostitution müsse in Dortmund möglich bleiben. Statt sich danach mit Beteiligten und Interessenverbänden zusammenzusetzen und einen neuen Strichstandort einzurichten, ging die Stadt Dortmund in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz hat gestern die Klage der Sexarbeiterin abgewiesen und das Verbot durch die Stadt bestätigt.

Sexarbeiter_innen-Demonstration gegen die Straßenstrich-Schließung
Sexarbeiter_innen-Demonstration für den Straßenstrich-Erhalt in Dortmund im März 2011

Richterlich begründet wurde die Entscheidung nun mit den Lebensverhältnissen anderswo in Europa und der (eventuell weiterhin drohenden) weiblichen Migration. „Die Lebensumstände in der bulgarischen Stadt Plovdiv haben sich nicht geändert“, erklärte Richterin Ricarda Brandts den Ruhr-Nachrichten zufolge.1Jörn Hartwich: Straßenstrich bleibt verboten. Gericht weist Klage gegen Stadt Dortmund ab / Ministerium kritisiert Sperrbezirk. Ruhr Nachrichten, 12.08.2015. Trotz der europäischen Freizügigkeit wird in dieser Logik die Überschreitung der Staatsgrenze zur (zumindest) unerwünschten Tat. Die Begründung sei „höchst bemerkenswert“, meint der lawblog. Demnach stehe in ganz (!) Dortmund laut Stadtverwaltung und Bezirksregierung Arnsberg kein einziges Gebiet zur Verfügung, das einen Straßenstrich „verkraften“ könne. Und weil die Zahl der Sexarbeiterinnen in dem Marktsegment stark zugenommen habe, hielte das Gericht „die Annahme für gerechtfertigt, ein solcher Straßenstrich werde egal an welcher Stelle immer auch schutzbedürftige Gebiete räumlich betreffen“2Lawblog: Dortmund bleibt „sauber“. 11.08.2015, https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/08/11/dortmund-bleibt-sauber/. – in der siebtgrößten Stadt der BRD. Der Rechtsanwalt der gegen das Verbot klagenden Sexarbeiterin wies darauf hin, dass das Interesse der Frauen* in den Erwägungen der Behörden keine Rolle spiele. Gegenüber Spiegel Online kündigte er an, in die nächste Instanz und damit vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen.3Spiegel online: Verbot von Straßenprostitution in Dortmund: Gegen den Strich. 11.08.2015; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dortmund-gericht-bestaetigt-verbot-des-strassenstrichs-a-1047630.html. „Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk“ weiterlesen

Proteste, Repression, fortgesetzte Diskriminierung

Protest I: Vor etwa 1 ½ Monaten wurde eine Frau im roten Kleid, die im Gezi-Park von einem Polizisten mit Gas angegriffen wurde, zu einem der Symbole der Proteste in der Türkei. Als dauerhafte Solidaritätsaktion werden in Dortmund nun freitags ab 18.00 Uhr Frauen* in roter Kleidung vor der Reinoldikirche in der Fußgänger_innenzone zu stehenden Menschen: Als Zeichen des Protest standen nach der Räumung des Gezi-Parks tausende Menschen in der Türkei auf belebten Plätzen still. Der nächste Termin ist der 26. Juli und falls es der Kleiderschrank nicht hergibt, soll auch anderes als rot getragen werden können.

Die Protestbewegung in ihrer Vielfältigkeit und Widersprüchlichkeit vereint weiterhin alle: Umweltaktivist_innen, Feministinnen*, Kurd_innen, Fußballfans, LGBT-Aktivist_innen… – die LGBT+ Pride Istanbul am 30. Juni wurde mit zehntausenden Teilnehmenden (geschätzte 50.000 bis 100.000) die bislang größte in Istanbul und gleichzeitig die größte Demonstration nach der Räumung – bis hin zu Kemalist_innen und Nationalist_innen. Die Beteiligung der Letzteren hat allerdings auch zu gemischten Gefühlen gegenüber den Protesten in der Türkei geführt. „Proteste, Repression, fortgesetzte Diskriminierung“ weiterlesen

„dann ist es natürlich richtig, dass die Sicherheit dann auch wieder eingeschränkt ist“

Am 17. August, drei Monate nach der Schließung des Straßenstrichs im Mai letzten Jahres, wurde in Dortmund eine aus der bulgarischen Stadt Plovdiv zugewanderte Frau von einem Freier durch Messerstiche schwer verletzt und aus dem Fenster einer Wohnung geworfen. Der Prozess gegen den Freier wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung hat nun am 10. Februar begonnen.

„Da muss sie als Zeugin aussagen, deshalb darf sie noch bis Mitte des Jahres in Dortmund bleiben“, schildert die WDR-Dokumentation Der Weg der Wanderhuren Mitte Januar die Situation der bulgarischen Migrantin, die zunächst auf dem Straßenstrich, dann illegalisiert in der Nordstadt Dortmunds arbeitete und nun dauerhaft auf medizinische Versorgung angewiesen ist. Nach Abschluss des Verfahrens droht der 25-Jährigen, die lebenslange Schäden davongetragen hat, die Abschiebung nach Bulgarien. Ihre Mutter, die ebenfalls in Dortmund lebt, ist zu diesem Zeitpunkt bereits unter Androhung der Abschiebung aufgefordert worden, auszureisen – und damit die Tochter allein zu lassen. „Der Grund: kein Einkommen, keine Wohnung, keine Krankenversicherung.“

Zwar können seit den Beitritten Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union 2007 Staatsangehörige dieser Länder auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen in andere EU-Staaten migrieren, die EU-Freizügigkeit kann ihnen jedoch entzogen werden, wenn keine ausreichenden Existenzmittel oder kein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Seit der Schließung des Straßenstrichs und der Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet setzt der ordnungspolizeiliche Repressionskatalog der Stadt Dortmund unter anderem darauf, dass die EU-Freizügigkeit letztlich nur selektiv gilt, um die Vertreibung der osteuropäischen Sexarbeiter_innen doch noch durchsetzen. „„dann ist es natürlich richtig, dass die Sicherheit dann auch wieder eingeschränkt ist““ weiterlesen

Frankreich: Verwarnungen und Verurteilungen wegen Verschleierung

Der französische Innenminister Claude Guéant erklärte Mittwoch letzter Woche in der Nationalversammlung in Paris, seit dem Inkrafttreten der hier häufig als „Burka-Verbot“ bezeichneten Verbannung verschleierter Frauen aus dem öffentlichen Raum im April letzten Jahres seien 289 Kontrollen durchgeführt, 240 Verwarnungen ausgesprochen und sieben Frauen gerichtlich verurteilt worden.

Auch habe sich die Zahl der früher etwa 2.000 Frauen, die sich vollständig verschleierten, mittlerweile um die Hälfte verringert. Eine Quelle für diese Zählungen wurde allerdings nicht angegeben und noch Mitte 2009 war das Innenministerium selbst von insgesamt unter 400 verschleierten Frauen ausgegangen. „Frankreich: Verwarnungen und Verurteilungen wegen Verschleierung“ weiterlesen

17 December is

…the International Day to End Violence against Sex Workers.

End violence against sex workersUrsprünglich als Gedenktag für die Opfer des „Green River“-Mörders entstanden, die überwiegend Sexarbeiterinnen waren, hat sich der 17. Dezember mittlerweile als Tag gegen Gewalt gegen Sexarbeiter_innen etabliert, an dem die Bedeutung struktureller Ursachen der Gewalt, wie Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen oder eine restriktive Politik gegen weibliche Mobilität, ausdrücklich thematisiert werden. Um sichtbaren Widerstand gegen und Schutz vor Diskriminierung zu symbolisieren, protestieren Sexarbeiter_innen mit roten Regenschirmen.

Die Kriminalisierung von Sexarbeiterinnen und eine Zunahme von Gewalt gegen sie können allerdings immer noch als „Erfolg“ begrüßt werden. In Dortmund wurde Mitte Mai mit der Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet die Straßenprostitution vollständig verboten. Vorausgegangen war eine monatelange Kampagne vorwiegend gegen bulgarische Zuwanderer_innen, die nach dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens 2007 zugezogen waren und allgemein als den Roma zugehörig betrachtet werden, auch wenn sie sich der türkischen Minderheit Bulgariens zurechnen. Während der von nicht nur antiziganistischen Untertönen getragenen Kampagne weiteten sich in osteuropäischen Ländern, zuletzt auch in Bulgarien, Ausschreitungen gegen Roma aus.

„Die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße war die richtige Entscheidung“, befanden am Donnerstag Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau und der stellvertretende Polizeipräsident Ingolf Möhring unisono. Dementsprechend positiv fällt das Fazit von Stadt und Polizei ein halbes Jahr nach der Beschlussfassung im Rat (31. März) zur Schließung aus.1Andreas Winkelsträter: Weniger Kriminalität in der Nordstadt von Dortmund nach Aus für Straßenstrich. Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), 29.09.2011, http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/weniger-kriminalitaet-in-der-nordstadt-von-dortmund-nach-aus-fuer-strassenstrich-id5112091.html. „17 December is“ weiterlesen