Während einerseits ahistorische Idealisierungen einer als „traditionell“ behaupteten heterosexuellen Familie (d. h. ein Rückgriff auf im Grunde bürgerliche Geschlechter- und Familienvorstellungen aus dem 19. Jahrhundert mit allen patriarchalen und gewaltförmigen Folgen) zum Teil wieder gefördert werden, bleibt gleichzeitig bestimmten Menschen ein Familienleben völlig vorenthalten. Über rassifizierte Verhältnisse, abgestufte Reproduktions- und Ausbeutungsverhältnisse werden sie von ihm ausgeschlossen. Das steht in einer bedrückenden Tradition, die der unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder der Kinderrechtskonvention verankerte Schutz von Familien eigentlich beendet haben sollte.
Vor fast einem Jahr, am 27. Juni 2025, stimmte der Bundestag mehrheitlich für einen von Innenminister Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf, der den Familiennachzug für Geflüchtete mit „subsidiärem Schutz“ für zwei Jahre aussetzte.1Unter anderem: Alice von Lenthe: Familiennachzug ausgesetzt: „Grausame Symbolpolitik“, die tageszeitung, 27.06.2025, https://taz.de/Familiennachzug-ausgesetzt-/!6096907/; Karin Bohlmann: Familiennachzug für Geflüchtete ausgesetzt: Kritik und Zuspruch, BR24, 27.06.2025, https://www.br.de/nachrichten/bayern/familiennachzug-fuer-gefluechtete-ausgesetzt-kritik-und-zuspruch,UpJIhSr. Das klingt eventuell weniger inhuman, als es ist: Doch häufig warten Geflüchtete bereits lange und unruhig auf einen Schutzstatus, der es ihnen überhaupt erst ermöglicht, den Nachzug von Partner*innen und/oder minderjährigen Kindern zu beantragen – oder umgekehrt der Eltern. Danach folgen unter Umständen mehrjährige Wartezeiten für Visumsanträge, langwierige Nachweisverfahren, vielleicht mit DNA-Tests, falls die Papiere nicht ausreichen etc. Seit zwölf Monaten wird also zusätzlich (und zum wiederholten Mal2Thema Familiennachzug, PRO ASYL, Stand Mitte 2021, https://www.proasyl.de/thema/familiennachzug/.) einigen von ihnen ein sicheres Zusammenleben vollständig verweigert.
Subsidär schutzberechtigt bedeutet, dass Geflüchtete keine individuelle Verfolgung nachweisen können, sie aber im Herkunftsland unmenschliche Behandlung, Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt in einem bewaffneten Konflikt fürchten müssen.3Siehe u. a.: Subsidiärer Schutz (Stand: Dezember 2025), Informationsverbund Asyl & Migration, https://www.asyl.net/themen/asylrecht/schutzformen/subsidiaerer-schutz. Viele geflüchtete Syrer*innen haben diesen Status erhalten. Die alleinerziehende Samira Ozon, die vor Jahren aus Syrien floh, musste ihre drei Kinder bei deren Großmutter zurücklassen – „die schwerste Entscheidung meines Lebens“, wie sie sagt. „Doch der Weg wäre für sie absolut tödlich gewesen – besonders für meinen Sohn Mayar.“ Bei Mayar liegt eine Funktionsstörung der Thrombozyten vor, die Glanzmann-Thrombasthenie, die zu einer starken Blutungsneigung führt. Samira Ozon versuchte natürlich, ihre Kinder möglichst schnell nachzuholen, aber ohne Erfolg.4Pitt von Bebenburg: „Wäre tödlich gewesen“: Syrerin darf kranken Sohn nicht nach Deutschland holen, Frankfurter Rundschau, 07.05.2026, https://www.fr.de/politik/waere-toedlich-gewesen-syrerin-darf-kranken-sohn-nicht-nach-deutschland-holen-94296125.html.
Zwar ist ein Härtefallverfahren vorhanden, aber bis Mitte Mai waren nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage nach dieser Härtefallregelung gerade einmal Visa für sieben Personen erteilt worden, fünf davon „im Rahmen gerichtlicher Vergleiche“.5Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 79. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Mai 2026, https://dserver.bundestag.de/btp/21/21079.pdf#ANLMF54. Durch solche gerichtlichen Vergleiche wird selbstverständlich vermieden, dass Gerichtsentscheidungen zu Ungunsten der Regierung getroffen werden, auf die sich andere dann berufen könnten. Trotzdem sollte die Regelung zumindest für Fälle wie den von Samira Ozons Kinder gelten: Es müsse ein „singuläres Einzelschicksal“ vorliegen, das sich „deutlich von der Lage vergleichbarer ausländischer Personen“ unterscheide, heißt es. Das könne etwa eine „schwere, nur im Bundesgebiet zu behandelnde Krankheit“ sein.6
Bewertung von Härtefallanzeigen nach § 22 S. 1 AufenthG im Kontext des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, Interne Weisung Auswärtiges Amt 22.07.2025, bei FragdenStaat, https://fragdenstaat.de/dokumente/272620-bewertung-von-haertefallanzeigen-nach-ss-22-s-1-aufenthg-im-kontext-des-familiennachzugs-zu-subsidiaer-schutzberechtigten/. Samira Ozon hat Gutachten, die bestätigen, dass die lebensnotwendige Stammzellentransplantation für ihren Sohn in Syrien nicht möglich ist. Doch Mayar durfte nicht kommen. Und die als Spender*innen infrage kommenden Geschwister sind inzwischen volljährig geworden, wodurch weitere Ausschlussgründe greifen.7Pitt von Bebenburg: „Wäre tödlich gewesen“: Syrerin darf kranken Sohn nicht nach Deutschland holen, Frankfurter Rundschau, 07.05.2026, https://www.fr.de/politik/waere-toedlich-gewesen-syrerin-darf-kranken-sohn-nicht-nach-deutschland-holen-94296125.html.
Die Durchsetzung moderner Haushaltsvorstellungen – mit Hausarbeit als angeblich natürlicher Berufung der Frau, die sich im Privaten betätigt – erfolgte im Wesentlichen im vorletzten Jahrhundert. Außer dass z. B. Arbeiter*innenfamilien entgegen dieser Rollenzuweisung auf weibliche Erwerbsarbeit gar nicht verzichten konnten, wurde aus rassistischen, klassistischen, patriarchalen Gründen geringer bewerteten Menschen teilweise ein Zusammenleben verweigert. Versklavte, anders unfreie und indigene Personen waren besonders betroffen, aber auch sonst wurden Familien auseinandergerissen, in der Schweiz etwa Kinder aus armen Familien oder uneheliche Kinder – also aus Verhältnissen, die als selbstverschuldet und unmoralisch galten – den Eltern entzogen und an Bauernfamilien „verdingt“. Die Verdingkinder mussten Schwerarbeit leisten, viele litten Hunger, wurden misshandelt, missbraucht.8Hans-Jürgen Maurus: Schweiz: Wiedergutmachungsinitiative für Verdingkinder, Deutschlandfunk, 23.12.2014, https://www.deutschlandfunk.de/schweiz-wiedergutmachungsinitiative-fuer-verdingkinder-100.html; Josef Wirnshofer: Wer die Verdingkinder waren, Süddeutsche Zeitung, 21.03.2019, https://www.sueddeutsche.de/panorama/hintergrund-wer-die-verdingkinder-waren-1.4378518; Hibou Pèlerin: Ein düsteres Kapitel der Schweizer Geschichte, Blog des Schweizerischen Nationalmuseums, 09.06.2021, https://blog.nationalmuseum.ch/2021/06/ein-duesteres-kapitel-der-schweizer-geschichte/. Dienstmädchen gingen im Kindes- oder Jugendalter „in Stellung“9Leonie Markovics: Dienstmädchen: Ausbeutung von Kindesbeinen an, ORF, 21.12.2019, https://orf.at/stories/3148032/. und wohnten entfernt von den eigenen Familien bei den Arbeitgebenden, den Herrschaften; dort unterstanden sie der Befehlsgewalt des Hausherrn.10Dazu insgesamt unter anderem: Sabine Heise: Frauen-Arbeiten – Zwischen Beruf und Berufung, LWL-Portal „Westfälische Geschichte“, http://www.westfaelische-geschichte.de/web405.
Um deutlich zu machen, wohin es geht, wollte übrigens (damals noch) Kanzlerkandidat Merz bereits im Januar 2025 den entsprechenden Gesetzentwurf mithilfe der AfD verabschieden lassen (was gescheitert ist)11Abstimmung mit AfD: Ein „Tabubruch“ mit Folgen?, Deutschlandfunk Kultur, 05.02.2025 , https://www.deutschlandfunkkultur.de/afd-cdu-tabubruch-erinnerungskultur-100.html; rbb24 Inforadio: „Zustrombegrenzungsgesetz“ Merz-Antrag zu schärferer Migrationspolitik im Bundestag gescheitert, rbb24, 31.01.2025, https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/01/gesetz-zustrombegrenzung-bundestag-migration-abstimmung.html; Pro Asyl (jb/wj): Schäbig und rechtswidrig: Gesetzentwurf zur Abschaffung des Familiennachzugs, PRO ASYL, 30.01.2025, https://www.proasyl.de/news/schaebig-und-rechtswidrig-gesetzentwurf-zur-abschaffung-des-familiennachzugs/.; ähnlich war aber der Nachzug schon zwischen 2016 und 2018 ausgesetzt, danach galt ein „Gnadenrecht“ mit einen Zuzug von 1.000 Angehörigen pro Monat zu Geflüchteten mit subsidärem Schutz – eine Zahl, die aufgrund der vielen Anforderungen selten erreicht wurde. Während also allgemein reproduktive gesellschaftliche Aufgaben zurzeit vermehrt unbezahlt in die Familie zurückverlagert werden, etwa durch Kürzungen (nicht nur) in der Pflege, sollen andere Personen vollständig von familiären Reproduktionsarbeiten, wie Kinder erziehen, Partner*innen versorgen, ältere Angehörige pflegen etc., durch nicht bestehende Lebensgemeinschaften „befreit“ bleiben. Dadurch sind sie dann eher beliebig verfügbar, unter Umständen auch zur Abschiebung.

verweigertem Zusammenleben
Außerdem wird Familie hier allgemein heteronormativ aufgefasst, indem eine registrierte heterosexuelle Ehe und biologische Elternschaft vorausgesetzt wird. Nicht normierte Beziehungen, insbesondere von queeren Paare aus Herkunftsstaaten, in denen aufgrund gesellschaftlicher und staatlicher Verhältnisse – bis hin zur Verfolgung unter Androhung von Freiheitsstrafen oder sogar der Todesstrafe – keine Beziehungsanerkennung möglich ist, fallen durchs Raster.12Pro Asyl (er): Asyl im Zeichen des Regenbogens? , PRO ASYL, 30.09.2022, https://www.proasyl.de/news/asyl-im-zeichen-des-regenbogens/. Deshalb müssen Geflüchtete zudem ein nach unserem Verständnis möglichst „traditionelles“ Familienleben führen, um sich Hoffnungen auf einen Nachzug nahestehender Personen machen zu können. Feministische Solidaritäten erfordern so neben einem kritischen Familienverständnis die Reflexion von Machtpositionen – denn auch die nachgewiesene (traditionelle) Verwandtschaft ist eben nicht ausreichend: „Für die betroffenen Menschen ist der ausgesetzte Familiennachzug eine Katastrophe“, meint Jelena Bellmer, die bei der Organisation Pro Asyl auch die Syrerin Samira Ozon betreut.

