Während einerseits ahistorische Idealisierungen einer als „traditionell“ behaupteten heterosexuellen Familie (d. h. ein Rückgriff auf im Grunde bürgerliche Geschlechter- und Familienvorstellungen aus dem 19. Jahrhundert mit allen patriarchalen und gewaltförmigen Folgen) zum Teil wieder gefördert werden, bleibt gleichzeitig bestimmten Menschen ein Familienleben völlig vorenthalten. Über rassifizierte Verhältnisse, abgestufte Reproduktions- und Ausbeutungsverhältnisse werden sie von ihm ausgeschlossen. Das steht in einer bedrückenden Tradition, die der unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder der Kinderrechtskonvention verankerte Schutz von Familien eigentlich beendet haben sollte.
Vor fast einem Jahr, am 27. Juni 2025, stimmte der Bundestag mehrheitlich für einen von Innenminister Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf, der den Familiennachzug für Geflüchtete mit „subsidiärem Schutz“ für zwei Jahre aussetzte.1Unter anderem: Alice von Lenthe: Familiennachzug ausgesetzt: „Grausame Symbolpolitik“, die tageszeitung, 27.06.2025, https://taz.de/Familiennachzug-ausgesetzt-/!6096907/; Karin Bohlmann: Familiennachzug für Geflüchtete ausgesetzt: Kritik und Zuspruch, BR24, 27.06.2025, https://www.br.de/nachrichten/bayern/familiennachzug-fuer-gefluechtete-ausgesetzt-kritik-und-zuspruch,UpJIhSr. Das klingt eventuell weniger inhuman, als es ist: Doch häufig warten Geflüchtete bereits lange und verzweifelt auf einen Schutzstatus, der es ihnen überhaupt erst ermöglicht, den Nachzug von Partner*innen und/oder minderjährigen Kindern zu beantragen – oder umgekehrt der Eltern. Danach folgen unter Umständen mehrjährige Wartezeiten für Visumsanträge, langwierige Nachweisverfahren, vielleicht mit DNA-Tests, falls die Papiere nicht ausreichen. Seit zwölf Monaten wird also zusätzlich (und zum wiederholten Mal2Thema Familiennachzug, PRO ASYL, Stand Mitte 2021, https://www.proasyl.de/thema/familiennachzug/.) einigen von ihnen ein sicheres Zusammenleben vollständig verweigert.
Subsidär schutzberechtigt bedeutet, dass Geflüchtete keine individuelle Verfolgung nachweisen können, sie aber im Herkunftsland unmenschliche Behandlung, Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt in einem bewaffneten Konflikt fürchten müssen.3Siehe u. a.: Subsidiärer Schutz (Stand: Dezember 2025), Informationsverbund Asyl & Migration, https://www.asyl.net/themen/asylrecht/schutzformen/subsidiaerer-schutz. Viele geflüchtete Syrer*innen haben diesen Status erhalten. Die alleinerziehende Samira Ozon, die vor Jahren aus Syrien floh, musste ihre drei Kinder bei deren Großmutter zurücklassen – „die schwerste Entscheidung meines Lebens“, wie sie sagt. „Doch der Weg wäre für sie absolut tödlich gewesen – besonders für meinen Sohn Mayar.“ Bei Mayar liegt eine Funktionsstörung der Thrombozyten vor, die Glanzmann-Thrombasthenie, die zu einer starken Blutungsneigung führt. Samira Ozon versuchte natürlich, ihre Kinder möglichst schnell nachzuholen, aber ohne Erfolg.4Pitt von Bebenburg: „Wäre tödlich gewesen“: Syrerin darf kranken Sohn nicht nach Deutschland holen, Frankfurter Rundschau, 07.05.2026, https://www.fr.de/politik/waere-toedlich-gewesen-syrerin-darf-kranken-sohn-nicht-nach-deutschland-holen-94296125.html.
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