„die schwerste Entscheidung meines Lebens“

Während einerseits ahistorische Idealisierungen einer als „traditionell“ behaupteten heterosexuellen Familie (d. h. ein Rückgriff auf im Grunde bürgerliche Geschlechter- und Familienvorstellungen aus dem 19. Jahrhundert mit allen patriarchalen und gewaltförmigen Folgen) zum Teil wieder gefördert werden, bleibt gleichzeitig bestimmten Menschen ein Familienleben völlig vorenthalten. Über rassifizierte Verhältnisse, abgestufte Reproduktions- und Ausbeutungsverhältnisse werden sie von ihm ausgeschlossen. Das steht in einer bedrückenden Tradition, die der unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder der Kinderrechtskonvention verankerte Schutz von Familien eigentlich beendet haben sollte.

Vor fast einem Jahr, am 27. Juni 2025, stimmte der Bundestag mehrheitlich für einen von Innenminister Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf, der den Familiennachzug für Geflüchtete mit „subsidiärem Schutz“ für zwei Jahre aussetzte.1Unter anderem: Alice von Lenthe: Familiennachzug ausgesetzt: „Grausame Symbolpolitik“, die tageszeitung, 27.06.2025, https://taz.de/Familiennachzug-ausgesetzt-/!6096907/; Karin Bohlmann: Familiennachzug für Geflüchtete ausgesetzt: Kritik und Zuspruch, BR24, 27.06.2025, https://www.br.de/nachrichten/bayern/familiennachzug-fuer-gefluechtete-ausgesetzt-kritik-und-zuspruch,UpJIhSr. Das klingt eventuell weniger inhuman, als es ist: Doch häufig warten Geflüchtete bereits lange und unruhig auf einen Schutzstatus, der es ihnen überhaupt erst ermöglicht, den Nachzug von Partner*innen und/oder minderjährigen Kindern zu beantragen – oder umgekehrt der Eltern. Danach folgen unter Umständen mehrjährige Wartezeiten für Visumsanträge, langwierige Nachweisverfahren, vielleicht mit DNA-Tests, falls die Papiere nicht ausreichen etc. Seit zwölf Monaten wird also zusätzlich (und zum wiederholten Mal2Thema Familiennachzug, PRO ASYL, Stand Mitte 2021, https://www.proasyl.de/thema/familiennachzug/.) einigen von ihnen ein sicheres Zusammenleben vollständig verweigert.

Subsidär schutzberechtigt bedeutet, dass Geflüchtete keine individuelle Verfolgung nachweisen können, sie aber im Herkunftsland unmenschliche Behandlung, Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt in einem bewaffneten Konflikt fürchten müssen.3Siehe u. a.: Subsidiärer Schutz (Stand: Dezember 2025), Informationsverbund Asyl & Migration, https://www.asyl.net/themen/asylrecht/schutzformen/subsidiaerer-schutz. Viele geflüchtete Syrer*innen haben diesen Status erhalten. Die alleinerziehende Samira Ozon, die vor Jahren aus Syrien floh, musste ihre drei Kinder bei deren Großmutter zurücklassen – „die schwerste Entscheidung meines Lebens“, wie sie sagt. „Doch der Weg wäre für sie absolut tödlich gewesen – besonders für meinen Sohn Mayar.“ Bei Mayar liegt eine Funktionsstörung der Thrombozyten vor, die Glanzmann-Thrombasthenie, die zu einer starken Blutungsneigung führt. Samira Ozon versuchte natürlich, ihre Kinder möglichst schnell nachzuholen, aber ohne Erfolg.4Pitt von Bebenburg: „Wäre tödlich gewesen“: Syrerin darf kranken Sohn nicht nach Deutschland holen, Frankfurter Rundschau, 07.05.2026, https://www.fr.de/politik/waere-toedlich-gewesen-syrerin-darf-kranken-sohn-nicht-nach-deutschland-holen-94296125.html.

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In den letzten Tagen, hier und dort

Hey, lasst uns die Stadt vor dem Rassismus und Sexismus alter weißer Politiker schützen!

Wenn welchen der Kontext fehlen sollte, der ist unter anderem hier und hier oder hier (und etwas weiter ausgeholt auch hier) zu finden.
Oder auch: wie im Zusammenhang mit der abwertenden und deutlich abwertend gemeinten Behauptung über ein „Problem im Stadtbild“ fiktive (geschlechtsbezogene Gewalttaten sind am ehesten partnerschaftliche und familiäre Gewalttaten) weibliche Opfer für rechte Mobilisierungen herhalten müssen; durch einen rassistisch aufgeladenen bzw. instrumentalisierenden vorgeblichen Einsatz für Frauen*(rechte) hofft man(n) nun offensichtlich eine einfache Anschlussmöglichkeit zu bieten.

(Mehr als) hart an der Grenze

Wir erinnern uns: Grenzen sind Produkte einer sich entwickelnden Nationalstaatlichkeit im 18./19. Jahrhundert und des Kolonialismus. „Grenzen sind soziale Konstrukte“, machte mit Blick auf die durch die Ampel-Regierung (also Dobrindts/Merz‘ Vorgänger*innen) ausgeweiteten Grenzkontrollen Sarah Frenking im Oktober 2024 in der tageszeitung deutlich; deshalb mussten die Linien erst hergestellt und Menschen als verschieden markiert werden: „Als 1888 an der deutsch-französischen Grenze aufgrund außenpolitischer Spannungen eine Passkontrolle eingeführt wurde, folgten aufgebrachte Reaktionen. Die Grenzpolizei prüfte die Staatsangehörigkeit von Reisenden, die diese jedoch oft nicht einmal selbst kannten.“1Sarah Frenking: Historie der deutschen Grenze: Grenzen sind so 19. Jahrhundert, die tageszeitung, 04.10.2024, https://taz.de/Historie-der-deutschen-Grenze/!6036958/.
Im abgegrenzten Staatsinneren waren Bürger, die die öffentliche Entscheidungssphäre besetzten, männlich, oft mit einigem Vermögen, und weiblichen oder feminisierten Personen wurde die angezeigte Rationalität qua Biologie abgesprochen. Gleichzeitig waren die neuen Zugehörigkeiten familiaristisch angelegt; Frauen* wurden in Nationsdiskursen als Reproduzentinnen* einer nationalen Familie imaginiert.

Eine Frau hält ein an Ballons befestigtes Transparent hoch: RISE UP AGAINST BORDERS

Grenzen (re-)produzieren also entsprechende Zuschreibungen und Hierarchisierungen.

Grenzkontrollen haben, trotz der Feiern zum 40. Jahrestag des Schengener Übereinkommens2DW (wa/fab (epd, dpa)): 40 Jahre „Schengen“: Abkommen „teilweise mit Füßen getreten“, Deutsche Welle, 14.06.2025, https://www.dw.com/de/40-jahre-schengen-abkommen-teilweise-mit-füßen-getreten/a-72910242., das die europäischen Binnengrenzen öffnen sollte, gerade wieder Hochkonjunktur. Die von Bundesinnenminister Dobrindt bei den Kontrollen angeordnete Zurückweisung Schutzsuchender – die europäisches Recht bricht, was von vornherein bekannt war3Unter anderem: Constantin Hruschka: Dobrindts Rechtsbruch. Warum die aktuellen Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen rechtswidrig sind, Verfassungsblog, 15.05.2025, https://verfassungsblog.de/zuruckweisung-grenze-kontrolle-dobrindt/; Daniel Heymann/Jan Henrich: Zurückweisungen: Ist Merz ungenau?, ZDFheute, 10.02.2025, https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/tv-duell-merz-asylrecht-zurueckweisungen-100.html. – wurde zwar gerichtlich inzwischen für rechtswidrig erklärt. Aber nach den Entscheidungen4Hier sind die Entscheidungen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001609913; https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001609914; https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001609915. des Verwaltungsgerichts Berlin, dass drei jungen somalischen Asylsuchenden Recht gegeben hatte, zeigte sich Minister Dobrindt trotzig: Wir halten an den Zurückweisungen fest.“5 Stefanie Witte/Jost Müller-Neuhof: „Wir halten an den Zurückweisungen fest“: Dobrindt will trotz Gerichtsentscheidung harten Migrationskurs fortsetzen, Tagesspiegel, 02.06.2025, https://www.tagesspiegel.de/politik/gericht-erklart-zuruckweisungen-fur-rechtswidrig-was-die-entscheidung-fur-merz-harten-migrationskurs-bedeutet-13791757.html.

Doch das Verwaltungsgerichtsurteil war offensichtlich nicht – wie die Merz-Regierung jetzt gern behauptet – auf drei Einzelfälle bezogen, sondern „die zuständige Einzelrichterin hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Entscheidung der gesamten Kammer übertragen“6Maximilian Pichl: Zurückweisungen vor Gericht, Verfassungsblog, 03.06.2025, https://verfassungsblog.de/zuruckweisungen-gericht-migration-asyl/; auch zur grundsätzlichen Bedeutung: Heinrich Wefing (Interview mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin Erna Viktoria Xalter): „Hier soll ein einzelner Richter gezielt diffamiert werden“, ZEIT ONLINE, 06.06.2025, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/verwaltungsgericht-berlin-asyl-abweisung-grenze-erna-viktoria-xalter/komplettansicht; Frank Bräutigam: Beschluss zu Zurückweisungen: Mehr als eine „Einzelfallentscheidung“, Tagesschau, 03.06.2025, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisungen-dobrindt-rechtslage-100.html. und die Grundsätzlichkeit wurde ebenfalls im Text betont.

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Machtbesessenheit, Opportunismus, rassistische Hetze, sonst nichts

In Dortmund versammelten sich am Donnerstagabend kurzfristig mobilisiert erfreulicherweise 5.000 Menschen (die Polizei hatte 500 Teilnehmende erwartet), um gegen das Gemeinsame-Sache-machen der CDU und der trittbrettfahrenden FDP mit der (neo)nazistischen Afd zu demonstrieren.

Teilnehmende und Redebeiträge kritisierten das Zusammenspiel mit der AfD, aber auch die Couleur des Mittwoch im Bundestag verabschiedeten – übrigens verfassungs-1Neben internationalen bzw. europäischen Schutzmöglichkeiten besteht ein im Grundgesetz verankertes Asylrecht (Art. 16a GG). Dessen Anwendungsbereich wurde allerdings 1993 durch eine Verfassungsänderung so weit eingeschränkt, dass es es kaum noch besteht (siehe u. a.: Informationsverbund Asyl & Migration: Asylrecht nach dem Grundgesetz (Stand: Januar 2023), https://www.asyl.net/themen/asylrecht/schutzformen/asylgrundrecht). und europarechtswidrigen – Merz-CDU-Plans und andere Parteiinhalte, denn wodurch die Vorlage AfD-(und FDP-)zustimmungsfähig geworden ist, wird durch das AfD-Problem leicht vergessen: Gesetzt wurde auf rassistische Ununterscheidbarkeit, das heißt: Menschenverachtung, Hetze und Hass. (Das soll kein Lob für SPD und Grüne sein, die in geringerem Maß ebenfalls rechte Narrative kopiert haben.) Obwohl der zweite Akt, das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz, heute im Bundestag gescheitert ist und Merz‘ Machtkalkül damit nicht aufgegangen ist (an der Afd hat das nicht gelegen), lässt sich für die Zukunft und auch andere Themen wie Selbstbestimmung über weibliche oder trans Körper Schlechtes ahnen. Und das alles geschieht unmittelbar nach dem Gedenktag für die Opfer des Holocaust, dem 27. Januar, der in diesem Jahr der 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau ist – wie um vorzuführen, dass Erinnern formelhaft und sinnentleert werden kann.
Achtet im kommenden Monat weiter auf Demonstrations-, Kundgebungs-, Veranstaltungs- etc. Ankündigungen für Dortmund oder hier auch für überall (falls gesucht) .

Wer das Messer in der Hand hält,

…das ist der springende Punkt: Mouhamed Lamine Dramé, ein 16-jähriger Geflüchteter aus dem Senegal, der in Dortmund in einer Jugendhilfeeinrichtung lebte, wurde bei einem furchtbaren Polizeieinsatz im August 2022 nach Tränengas- und Taser-Einsatz mit einer Machinenpistole erschossen. Der Getötete war suizidgefährdet und richtete zu dem Zeitpunkt, als die Polizei (mit zwölf Personen) in der Jugendeinrichtung eintraf, ein Küchenmesser gegen sich selbst.
Alle beteiligten Polizist*innen wurden gestern vom Landgericht Dortmund freigesprochen1Matthias Monroy: Dramé-Prozess: Tödlicher Polizeieinsatz bleibt komplett straflos, nd, 12.12.2024, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187490.mouhamed-drame-drame-prozess-toedlicher-polizeieinsatz-bleibt-komplett-straflos.html.; ein Urteilsspruch, der Polizeigewalt – bis hin zur willkürlichen Tötung – erneut konsequenzlos (zu)lässt. Denn obwohl nie eine Gefahr von Mouhamed Dramé ausging (was selbst Staatsanwaltschaft und Richter zugaben), wurde über das Messer in seiner Hand eine „irrtümliche“ Notwehrsituation konstruiert, die die polizeiliche Angriffsplanung und Erschießung rechtfertigen soll.

In einem Interview im März redete Christina Clemm, Rechtsanwältin und Buchautorin, mit der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) über die gesellschaftliche Alltäglichkeit geschlechtsbezogener Gewalt – und in diesem Zusammenhang über einen tatsächlichen Messerangriff:
Ich hatte eben ein Verfahren, da hat ein Mann mehrfach auf seine Frau eingestochen. Wäre das auf der Strasse zwischen zwei Fremden passiert, hätte die Polizei selbstverständlich den Tatort abgesperrt, Spuren gesichert, das Messer als Tatwaffe beschlagnahmt, womöglich einen Haftbefehl beantragt. Bei meinem Fall ist nichts davon passiert, obwohl die Polizei zur Stelle war. Als ich den Polizeibeamten direkt fragte, warum diese Massnahmen nicht ergriffen worden seien, sagte er mir: «Wir haben solche Einsätze dreimal am Tag. Das war nichts Besonderes für uns2Nadine A. Brügge (Interview mit Christina Clemm: «Viele kennen die Statistik, wonach in Deutschland alle drei Tage eine Frau durch ihren Partner getötet wird. Aber es wird hingenommen», Neue Zürcher Zeitung, 27.03.2024, https://www.nzz.ch/feuilleton/femizide-interview-mit-der-anwaeltin-christina-clemm-ld.1823129.
(Das Interview ist übrigens auch sonst lesenswert.)

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