Belgien: erste Entschädigung für Opfer des Kolonialismus

Ende letzter Woche wies der Kassationsgerichtshof in Brüssel in letzter Instanz eine Berufung des Staats Belgien zurück – gegen ein Gerichtsurteil , das im Dezember 2024 erstmals Opfern von Kolonialverbrechen das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen hatte. Geklagt hatten fünf Frauen, Marie-Josée Loshi, Noëlle Verbeken, Léa Tavares Mujinga, Simone Ngalula und Monique Bitu Bingi, die zwischen 1945 und 19501Die Angabe der Geburtsjahre ist nicht in allen Quellen identisch; es sich aber bei der alternativen Angabe 1948 – 1952 um eine Verwechslung mit den Jahren zu handeln, in denen die Klägerinnen den Müttern weggenommen worden sind. während der belgischen Kolonialzeit auf dem Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo als Kinder kongolesischer Frauen und belgischer (weißer) Männer geboren worden waren.
Mit zwei, drei oder vier Jahren waren die Klägerinnen aus ihren Familien mütterlicherseits gerissen und in kirchlichen, meistens katholischen, Einrichtungen untergebracht worden, in denen sie unter elenden Bedingungen unter anderem Misshandlungen und Nahrungsentzug erdulden mussten. Sie wurden dann später, als 1960 der Kongo unabhängig wurde, abrupt sich selbst überlassen. Die Zahl der Kinder, die im Kongo während der belgischen Kolonialherrschaft auf diese Weise verschleppt wurden, wird auf 15.000 geschätzt.

Die fünf Klägerinnen gegen den belgischen Staat wegen Kolonialverbrechen sitzen gemeinsam im Gerichtssaal auf einer Bank.
Die Klägerinnen im Gerichtssaal (Foto: Michèle Hirsch)

Die Entscheidung der vorherigen Gerichtsinstanz, des Appellationshofs Brüssel, der die „systematischen Entführungen“ von Kindern durch den belgischen Staat aufgrund ihrer Herkunft als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bewertete, ist hiermit endgültig geworden. „Belgien: erste Entschädigung für Opfer des Kolonialismus“ weiterlesen

Indonesien: Arbeitsrechte für Hausangestellte nach 22 Jahren

Indonesiens Parlament hat am Dienstag schließlich nach über zwei Jahrzehnten ein Gesetz zum Schutz der Hausangestellten verabschiedet. Die zuerst 2004 eingebrachte Gesetzesvorlage war wiederholt blockiert worden, so dass Hausangestellte in Indonesien bisher rechtlich nicht als Arbeitnehmer*innen betrachtet wurden; sie arbeiten informell und sind oft Ausbeutung und Misshandlungen ausgesetzt. Dem indonesischen Arbeitsministerium zufolge sind dort etwa 4,2 Millionen Personen, von denen fast 90 % Frauen* sind, in Haushalten beschäftigt. Im Parlament brandeten infolgedessen Jubel und Applaus der Zuschauer*innen auf, nachdem die Abgeordneten das Gesetz beschlossen hatten. „Es fühlt sich wie ein Traum an“, sagte Ajeng Astuti, eine der Hausangestellten. Es sei für sie als marginalisierte Frauen ein 22-jähriger Kampf gewesen.

Die vordere Reihe einer Gruppe von Hausangestellten kniet und hält Putzgeräte, die dahinter Stehenden halten Plakate und beschriftete Regenschirme. Falls alle tragen rote T-Shirts.
Hausarbeiter*innen in Indonesien (Foto: IDWFED, 2023)
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Afghanistan: (Kein) Geld gegen Leben

Geld für Afghan*innen mit Aufnahmezusagen, wenn sie auf ihre Einreise nach Deutschland verzichten oder gerichtliche Klagen auf eine Visaerteilung zurückziehen: Dieses zynische Angebot hatte das Bundesinnenministerium zunächst im November an zum Teil seit Jahren in Pakistan auf Aufnahme wartende afghanische Feminist*innen, Menschenrechtler*innen, Journalist*innen, Anwält*innen… schicken lassen.1Philipp Eckstein/Claudia Kornmeier: Afghanistan-Aufnahmeprogramme: Geld gegen Hoffnung, Tagesschau, 04.11.2025, https://www.tagesschau.de/investigativ/hsb/aufnahmezusagen-afghanistan-100.html; Martin Sökefeld: Aufnahme von Menschen aus Afghanistan. Geld statt Schutz, die tageszeitung, 05.11.2025, https://taz.de/Aufnahme-von-Menschen-aus-Afghanistan/!6127121/; Atiena Abednia: „Leben aufgegeben, alles verkauft“: Afghanen kämpfen um ihre Einreise, NDR, 04.12.2025, https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/leben-aufgegeben-alles-verkauft-afghanen-kaempfen-um-ihre-einreise-nach-deutschland,afghanen-122.html. Bereits im Sommer hatte Pakistan über zweihundert Wartende nach Afghanistan abgeschoben, wo ihnen Verfolgung durch die Taliban droht. Inzwischen wurde ungefähr die Hälfte der Aufnahmezusagen von Innenminister Dobrindt widerrufen und auch afghanische Ortskräfte, die für deutsche Organisationen und Einrichtungen gearbeitet haben, sind betroffen. Es bestehe „kein politisches Interesse“ mehr an ihrer Aufnahme, war die (ebenso wie das Geldangebot) zynische Mitteilung.2Claudia Kornmeier, Peter Hornung: Afghanische Ortskräfte: Dobrindts Versprechen – gebrochen, die Tagesschau, 09.12.2025, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanistan-ortskraefte-dobrindt-100.html; Bernd Riegert: Innenministerium widerruft Aufnahmezusagen für Afghanen, Deutsche Welle (DW), 10.12.2025, https://www.dw.com/de/innenministerium-widerruft-aufnahmezusagen-afghanistan-pakistan-deutschland-ortskraefte/a-75097945; Regierung widerruft Aufnahmezusagen: Sitzen gelassen in Pakistan (afp), die tageszeitung, 20.01.2026, https://taz.de/Regierung-widerruft-Aufnahmezusagen/!6147139/.
Der Druck ist also hoch. „Ich weigere mich, mein Leben zu verkaufen“, sagte die afghanische Journalistin und Frauenrechtlerin Amena Haidary, der 6.500 Euro angeboten worden waren (die übliche Zahlung für Alleinstehende), dennoch vor einigen Tagen.3Can Merey: Afghanische Familien lassen sich nicht kaufen, Frankfurter Rundschau, 12.04.2026, https://www.fr.de/hintergrund/afghanische-familien-lassen-sich-nicht-kaufen-94258496.html. Natürlich würde das Geld die Journalistin weder vor einer unmittelbaren Bedrohung noch vor den gefängnisähnlichen weiblichen Lebensbedingungen im jetzigen Taliban-Afghanistan schützen.

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ein tödliches System

Dieser Blogpost ist die leicht gekürzte Übersetzung eines (lesenswerten, aber ziemlich langen) Beitrags auf der Plattform African Feminism, der die lebensgefährliche Lage queerer Personen im Senegal beschreibt und – entgegen des Narrativs von Queerness als „westlichem Konzept“ – die koloniale und neokoloniale Unsichtbarmachung afrikanischer Diversität beleuchtet. Hintergrund ist eine im März verabschiedete und nun durch Unterschrift des Präsidenten in Kraft gesetzte drastische Strafverschärfung für gleichgeschlechtliche Beziehungen und deren „Förderung“ oder „Finanzierung“.
Auch wenn die Situation hier (glücklicherweise!) weit entfernt von einer Bedrohung queerer Existenz wie im Senegal oder in anderen, nicht nur afrikanischen Ländern ist, hat die Mobilisierung gegen queere und trans* Personen (bzw. gegen ‚Gender‘ allgemein), um eine hierarchisierte binäre Geschlechter- und Gesellschaftsordnung zu forcieren, zuletzt ebenfalls zugenommen. Entsprechend werden Kampagnen gegen LGBTIQ+ auf dem afrikanischen Kontinent nicht nur, wie auch im Artikel erwähnt, aus den USA unterstützt, sondern ebenso von europäischen fundamentalistischen Organisationen, wie Ordo luris aus Polen oder Christian Voice aus Großbritannien.1Āryā Jeipea Karijo, Haley McEwen, Joy Asasira, Olabukunola Williams:Guns and Bibles: How US radicalisation threatens African states’ security, openDemocracy, 07.08.2025, https://www.opendemocracy.net/en/5050/guns-and-bibles-how-us-radicalisation-threatens-african-states-security/.
Asylrechtlich gilt der Senegal hier übrigens als „sicherer Herkunftsstaat“, d. h. es wird davon ausgegangen, dass dort keine Verfolgung droht, und Flüchtende unterliegen zusätzlichen Einschränkungen und haben wenig Chancen auf Anerkennung.2Dazu unter anderem: Dr. Claudia Engelmann: Sichere Herkunftsländer, Bundeszentrale für politische Bildung, 09.05.2016, https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/227456/sichere-herkunftslaender/. Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt fordert deshalb (unter anderem) die Streichung des Senegals von der Liste „sicherer Herkunftsstaaten“3Asylrecht: Ghana und Senegal keine sicheren Herkunftsstaaten,
LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V., https://www.lsvd.de/de/ct/6722-ghana-senegal-keine-sicheren-herkunftsstaaten.
,was jedoch im derzeitigen Klima leider kaum passieren wird.

Mehrere Schwarze Frauen* tragen ein Transparent mit der Aufschrift: „Stop deportation for LGBTIQ* & all“

Aber hier kommt jetzt der übersetzte Beitrag, aus Sicherheitsgründen von dem*der senegalesischen Autor*in anonym geschrieben:

Autopsie eines tödlichen Systems: Wie Senegal seine queeren Bürger*innen zur Zielscheibe machte

Zwei Tage nach Verabschiedung der neuen, strikten Anti-Queer-Gesetzgebung im Senegal wurde der 17-jährige Malick Ndiaye getötet. Als Ndiaye, ein Trommler, in Tivaouane-Peulh in der Region Thiès östlich der Hauptstadt Dakar vor seinem Zuhause saß, näherte sich ihm eine Gruppe von Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, die ihn mit homophoben Beschimpfungen beleidigten. Sie sagten ihm, alle traditionellen männlichen Trommler im Senegal seien homosexuell. Als sie ihn angriffen, versuchte Ndiaye, sich zu verteidigen, und einer der Jugendlichen stach mit einem Messer auf ihn ein. Er starb später im Krankenhaus.

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Kurzer Blick auf den 8. März

An der Demonstration zum Feministischen Kampftag in Bochum – wie in den letzten Jahren eingerahmt von längeren Aktionswochen – beteiligten sich heute gut und gerne 3.000 Personen. Sie starteten am Hauptbahnhof, bewegten sich durch die Innenstadt und zum Schauspielhaus zurück. Hier ein paar schnelle Eindrücke:

Bereits gestern Abend versammelten sich am U in Dortmund einige hundert Menschen, um mit der feministischen Vorabenddemo Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat in Dortmunds Norden zu laufen.
Und weil es immer sinnvoll ist, Blicke über die eigenen Tellerränder zu werfen: Hier der Hinweis auf Aufrufe aus anderen Städten und aus anderen Ländern zum 8. März und ebenfalls zum 9. März als globaler Frauen*-Streiktag, die (wie sonst auch) im Labournet zu finden sind. Und außerdem auf die eine oder andere Fotoauswahl von den Demonstrationen und Kundgebungen weltweit hier oder hier und besonders in Lateinamerika (immer schön zu sehen).