Südafrika 1956: Frauen* gegen die Passgesetze

Zusätzlich zum 8. März, weltweit der Tag feministischer Kämpfe, ist seit 1994 in Südafrika ebenfalls der 9. August Frauen*tag – um an den Women’s March am 9. August 1956, heute vor 70 Jahren, gegen die Passgesetze des damaligen Apartheitsstaats zu erinnern. An dem Tag zogen ungefähr 20.000 Frauen* in Pretoria mit einer Demonstration zu den Union Buildings, dem Sitz der südafrikanischen Regierung, um mehr als 100 000 Unterschriften zu übergeben, die mit Texten einer Petition gegen Identitätsdokumente für afrikanische Frauen1Der Text: „We, the women of South Africa, have come here today. We African women know too well the effect this law upon our homes, our children. We, who are not African women, know how our sisters suffer. For to us, an insult to African women is an insult to all women. * That homes will be broken up when women are arrested under pass laws. * That women and young girls will be exposed to humiliation and degradation at the hands of pass-searching policemen. * That women will lose their right to move freely from one place to another. We, voters and voteless, call upon your government not to issue passes to African women. We shall not resist until we have won for our children their fundamental rights of freedom, justice and security.“ Siehe: https://live.fundza.mobi/home/library/fiction-blogs/did-you-know/did-you-know-who-lilian-ngoyi-was/. gesammelt worden waren. Weil von dem Adressaten, Premierminister Strijdom, nichts zu sehen war, hinterließen die Sprecherinnen der Versammlung die unterschriebenen Petitionsstapel schließlich haufenweise an seiner Bürotür.

Mehrere Schwarze Frauen, davon eine mit einem Kleinkind in einem Tuch auf dem Rücken, halten Schilder mit Texten: „Women do not want passes“ oder „With passes we are slaves“.
Schwarze Frauen* protestieren gegen die Passgesetze, 1956
(Quelle: Nationaal Archief/Niederlande, CC0 1.0 Universal)

Über die Identitätsdokumente, die an Schwarze Männer* bereits ausgegeben wurden und damals auch für Frauen* geplant waren, wurde der Zugang zu den städtischen Gebieten überwacht, die Personen europäischer Herkunft und Nicht-Weißen, die für diese Weißen arbeiteten, vorbehalten sein sollten. Die Kontrollen waren mit schikanösen Behandlungen, Ausweisungen und Inhaftierungen einer in dieser Zeit in sogenannte Bantustans zwangsumgesiedelten und ausgebürgerten Schwarzen Bevölkerung verbunden.

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Veranstaltung: feministische Archivgeschichte in Dortmund

Das Foto zeigt ein raumhohes Eckregal mit Ordnern und Stehsammlern.


Frauen*geschichte bewahren, mit feministischem Blick auf die Gesellschaft Dokumente sammeln und für Forschung und Recherche bereitstellen – diese oft unsichtbare, aber unersetzliche Arbeit machen feministische Archive. In Dortmund waren in den letzten Jahrzehnten ganze vier solcher Einrichtungen aktiv, zwei davon sind es sogar bis heute.

Im Juli stellen sie sich im Zentrum Langer August in der Dortmunder Nordstadt vor, in dem unter anderem dieses Archiv (das Foto oben zeigt einige der Archivbestände) einquartiert ist:

Der Termin:  11. Juli 26, 15:00 – 17:00 Uhr, Café im Langen August, Braunschweiger Str. 22, 44145 Dortmund

Zeitzeuginnen* und Aktive aus
▪ dem Archiv zur neuen Frauenbewegung (TU Dortmund)
▪ dem Archiv des Rhein-Ruhr Instituts für Frauenforschung
▪ dem Archiv Frauen Planen Bauen von FOPA e. V.
▪ und (last not least) dem Frauen*-Internationalismus-Archiv

berichten über Anfänge, Entwicklungen, Inhalte, politische Arbeit, beantworten eure Fragen und zeigen: Kulturelles Gedächtnis braucht die Perspektiven sozialer Bewegungen, um Anstöße für notwendige gesellschaftliche Veränderungen zu geben.

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„die schwerste Entscheidung meines Lebens“

Während einerseits ahistorische Idealisierungen einer als „traditionell“ behaupteten heterosexuellen Familie (d. h. ein Rückgriff auf im Grunde bürgerliche Geschlechter- und Familienvorstellungen aus dem 19. Jahrhundert mit allen patriarchalen und gewaltförmigen Folgen) zum Teil wieder gefördert werden, bleibt gleichzeitig bestimmten Menschen ein Familienleben völlig vorenthalten. Über rassifizierte Verhältnisse, abgestufte Reproduktions- und Ausbeutungsverhältnisse werden sie von ihm ausgeschlossen. Das steht in einer bedrückenden Tradition, die der unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder der Kinderrechtskonvention verankerte Schutz von Familien eigentlich beendet haben sollte.

Vor fast einem Jahr, am 27. Juni 2025, stimmte der Bundestag mehrheitlich für einen von Innenminister Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf, der den Familiennachzug für Geflüchtete mit „subsidiärem Schutz“ für zwei Jahre aussetzte.1Unter anderem: Alice von Lenthe: Familiennachzug ausgesetzt: „Grausame Symbolpolitik“, die tageszeitung, 27.06.2025, https://taz.de/Familiennachzug-ausgesetzt-/!6096907/; Karin Bohlmann: Familiennachzug für Geflüchtete ausgesetzt: Kritik und Zuspruch, BR24, 27.06.2025, https://www.br.de/nachrichten/bayern/familiennachzug-fuer-gefluechtete-ausgesetzt-kritik-und-zuspruch,UpJIhSr. Das klingt eventuell weniger inhuman, als es ist: Doch häufig warten Geflüchtete bereits lange und unruhig auf einen Schutzstatus, der es ihnen überhaupt erst ermöglicht, den Nachzug von Partner*innen und/oder minderjährigen Kindern zu beantragen – oder umgekehrt der Eltern. Danach folgen unter Umständen mehrjährige Wartezeiten für Visumsanträge, langwierige Nachweisverfahren, vielleicht mit DNA-Tests, falls die Papiere nicht ausreichen etc. Seit zwölf Monaten wird also zusätzlich (und zum wiederholten Mal2Thema Familiennachzug, PRO ASYL, Stand Mitte 2021, https://www.proasyl.de/thema/familiennachzug/.) einigen von ihnen ein sicheres Zusammenleben vollständig verweigert.

Subsidär schutzberechtigt bedeutet, dass Geflüchtete keine individuelle Verfolgung nachweisen können, sie aber im Herkunftsland unmenschliche Behandlung, Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt in einem bewaffneten Konflikt fürchten müssen.3Siehe u. a.: Subsidiärer Schutz (Stand: Dezember 2025), Informationsverbund Asyl & Migration, https://www.asyl.net/themen/asylrecht/schutzformen/subsidiaerer-schutz. Viele geflüchtete Syrer*innen haben diesen Status erhalten. Die alleinerziehende Samira Ozon, die vor Jahren aus Syrien floh, musste ihre drei Kinder bei deren Großmutter zurücklassen – „die schwerste Entscheidung meines Lebens“, wie sie sagt. „Doch der Weg wäre für sie absolut tödlich gewesen – besonders für meinen Sohn Mayar.“ Bei Mayar liegt eine Funktionsstörung der Thrombozyten vor, die Glanzmann-Thrombasthenie, die zu einer starken Blutungsneigung führt. Samira Ozon versuchte natürlich, ihre Kinder möglichst schnell nachzuholen, aber ohne Erfolg.4Pitt von Bebenburg: „Wäre tödlich gewesen“: Syrerin darf kranken Sohn nicht nach Deutschland holen, Frankfurter Rundschau, 07.05.2026, https://www.fr.de/politik/waere-toedlich-gewesen-syrerin-darf-kranken-sohn-nicht-nach-deutschland-holen-94296125.html.

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Belgien: erste Entschädigung für Opfer des Kolonialismus

Ende letzter Woche wies der Kassationsgerichtshof in Brüssel in letzter Instanz eine Berufung des Staats Belgien zurück – gegen ein Gerichtsurteil , das im Dezember 2024 erstmals Opfern von Kolonialverbrechen das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen hatte. Geklagt hatten fünf Frauen, Marie-Josée Loshi, Noëlle Verbeken, Léa Tavares Mujinga, Simone Ngalula und Monique Bitu Bingi, die zwischen 1945 und 19501Die Angabe der Geburtsjahre ist nicht in allen Quellen identisch; es sich aber bei der alternativen Angabe 1948 – 1952 um eine Verwechslung mit den Jahren zu handeln, in denen die Klägerinnen den Müttern weggenommen worden sind. während der belgischen Kolonialzeit auf dem Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo als Kinder kongolesischer Frauen und belgischer (weißer) Männer geboren worden waren.
Mit zwei, drei oder vier Jahren waren die Klägerinnen aus ihren Familien mütterlicherseits gerissen und in kirchlichen, meistens katholischen, Einrichtungen untergebracht worden, in denen sie unter elenden Bedingungen unter anderem Misshandlungen und Nahrungsentzug erdulden mussten. Sie wurden dann später, als 1960 der Kongo unabhängig wurde, abrupt sich selbst überlassen. Die Zahl der Kinder, die im Kongo während der belgischen Kolonialherrschaft auf diese Weise verschleppt wurden, wird auf 15.000 geschätzt.

Die fünf Klägerinnen gegen den belgischen Staat wegen Kolonialverbrechen sitzen gemeinsam im Gerichtssaal auf einer Bank.
Die Klägerinnen im Gerichtssaal (Foto: Michèle Hirsch)

Die Entscheidung der vorherigen Gerichtsinstanz, des Appellationshofs Brüssel, der die „systematischen Entführungen“ von Kindern durch den belgischen Staat aufgrund ihrer Herkunft als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bewertete, ist hiermit endgültig geworden. „Belgien: erste Entschädigung für Opfer des Kolonialismus“ weiterlesen

Indonesien: Arbeitsrechte für Hausangestellte nach 22 Jahren

Indonesiens Parlament hat am Dienstag schließlich nach über zwei Jahrzehnten ein Gesetz zum Schutz der Hausangestellten verabschiedet. Die zuerst 2004 eingebrachte Gesetzesvorlage war wiederholt blockiert worden, so dass Hausangestellte in Indonesien bisher rechtlich nicht als Arbeitnehmer*innen betrachtet wurden; sie arbeiten informell und sind oft Ausbeutung und Misshandlungen ausgesetzt. Dem indonesischen Arbeitsministerium zufolge sind dort etwa 4,2 Millionen Personen, von denen fast 90 % Frauen* sind, in Haushalten beschäftigt. Im Parlament brandeten infolgedessen Jubel und Applaus der Zuschauer*innen auf, nachdem die Abgeordneten das Gesetz beschlossen hatten. „Es fühlt sich wie ein Traum an“, sagte Ajeng Astuti, eine der Hausangestellten. Es sei für sie als marginalisierte Frauen ein 22-jähriger Kampf gewesen.

Die vordere Reihe einer Gruppe von Hausangestellten kniet und hält Putzgeräte, die dahinter Stehenden halten Plakate und beschriftete Regenschirme. Falls alle tragen rote T-Shirts.
Hausarbeiter*innen in Indonesien (Foto: IDWFED, 2023)
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