Belgien: erste Entschädigung für Opfer des Kolonialismus

Ende letzter Woche wies der Kassationsgerichtshof in Brüssel in letzter Instanz eine Berufung des Staats Belgien zurück – gegen ein Gerichtsurteil , das im Dezember 2024 erstmals Opfern von Kolonialverbrechen das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen hatte. Geklagt hatten fünf Frauen, Marie-Josée Loshi, Noëlle Verbeken, Léa Tavares Mujinga, Simone Ngalula und Monique Bitu Bingi, die zwischen 1945 und 19501Die Angabe der Geburtsjahre ist nicht in allen Quellen identisch; es sich aber bei der alternativen Angabe 1948 – 1952 um eine Verwechslung mit den Jahren zu handeln, in denen die Klägerinnen den Müttern weggenommen worden sind. während der belgischen Kolonialzeit auf dem Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo als Kinder kongolesischer Frauen und belgischer (weißer) Männer geboren worden waren.
Mit zwei, drei oder vier Jahren waren die Klägerinnen aus ihren Familien mütterlicherseits gerissen und in kirchlichen, meistens katholischen, Einrichtungen untergebracht worden, in denen sie unter elenden Bedingungen unter anderem Misshandlungen und Nahrungsentzug erdulden mussten. Sie wurden dann später, als 1960 der Kongo unabhängig wurde, abrupt sich selbst überlassen. Die Zahl der Kinder, die im Kongo während der belgischen Kolonialherrschaft auf diese Weise verschleppt wurden, wird auf 15.000 geschätzt.

Die fünf Klägerinnen gegen den belgischen Staat wegen Kolonialverbrechen sitzen gemeinsam im Gerichtssaal auf einer Bank.
Die Klägerinnen im Gerichtssaal (Foto: Michèle Hirsch)

Die Entscheidung der vorherigen Gerichtsinstanz, des Appellationshofs Brüssel, der die „systematischen Entführungen“ von Kindern durch den belgischen Staat aufgrund ihrer Herkunft als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bewertete, ist hiermit endgültig geworden.

Außer dieser Anerkennung als schweres Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht forderten die Frauen eine symbolische Entschädigung von jeweils 50.000 Euro. Zwar hatte sich 2019 der damalige belgische Premierminister entschuldigt, aber für die Opfer hatten sich keine Folgen daraus ergeben. „Ein Leben hat keinen Preis, aber es muss eine Wiedergutmachung geben können“, erklärte dazu Anfang des Jahres die mittlerweile 79-jährige Léa Tavares Mujinga. Außerdem hatten die Klägerinnen bereits 2021, zu Beginn des jahrelangen Verfahrens, die Herausgabe aller Unterlagen über sich selbst verlangt: „Es handelt sich um Verwaltungsdokumente, Schrift- und Telegrammverkehr innerhalb der Institutionen, Standesamtsregister usw. Der belgische Staat hat nichts vorgelegt, kein einziges Blatt“, hatte Sophie Colmant, eine der Rechtsanwältinnen der Klägerinnen, mitgeteilt. „Unsere Mandantinnen müssen sich ihr Leben, ihre Geschichte wieder aneignen, um sie weiterzugeben.“
Von einem „großartigen Sieg“ sprach unter anderem nach der Gerichtsentscheidung Rechtsanwältin Michèle Hirsch. Nicht ohne Grund: Tatsächlich könnte das Urteil einen Wendepunkt in der juristischen Aufarbeitung von Kolonialverbrechen darstellen. Erstmals in Europa hat ein Gericht rechtsgültig einen europäischen Staat verurteilt und festgestellt, dass Opfer des Kolonialismus entschädigt werden müssen. Nicht nur Belgien sollte das umsetzen.

Quellen:
Peter Riesbeck: Entschädigung für Opfer der Kolonialherrschaft: „Unsere Kindheit wurde zerstört, Frankfurter Rundschau, 25.05.2026; African Futures Lab, Amnesty International, Pan African Lawyers Union (PALU), Reform Initiatives: Joint Statement on Métis Case: Court of Cassation confirms Belgium’s accountability for colonial-era crimes against humanity, African Futures Lab, 22.05.2026; France 24 (mit AFP): La Belgique définitivement condamnée pour l’enlèvement d’enfants métis pendant la colonisation, FRANCE 24, 22.05.2026; Tony Chalot: Rencontre avec deux métisses du Congo belge indemnisées, Justice Info, 13.01.2026; Gaëlle Ponselet: Métis du Congo : l’État Belge face aux « enfants du péché », Justice Info, 18.10.2021.

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