Belgien: erste Entschädigung für Opfer des Kolonialismus

Ende letzter Woche wies der Kassationsgerichtshof in Brüssel in letzter Instanz eine Berufung des Staats Belgien zurück – gegen ein Gerichtsurteil , das im Dezember 2024 erstmals Opfern von Kolonialverbrechen das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen hatte. Geklagt hatten fünf Frauen, Marie-Josée Loshi, Noëlle Verbeken, Léa Tavares Mujinga, Simone Ngalula und Monique Bitu Bingi, die zwischen 1945 und 19501Die Angabe der Geburtsjahre ist nicht in allen Quellen identisch; es sich aber bei der alternativen Angabe 1948 – 1952 um eine Verwechslung mit den Jahren zu handeln, in denen die Klägerinnen den Müttern weggenommen worden sind. während der belgischen Kolonialzeit auf dem Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo als Kinder kongolesischer Frauen und belgischer (weißer) Männer geboren worden waren.
Mit zwei, drei oder vier Jahren waren die Klägerinnen aus ihren Familien mütterlicherseits gerissen und in kirchlichen, meistens katholischen, Einrichtungen untergebracht worden, in denen sie unter elenden Bedingungen unter anderem Misshandlungen und Nahrungsentzug erdulden mussten. Sie wurden dann später, als 1960 der Kongo unabhängig wurde, abrupt sich selbst überlassen. Die Zahl der Kinder, die im Kongo während der belgischen Kolonialherrschaft auf diese Weise verschleppt wurden, wird auf 15.000 geschätzt.

Die fünf Klägerinnen gegen den belgischen Staat wegen Kolonialverbrechen sitzen gemeinsam im Gerichtssaal auf einer Bank.
Die Klägerinnen im Gerichtssaal (Foto: Michèle Hirsch)

Die Entscheidung der vorherigen Gerichtsinstanz, des Appellationshofs Brüssel, der die „systematischen Entführungen“ von Kindern durch den belgischen Staat aufgrund ihrer Herkunft als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bewertete, ist hiermit endgültig geworden. „Belgien: erste Entschädigung für Opfer des Kolonialismus“ weiterlesen

ein tödliches System

Dieser Blogpost ist die leicht gekürzte Übersetzung eines (lesenswerten, aber ziemlich langen) Beitrags auf der Plattform African Feminism, der die lebensgefährliche Lage queerer Personen im Senegal beschreibt und – entgegen des Narrativs von Queerness als „westlichem Konzept“ – die koloniale und neokoloniale Unsichtbarmachung afrikanischer Diversität beleuchtet. Hintergrund ist eine im März verabschiedete und nun durch Unterschrift des Präsidenten in Kraft gesetzte drastische Strafverschärfung für gleichgeschlechtliche Beziehungen und deren „Förderung“ oder „Finanzierung“.
Auch wenn die Situation hier (glücklicherweise!) weit entfernt von einer Bedrohung queerer Existenz wie im Senegal oder in anderen, nicht nur afrikanischen Ländern ist, hat die Mobilisierung gegen queere und trans* Personen (bzw. gegen ‚Gender‘ allgemein), um eine hierarchisierte binäre Geschlechter- und Gesellschaftsordnung zu forcieren, zuletzt ebenfalls zugenommen. Entsprechend werden Kampagnen gegen LGBTIQ+ auf dem afrikanischen Kontinent nicht nur, wie auch im Artikel erwähnt, aus den USA unterstützt, sondern ebenso von europäischen fundamentalistischen Organisationen, wie Ordo luris aus Polen oder Christian Voice aus Großbritannien.1Āryā Jeipea Karijo, Haley McEwen, Joy Asasira, Olabukunola Williams:Guns and Bibles: How US radicalisation threatens African states’ security, openDemocracy, 07.08.2025, https://www.opendemocracy.net/en/5050/guns-and-bibles-how-us-radicalisation-threatens-african-states-security/.
Asylrechtlich gilt der Senegal hier übrigens als „sicherer Herkunftsstaat“, d. h. es wird davon ausgegangen, dass dort keine Verfolgung droht, und Flüchtende unterliegen zusätzlichen Einschränkungen und haben wenig Chancen auf Anerkennung.2Dazu unter anderem: Dr. Claudia Engelmann: Sichere Herkunftsländer, Bundeszentrale für politische Bildung, 09.05.2016, https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/227456/sichere-herkunftslaender/. Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt fordert deshalb (unter anderem) die Streichung des Senegals von der Liste „sicherer Herkunftsstaaten“3Asylrecht: Ghana und Senegal keine sicheren Herkunftsstaaten,
LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V., https://www.lsvd.de/de/ct/6722-ghana-senegal-keine-sicheren-herkunftsstaaten.
,was jedoch im derzeitigen Klima leider kaum passieren wird.

Mehrere Schwarze Frauen* tragen ein Transparent mit der Aufschrift: „Stop deportation for LGBTIQ* & all“

Aber hier kommt jetzt der übersetzte Beitrag, aus Sicherheitsgründen von dem*der senegalesischen Autor*in anonym geschrieben:

Autopsie eines tödlichen Systems: Wie Senegal seine queeren Bürger*innen zur Zielscheibe machte

Zwei Tage nach Verabschiedung der neuen, strikten Anti-Queer-Gesetzgebung im Senegal wurde der 17-jährige Malick Ndiaye getötet. Als Ndiaye, ein Trommler, in Tivaouane-Peulh in der Region Thiès östlich der Hauptstadt Dakar vor seinem Zuhause saß, näherte sich ihm eine Gruppe von Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, die ihn mit homophoben Beschimpfungen beleidigten. Sie sagten ihm, alle traditionellen männlichen Trommler im Senegal seien homosexuell. Als sie ihn angriffen, versuchte Ndiaye, sich zu verteidigen, und einer der Jugendlichen stach mit einem Messer auf ihn ein. Er starb später im Krankenhaus.

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Die Revolte der Loméerinnen

In Lomé, der Hauptstadt Togos – zu der Zeit nominell Völkerbund-Mandatsgebiet unter französischer Verwaltung, de facto eine französische Kolonie, – rebellierten am 24. und 25. Januar 1933 (es ist also gerade 92 Jahre her) die Markthändlerinnen*, nachdem der französische Commissaire de la République Robert de Guise die Einführung neuer Steuern bekanntgegeben hatte.
Neben der Verwaltung Frankreichs mit dem Commissaire an der Spitze bestanden damals in Lomé zwei ausschließlich männliche togoische Vertretungen, der Conseil des Notables (Franz.: Rat der Notabeln) und die Duawo (Ewe: Bevölkerung, Leute). Im Gegensatz zum Conseil, den 1922 die französische Verwaltung ins Leben gerufen hatte, galten die Duawo – eine Initiative von Männern, die jünger, weniger gut gestellt waren – als nicht durch die Zusammenarbeit mit der Kolonialmacht kompromittiert. So oder so wandten sich beide Gruppen in der Situation, in der die Weltwirtschaftskrise auch in Togo die Bevölkerung hart getroffen hatte, schriftlich an Commissaire de Guise und wiesen auf das drohende Elend durch eine höhere Besteuerung hin.

Doussi Ekué Attognon, Markthändlerin und Beteiligte an den späteren Protesten, erzählte 1977 (im Alter von 79 Jahren) über ihre Steuerfestsetzung: „Eines Morgens, als ich auf den Markt gehen wollte, kamen zwei Steuerbeamte zu mir. Sie zählten, wie viele Hühner, Enten, Hocker und Tische ich hatte; sie schätzten die Menge an Bonbons, Streichhölzern und importierten Seifen, die ich auf ein Tablett gelegt hatte, um sie auf dem Markt zu verkaufen. Sie fragten mich, ob ich verheiratet sei. Ich bejahte … Dann wollten sie wissen, ob ich mit ihm zusammenlebe. Angesichts einer so unverschämten Frage schwieg ich. Danach berieten sie sich, kritzelten etwas auf einen Zettel und sagten zu mir: ‚Sie werden dieses Jahr 70 Franc Steuern zahlen.‘ Ich wollte wissen, ob die Marktgebühren in dieser Berechnung enthalten seien, aber sie sagten nein.

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We are born free. Freedom of sexual orientation is a human right

Die African Refugees Union und der International Women Space in Berlin rufen für den 29. März 2014 zu einer Demonstration auf, um gegen die Kriminalisierung lesbischer, schwuler, bi und trans* Menschen in Uganda und Nigeria zu protestieren.
Der Aufruf:

ENOUGH is ENOUGH!
WE ARE BORN FREE!
Freedom of sexual orientation is a human right.

LET US PROTEST TOGETHER AGAINST THE DISCRIMINATION OF LGBTs AT THE UGANDAN AND NIGERIAN EMBASSIES IN BERLIN!

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