Der Straßenstrich in Dortmund wurde im Mai 2011 geschlossen und das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für die Straßenprostitution erklärt. Im März 2013 gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Sexarbeiterin, die gegen den Verlust ihrer Existenzgrundlage geklagt hatte, Recht und entschied, Straßenprostitution müsse in Dortmund möglich bleiben. Statt sich danach mit Beteiligten und Interessenverbänden zusammenzusetzen und einen neuen Strichstandort einzurichten, ging die Stadt Dortmund in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz hat gestern die Klage der Sexarbeiterin abgewiesen und das Verbot durch die Stadt bestätigt.
Richterlich begründet wurde die Entscheidung nun mit den Lebensverhältnissen anderswo in Europa und der (eventuell weiterhin drohenden) weiblichen Migration. „Die Lebensumstände in der bulgarischen Stadt Plovdiv haben sich nicht geändert“, erklärte Richterin Ricarda Brandts den Ruhr-Nachrichten zufolge.1Jörn Hartwich: Straßenstrich bleibt verboten. Gericht weist Klage gegen Stadt Dortmund ab / Ministerium kritisiert Sperrbezirk. Ruhr Nachrichten, 12.08.2015. Trotz der europäischen Freizügigkeit wird in dieser Logik die Überschreitung der Staatsgrenze zur (zumindest) unerwünschten Tat. Die Begründung sei „höchst bemerkenswert“, meint der lawblog. Demnach stehe in ganz (!) Dortmund laut Stadtverwaltung und Bezirksregierung Arnsberg kein einziges Gebiet zur Verfügung, das einen Straßenstrich „verkraften“ könne. Und weil die Zahl der Sexarbeiterinnen in dem Marktsegment stark zugenommen habe, hielte das Gericht „die Annahme für gerechtfertigt, ein solcher Straßenstrich werde egal an welcher Stelle immer auch schutzbedürftige Gebiete räumlich betreffen“2Lawblog: Dortmund bleibt „sauber“. 11.08.2015, https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/08/11/dortmund-bleibt-sauber/. – in der siebtgrößten Stadt der BRD. Der Rechtsanwalt der gegen das Verbot klagenden Sexarbeiterin wies darauf hin, dass das Interesse der Frauen* in den Erwägungen der Behörden keine Rolle spiele. Gegenüber Spiegel Online kündigte er an, in die nächste Instanz und damit vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen.3Spiegel online: Verbot von Straßenprostitution in Dortmund: Gegen den Strich. 11.08.2015; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dortmund-gericht-bestaetigt-verbot-des-strassenstrichs-a-1047630.html.
Das flächendeckende Verbot der Straßensexarbeit bleibt für die Stadt Dortmund nun weiterhin eine Ressource, um Frauen* (und Männer*) aus Bulgarien und Rumänien an der Zuwanderung nach Dortmund zu hindern, die Zuwanderung in die Sexarbeit zu stigmatisieren und Sexarbeiter_innen zu kriminalisieren. Denn selbstverständlich besteht in Dortmunds Nordstadt immer noch ein verdeckter Straßenstrich. Einem Gastbeitrag bei den Ruhrbaronen zufolge befanden sich im März dieses Jahres 13 Menschen, die dort Sex gegen Entgelt angeboten hatten, im Wesentlichen wegen mehrfachen Ordnungswidrigkeiten in Haft: „13 Menschen sitzen aktuell im Gefängnis, weil sie ihr Leben bestreiten wollen wie jeder andere auch.“4Nina Lehmann: Straßenstrich: Die Goldene Spurrille. Ruhrbarone, 14.03.2015; http://www.ruhrbarone.de/strassenstrich-die-goldene-spurrille/103039. Ähnliche Kritik kam selbst aus dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Gesundheit und Emanzipation. Statt eines flächendeckenden Sperrbezirks brauche es ein Gesamtkonzept, in dem auch Straßenprostitution ihren Platz habe, sagte ein Ministeriumssprecher. Alles Andere treibe Menschen in die Illegalität und völlige Schutzlosigkeit.5Wolfram Goetz: Urteil zum Dortmunder Straßenstrich. Straßenprostitution bleibt in der ganzen Stadt verboten. WDR Studio Dortmund, 11.08.2015; http://www1.wdr.de/studio/dortmund/themadestages/strassenstrich-prozess100.htm.l
„Der Verkauf sexueller Dienste war stets begleitet von einem Ringen um ökonomische, rassifizierende Verhältnisse und Geschlechterverhältnisse, um Vorstellungen von Ordnung und Moral“, stellten die Autorinnen* einer Zusammenfassung eines internationalen Workshops unter dem Titel Stadt, Prostitution, Vertreibung 2012 fest.6Stella Gaertner, Tina Habermann, Iris Nowak: Recht auf Straße(-nstrich)! Stadtentwicklungspolitik als Spiegel gesellschaftlicher Ausschlüsse. Ein Workshop erkundet städtische Vertreibungspolitiken und Widersetzungspraxen. 17.01.2012; http://www.feministisches-institut.de/recht-auf-strassenstrich/. Aber sollten Gerichte tatsächlich (unfassbarerweise) über (Sexwork-)Migration als „Bedrohung“ von Anstand und Sitte urteilen? Entstigmatisierung, Anerkennung als Erwerbstätigkeit, Sexarbeiter_innen-Selbstverständnis und entsprechende geschlechteremanzipative Verhältnisse entfernen sich allerdings immer mehr; eine neue Gesetzeslage soll noch restriktivere Umstände bringen.7Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.: Berufsverband der Sexarbeiter_innen übt erneut scharfe Kritik am geplanten „Prostituiertenschutzgesetz“, BesD, 13.07.2015; http://berufsverband-sexarbeit.de/berufsverband-der-sexarbeiter_innen-uebt-erneut-scharfe-kritik-am-geplanten-prostituiertenschutzgesetz/. Und in Dortmund bleibt ein aufrechterhaltenes Drohpotenzial gegenüber der Straßensexarbeit und Migration immer wichtiger als die Perspektive sicherer Arbeitsplätze. Für die Beteiligten sind aber andere Bedingungen (lebens-)notwendig, deren Charakter sie selbst entscheiden können müssen.