Gewonnen in Mexiko, aber nicht in den USA

In den weltweiten Auseinandersetzungen um das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper (bei Schwangerschaften und Abtreibungen, aber nicht bloß da, gern verweigert) hat Anfang September Mexikos Oberster Gerichtshof die Kriminalisierung von Abtreibungen für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil zufolge dürfen Abtreibungen im Schwangerschafts-Frühstadium und bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden.1Christian Stör: Jahrelanger Kampf: „Historischer Tag“: Gericht in Mexiko entkriminalisiert Abtreibung, Frankfurter Rundschau, 08.09.2021, https://www.fr.de/politik/mexiko-abtreibungen-oberstes-gericht-entkriminalisiert-schwangerschaf-abbruch-zr-90968005.html. Feministinnen* in Mexiko feierten das Urteil, mit dem „unser langer Kampf nun Früchte trägt“. Die Geschäftsführerin der feministischen Organisation GIRE (Grupo de Información en Reproducción Elegida) kündigte eine Prozesswelle an „gegen alle, die eine legale und sichere Abtreibung weiter verhindern“.2Sandra Weiss: Mexikos oberste Richter brechen eine Lanze für Abtreibung, Neue Zürcher Zeitung, 08.09.2021, https://www.nzz.ch/international/mexiko-entkriminalisiert-abtreibung-ld.1644432. Denn auch wenn es sich um ein Grundsatzurteil handelt, betrifft es zurzeit lediglich Mexikos Teilstaat Coahuila, in dem für eine Abtreibung oder Beihilfe dazu gesetzlich bis zu drei Jahre Haft vorgesehen waren. Gegen andere Teilstaaten müssen weitere Verfahren angestrengt werden, um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch allgemein durchzusetzen.

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Nicht zitierfähig

Über einen Bericht zu Sexismus in der hessischen Polizei, insbesondere dem Sondereinsatzkommando (SEK), schreibt auf Twitter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız: „Ganz ehrlich. Das ist schlimmer als gedacht und jedenfalls für mich nicht mehr zitierfähig…“
Da hat sie recht. Normalerweise gibt es auf diesem Blog keine sogenannten Content Notes (also Inhaltswarnungen), aber Achtung! der Ekelgrad in diesem Artikel in der Frankfurter Rundschau ist hoch. Das sind nicht einfach „sexistische Sprüche“ in den SEK-Chats, wie ein anderer Medienbeitrag meint, sondern widerwärtige Gewaltphantasien.
Bereits die Expertenkommission in Hessen, die frühere Polizei-Chats auswertete und im Juli ihren Bericht vorstellte, hatte dem Rundschauartikel zufolge „eliminatorischen Frauenhass“ festgestellt. Aber raus bzw. nicht unter den Teppich gekehrt gehört das Thema.

Ansonsten gibt der Bericht unter anderem als üblichen Verharmlosungsversuch die Aussage eines Verteidigers wieder, die Polizisten gingen von keinen rechtlichen Konsequenzen aus, da solche Kommentare regelmäßig in sozialen Netzwerken geteilt würden (nach dem Motto boys will be boys, das ist nicht strafbar). Einen weiteren Versuch macht der Vorsitzende der hessischen Polizeigewerkschaft, der nicht annimmt, „dass diese Form der sexistischen Äußerungen oder Chat-Inhalte weit verbreitet sind.“ Wieder bloß Einzelfälle?

Auch kein Lesevergnügen übrigens ist ein Bericht in der tageszeitung, der andere Postings aus den Polizei-Chats zitiert, die rassistische oder eindeutig rechte Inhalte haben. Der Schluss daraus ist (leider einmal wieder), dass von patriarchaler/sexistischer und rassistischer Gewalt Betroffene nicht unbedingt auf Verständnis hoffen dürfen, falls sie Schutz bei der Polizei suchen.

Gesetzliche Körperbeherrschung

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde mit dem Paragrafen 218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ein Abtreibungsverbot im Strafgesetzbuch verankert. Wurde die Beendigung ungewollter Schwangerschaften anfangs ausnahmslos mit fünf Jahren Zuchthaus kriminalisiert, ist der Abbruch heute immer noch rechtswidrig, bleibt aber nach entsprechender Beratung straffrei.1Abrisse der Entwicklung des Paragrafen § 218: Gisela Notz: 150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch, Lunapark21, 13.04.2021, https://www.lunapark21.net/150-jahre-218-im-strafgesetzbuch/; Christian Rath: 150 Jahre Paragraf 218: Der Bauch, das Politikum, die tageszeitung, 15.05.2021, https://taz.de/150-Jahre-Paragraf-218/!5772469/.
Die Kontrolle über die weibliche Reproduktionsfähigkeit und darin über die Reproduktion einer angenommenen „Gemeinschaft“ (der Nation) ist eng mit konservativ-tradierten geschlechtlichen Rollenvorstellungen und deren Zuschreibungen („Mütterlichkeit“) verbunden. Eine sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung („ob Kinder oder keine / entscheiden wir alleine“) wird in diesem Zusammenhang als (moralisch) bedrohliche Abweichung betrachtet; dies gilt ebenso für andere Infragestellungen behaupteter geschlechts- und familienbezogener Norm(alität)en. Gern wird dann die Gefahr einer quasi-automatischen weiteren „Ausbreitung“ hinaufbeschworen, als würden solche Entscheidungen ohne eigene gründliche Abwägungen aufgrund von „Werbung“ (sprich: Informationen darüber) getroffen.

Hierzulande sind außerdem die Zugangsmöglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch vom Wohnort abhängig, weil die ärztliche Versorgungslage in den Regionen unterschiedlich ist, und von der Kostenübernahme, weil Abbrüche keine Regelleistungen der Krankenkassen darstellen. Mittellose Frauen* müssen daher ihre Bedürftigkeit nachweisen – die Einkommensgrenze liegt momentan bei 1.258 Euro netto – , eventuelle sexistische oder rassistische Stigmatisierungen inklusive. Aus Anlass dieses Jubiläums fanden deshalb am Wochenende in über 40 Städten Proteste mit der Forderung nach Streichung des Paragrafen statt.2Verbot von Abtreibungen. Bundesweit Proteste gegen Paragraf 218, Tagesschau, 15.05.2021, https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/deutschland-proteste-paragraf-218-101.html.
Eine reproduktive Selbstbestimmung dreht sich jedoch nicht ausschließlich um Abtreibungen: Denn darüber hinaus wird bestimmten Frauen* – wie geflüchteten oder papierlosen – eine umfassende Schwangerschaftsvorsorge und die Möglichkeit eines selbstbestimmten Gebärens hier vorenthalten, da ihr Zugang zu den angebotenen Gesundheitsleistungen eingeschränkt ist. Personen, die in einer aufenthaltsrechtlichen Illegalisierung leben, sind zudem bei Beantragungen von Kostenübernahmen davon bedroht, von den Sozialämtern gemeldet und dann abgeschoben zu werden.3Die Kampagne Gleichbehandeln fordert eine Einschränkung dieser Übermittlungspflicht bezogen auf die medizinische Versorgung: https://gleichbehandeln.de/.

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Türkei: Proteste gegen Austritt aus Übereinkommen

Die Türkei ist in der Nacht zu letztem Samstag durch Präsidialdekret aus der Istanbul-Konvention (eigentlich: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ausgetreten. Nun könnte dieses Abkommen herzlich egal sein, wenn die Realität besser wäre, aber laut der Plattform Wir werden Frauenmorde stoppen‘ (Kadın Cinayetlerini Durduracağız Platformu), die sofort zu Protesten aufrief, sind vergangenes Jahr in der Türkei von Männern aus ihrem Umfeld 300 Frauen ermordet worden und weitere 171 Tote unter verdächtigen Umständen aufgefunden worden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte Mitte 2020 schon von einem Anstieg der Zahl der Femizide zwischen 2015 und 2019 um etwa 60 Prozent im Land berichtet.
Empört über diesen Schritt demonstrierten daher im Laufe des Wochenendes in Istanbul und anderen türkischen Städten Tausende und zeigten dabei Plakate mit Porträts getöteter Frauen* (einige Videos und Bilder von Demonstrationen und Kundgebungen sind auf dem Twitter-Account der Plattform ‚Kadın Cinayetlerini Durduracağız‘ zu finden). Die Proteste werden in den kommenden Tagen fortgesetzt.

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Trauer und Mut in Myanmar

„Zu Hunderttausenden haben sich Frauen zu täglichen Demonstrationen versammelt, sie vertreten die streikenden Gewerkschaften der Lehrer_innen, Bekleidungsarbeiter_innen und des medizinischen Personals – alles von Frauen dominierte Sektoren“, berichtete Anfang März die New York Times1Hannah Beech: ‘She Is a Hero’: In Myanmar’s Protests, Women Are on the Front Lines, The New York Times, 04.03.2021, https://www.nytimes.com/2021/03/04/world/asia/myanmar-protests-women.html. über die bedeutende weibliche Beteiligung an den Massenkundgebungen gegen den Militärputsch in Myanmar. Die Jüngsten befänden häufig in den ersten Reihen, wo sie von den Sicherheitskräften ins Visier genommen würden.
Auch dem Magazin Foreign Policy2Jessie Lau: Myanmar’s Women Are on the Front Lines Against the Junta, Foreign Policy, 12.03.2021, https://foreignpolicy.com/2021/03/12/myanmar-women-protest-junta-patriarchy-feminism/. zufolge richtet sich der Protest gleichzeitig gegen eine patriarchale Ordnung, als deren Repräsentanten sich die Streitkräfte darstellen. Die Zusammensetzung der Protestierenden sei vielfältig; es seien streikende Beschäftigte ebenso wie besonders Jüngere aus der Mittelschicht, Frauen* aus ethnischen Minderheiten oder Angehörige der LGBTI-Community, die sich an der Bewegung gegen Staatsstreich beteiligten.

Protest gegen den Militärputsch in Myanmar
Lehrer_innen-Protest am 9. Februar in Hpa-an (Foto: Ninjastrikers (BY-SA 0.4))

Die Ordnungskräfte reagieren jedoch mit brutaler Gewalt auf den Widerstand: Die Zahl der getöteten Teilnehmer_innen von Anti-Putsch-Demonstrationen liegt nach Angaben einer Unterstützungsorganisation für politische Gefangene inzwischen (am 17.03.2021) bei über 200.3Unter anderen: Über 200 Tote seit Militärputsch in Myanmar (APA/dpa/Reuters), Südtirol News, 17.03.2021, https://www.suedtirolnews.it/politik/ueber-200-tote-seit-militaerputsch-in-myanmar; Gewalt der Militär-Junta: Zahl der Toten bei Demonstrationen in Myanmar übersteigt 200 (june/dpa), RP Online, 17.03.2021, https://rp-online.de/panorama/ausland/myanmar-tote-bei-demonstrationen-uebersteigt-zahl-von-200_aid-56844979. Junta-Kräfte legten mit Scharfschützengewehren auf Demonstrierende, aber auch auf andere Bürger_innen an, es gibt Fälle von Verschleppungen und Folter. Dennoch reißen die Proteste bisher nicht ab, die in Myanmar einige Tage nach der erneuten Machtübernahme durch das Militär zu Beginn der neuen Legislaturperiode am 1. Februar eingesetzt haben.

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Zum Jahresausklang: Abschiebung einer Traumatisierten

Am Montag, dem 28.12., wurde Mimi T. nach Äthiopien abgeschoben. Die 33-Jährige aus Nürnberg wurde trotz Traumatisierung, äußerst schlechtem Gesundheitszustand und gegen ärztlichen Rat in Begleitung von vier Polizist:innen von nach Addis Abeba geflogen. Unterstützer:innen hatten in den letzten Wochen unter anderem durch eine Petition versucht, ihre Abschiebung zu verhindern, aber alle Appelle, Gutachten und Proteste blieben letztlich vergeblich.
Die Äthiopierin lebte seit acht Jahren in Deutschland. Davor war sie acht Jahre in Dubai, wo sie als Haushaltshilfe arbeitete. In Äthiopien wie auch in Dubai wurde sie Opfer sexualisierter Gewalt, zudem war sie in Äthiopien wegen oppositioneller Tätigkeiten inhaftiert gewesen.
„Während einer Pandemie eine schwerkranke, alleinstehende Frau in ein Land, das sich wirtschaftlich und politisch in einer Krise befindet, abzuschieben, verstößt gegen jede Vernunft. Das ist kein behördliches Versagen – das ist administrativer Wille, der Menschenleben in Kauf nimmt“, so Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat.
Über Mimi T., die in Deutschland auf Asyl und damit auf Schutz gehofft hatte, ihre Versuche, Hilfe durch eine Psychotherapie zu finden,  und die Ereignisse, die ihrer jetzigen Abschiebung vorausgegangen sind, berichtet in einem Artikel ausführlich die Frankfurter Rundschau: „Abschiebeskandal um Mimi T.: Ein Alptraum wird wahr“.

Nachtrag:
Die inzwischen einige Wochen zurückliegende Ankunft von Mimi T. in Äthiopien – im Rollstuhl und geschwächt von der wochenlangen Abschiebehaft,  während der sie massiv an Gewicht verloren hatte – und ihre momentanen Verhältnisse beschreibt die Frankfurter Rundschau am 05.02.2021: Abschiebung aus Bayern – Äthiopierin Mimi T. steht vor dem Nichts. Kontakte aus Deutschland konnten ihr zwar eine Unterkunft vermitteln, aber im politisch angespannten Äthiopien und getrennt von ihrer Familie hat sie (selbstverständlich) keine Ruhe gefunden. „In einem Attest des Bethzatha General Hospital in Addis Abeba vom 15. Januar ist die Rede von einer Aufblähung in ihrer Bauchregion, teilweiser Desorientierung und einer Angststörung“, heißt es in dem Artikel.