Feminists know no “father”land!

This is the translation of the text below, “Feministinnen* kennen kein „Vater“land!”, as the question arose whether it was possible to translate the text into English in order to make it more accessible – and then it should be on the blog, too.

This year [now last year], parts of mainstream feminism have discovered the topic of refugee women. The October edition of the magazine ‘Emma’ therefore includes a “gender-specific catalogue of demands” where Emma says what has to “HAPPEN NOW.”

At first glance, the demands seem at least not to do any harm, even though all those who have been fighting together with refugee women* for an improvement of their situation will miss many demands – the demand that the degrading Asylum Seekers Benefits Act (Asylbewerberleistungsgesetz) be abolished, for example, or the demand for private housing and that collective accommodation, i.e. Lagers, be abolished. This means, the steps that refugee women* themselves have long been demanding for their protection are lacking. And, above all, the demands regarding the asylum procedure are rather lacking in content, so that one cannot help asking oneself the question whether it is really Emma’s aim to improve the situation of asylum-seeking women.

women unite against Lagers

It is only at second glance that it becomes more obvious what the actual intention behind these alarmist demands is: It is, in fact, a matter of focusing on asylum-seeking men* as perpetrators. As we learn elsewhere in the same edition of Emma: “Because, after all, one thing is clear: Many of the predominantly young men who now come to us have so far never experienced even the slightest hint of gender equality. They come from cultures such as Islam where women are regarded as inferior (..). They are predominantly Arabs where, independently of beliefs, the women’s rights situation is traditionally poor. And they come from (civil) war zones where they were victims or perpetrators, and many a time also both at the same time.
So they must now be cracked down on massively. “Perpetrators must be vigorously persecuted, even if they are simultaneously victims.” And how this can be brought about – this is also considered by Emma: “The question arises whether such violations (assaults on women and children and violations of our laws) might also be a reason for rejection of an asylum application.„Feminists know no “father”land!“ weiterlesen

Feministinnen* kennen kein „Vater“land!

In diesem Jahr haben Teile des Mainstream-Feminismus das Thema Flüchtlingsfrauen entdeckt. In der Oktober-Ausgabe von Emma findet sich daher ein „geschlechtsspezifischer Forderungskatalog“, in dem Emma formuliert, was „JETZT PASSIEREN“ müsse.

Auf den ersten Blick scheinen die Forderungen zumindest nicht zu schaden, auch wenn alle, die schon länger gemeinsam mit Flüchtlingsfrauen* für eine Verbesserung ihrer Situation kämpfen, viele Forderungen vermissen – zum Beispiel die Forderung nach Abschaffung des entwürdigenden Asylbewerberleistungsgesetzes oder die Forderung nach privatem Wohnraum für alle und nach Abschaffung der Sammelunterkünfte bzw. der Lagerunterbringung – also die Maßnahmen, die Flüchtlingsfrauen* selbst seit langem zu ihrem Schutz einfordern. Vor allem in Bezug auf Asylverfahren bleiben die Forderungen reichlich inhaltslos, so dass sich die Frage aufdrängt, ob es Emma tatsächlich darum geht, die Situation asylsuchender Frauen zu verbessern.
Erst auf den zweiten Blick wird deutlich, was die eigentliche Absicht hinter diesen alarmistischen Forderungen ist: Tatsächlich geht es darum, asylsuchende Männer* als Täter in den Fokus zu nehmen. Denn so erfahren wir an anderer Stelle in derselben Ausgabe der Emma: „Denn eines ist doch klar: Viele der überwiegend jungen Männer, die da jetzt zu uns kommen, sind bisher noch nicht einmal von einem Hauch Gleichberechtigung der Geschlechter gestreift worden. Sie kommen aus Kulturen wie dem Islam, in denen Frauen als minderwertig gelten (..). Sie sind überwiegend Araber, bei denen es, unabhängig vom Glauben, traditionell schlecht bestellt ist um die Frauenrechte. Und sie kommen aus (Bürger)Kriegsgebieten, in denen sie Opfer oder Täter waren, und so manches Mal auch beides zugleich.
Gegen die soll nun in aller Härte vorgegangen werden. „Täter müssen konsequent verfolgt werden, auch wenn sie selber gleichzeitig Opfer sind.“ Und wie – darüber denkt Emma dann auch gleich nach: „Es stellt sich die Frage, ob solche Verstöße (Übergriffe auf Frauen bzw. Kinder und Verstöße gegen unsere Gesetze) auch ein Grund für die Ablehnung des Asylgesuchs sein können.“ „Feministinnen* kennen kein „Vater“land!“ weiterlesen

Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk

Der Straßenstrich in Dortmund wurde im Mai 2011 geschlossen und das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für die Straßenprostitution erklärt. Im März 2013 gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Sexarbeiterin, die gegen den Verlust ihrer Existenzgrundlage geklagt hatte, Recht und entschied, Straßenprostitution müsse in Dortmund möglich bleiben. Statt sich danach mit Beteiligten und Interessenverbänden zusammenzusetzen und einen neuen Strichstandort einzurichten, ging die Stadt Dortmund in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz hat gestern die Klage der Sexarbeiterin abgewiesen und das Verbot durch die Stadt bestätigt.

Sexarbeiter_innen-Demonstration gegen die Straßenstrich-Schließung
Sexarbeiter_innen-Demonstration für den Straßenstrich-Erhalt in Dortmund im März 2011

Richterlich begründet wurde die Entscheidung nun mit den Lebensverhältnissen anderswo in Europa und der (eventuell weiterhin drohenden) weiblichen Migration. „Die Lebensumstände in der bulgarischen Stadt Plovdiv haben sich nicht geändert“, erklärte Richterin Ricarda Brandts den Ruhr-Nachrichten zufolge.1Jörn Hartwich: Straßenstrich bleibt verboten. Gericht weist Klage gegen Stadt Dortmund ab / Ministerium kritisiert Sperrbezirk. Ruhr Nachrichten, 12.08.2015. Trotz der europäischen Freizügigkeit wird in dieser Logik die Überschreitung der Staatsgrenze zur (zumindest) unerwünschten Tat. Die Begründung sei „höchst bemerkenswert“, meint der lawblog. Demnach stehe in ganz (!) Dortmund laut Stadtverwaltung und Bezirksregierung Arnsberg kein einziges Gebiet zur Verfügung, das einen Straßenstrich „verkraften“ könne. Und weil die Zahl der Sexarbeiterinnen in dem Marktsegment stark zugenommen habe, hielte das Gericht „die Annahme für gerechtfertigt, ein solcher Straßenstrich werde egal an welcher Stelle immer auch schutzbedürftige Gebiete räumlich betreffen“2Lawblog: Dortmund bleibt „sauber“. 11.08.2015, https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/08/11/dortmund-bleibt-sauber/. – in der siebtgrößten Stadt der BRD. Der Rechtsanwalt der gegen das Verbot klagenden Sexarbeiterin wies darauf hin, dass das Interesse der Frauen* in den Erwägungen der Behörden keine Rolle spiele. Gegenüber Spiegel Online kündigte er an, in die nächste Instanz und damit vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen.3Spiegel online: Verbot von Straßenprostitution in Dortmund: Gegen den Strich. 11.08.2015; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dortmund-gericht-bestaetigt-verbot-des-strassenstrichs-a-1047630.html. „Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk“ weiterlesen

Asylpolitik 2015

„Dieser Gesetzentwurf ist das Schärfste und das Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit der Änderung des Asylgrundrechts vor 21 Jahren eingefallen ist“, kommentierte vor mehr als einem Jahr in der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl den Entwurf für ein Gesetz „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“. Demnächst soll die derzeitige Entwurfsversion Gesetz werden; das Datum der Entscheidung im Bundestag über die Asylrechtsverschärfung ist allerdings momentan noch unbekannt. „Asylpolitik 2015“ weiterlesen