Nicht zitierfähig

Über einen Bericht zu Sexismus in der hessischen Polizei, insbesondere dem Sondereinsatzkommando (SEK), schreibt auf Twitter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız: „Ganz ehrlich. Das ist schlimmer als gedacht und jedenfalls für mich nicht mehr zitierfähig…“
Da hat sie recht. Normalerweise gibt es auf diesem Blog keine sogenannten Content Notes (also Inhaltswarnungen), aber Achtung! der Ekelgrad in diesem Artikel in der Frankfurter Rundschau ist hoch. Das sind nicht einfach „sexistische Sprüche“ in den SEK-Chats, wie ein anderer Medienbeitrag meint, sondern widerwärtige Gewaltphantasien.
Bereits die Expertenkommission in Hessen, die frühere Polizei-Chats auswertete und im Juli ihren Bericht vorstellte, hatte dem Rundschauartikel zufolge „eliminatorischen Frauenhass“ festgestellt. Aber raus bzw. nicht unter den Teppich gekehrt gehört das Thema.

Ansonsten gibt der Bericht unter anderem als üblichen Verharmlosungsversuch die Aussage eines Verteidigers wieder, die Polizisten gingen von keinen rechtlichen Konsequenzen aus, da solche Kommentare regelmäßig in sozialen Netzwerken geteilt würden (nach dem Motto boys will be boys, das ist nicht strafbar). Einen weiteren Versuch macht der Vorsitzende der hessischen Polizeigewerkschaft, der nicht annimmt, „dass diese Form der sexistischen Äußerungen oder Chat-Inhalte weit verbreitet sind.“ Wieder bloß Einzelfälle?

Auch kein Lesevergnügen übrigens ist ein Bericht in der tageszeitung, der andere Postings aus den Polizei-Chats zitiert, die rassistische oder eindeutig rechte Inhalte haben. Der Schluss daraus ist (leider einmal wieder), dass von patriarchaler/sexistischer und rassistischer Gewalt Betroffene nicht unbedingt auf Verständnis hoffen dürfen, falls sie Schutz bei der Polizei suchen.

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