Im September 2012 starben bei einem Brand in der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karachi 259 Menschen. Die Fabrik in Pakistan produzierte im Wesentlichen für das Unternehmen KiK, Deutschlands größte Textil-Discount-Kette mit Sitz in Bönen im Kreis Unna. Zwei Jahre lang verhandelten Angehörige der Opfer und verletzte Überlebende mit KiK über ein angemessenes Schmerzensgeld. Gestern reichten schließlich vier der Betroffenen (drei Hinterbliebene und ein gesundheitlich geschädigter ehemaliger Beschäftigter der Fabrik) über einen Anwalt beim Landgericht Dortmund Klage gegen den Textildiscounter ein.
In der Klageschrift heißt es, KiK sei für die „katastrophalen Brandschutzvorkehrungen“ in Pakistan mitverantwortlich gewesen. Unter anderem hätte Vertretern von KiK, die das Gebäude besucht hätten, auffallen müssen, dass dort Notausgänge fehlten und zahlreiche Fenster mit Eisen vergittert gewesen seien. Immer wieder sterben Arbeiter_innen der globalen Textilindustrie an den kostengünstigen, unwürdigen und häufig lebensgefährlichen Bedingungen.
So wurden in Bangladesch am 24. April 2013 beim Einsturz des Rana-Plaza-Gebäudes, in dem sich mehrere Textilfabriken befanden, über 1100 Menschen getötet und 2500 verletzt. Auch KiK gehört zu den Firmen, für die Zulieferer in Bangladesch Kleidung herstellen. Nach dem Gebäudeeinsturz stritt das Unternehmen allerdings zunächst ab, im Rana-Plaza-Komplex produziert zu haben, bis Recherchen das Gegenteil bewiesen.
Außer dem Schmerz über den Tod von Angehörigen müssen die betroffenen Familien oft den Ausfall des Einkommens ihrer Haupternäherer_innen verkraften. In Pakistan hatte das Unternehmen KiK zunächst umgerechnet etwa 4000 Euro pro Todesopfer zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2014 bot KiK dann den Angehörigen nach langen Verhandlungen jeweils weitere 1000 Euro an – ungefähr das Jahresgehalt von in der pakistanischen Textilindustrie Beschäftigten. Die Betroffenen lehnten das Angebot ab und entschieden sich zu klagen. Unterstützt werden sie dabei vom medico international und der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin.
Saeeda Khatoon, die ihren Sohn in den Flammen verlor, bringt auf den Punkt, was sie bzw. alle Klagenden antreibt: „Ich möchte, dass keine Familie mehr solch einen Verlust durchstehen muss.“ Und deutlich sagt sie: „Ich möchte sichergehen, dass das deutsche Unternehmen zur Verantwortung gezogen wird. Es sollte in Zukunft Regelungen für die Haftung von Unternehmen geben. So eine Katastrophe darf es nie wieder geben.“
Noch ist allerdings unklar, ob das Landgericht Dortmund die Klage annimmt; einen derartigen Fall hat es noch nicht gegeben. Da der Brand in Pakistan stattgefunden hat und das beklagte Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, soll nach Argumentation der Klage vor dem Landgericht Dortmund nach dem common law Pakistans geurteilt werden. Das Unternehmen KiK hat unterdessen erklärt, dass es „unabhängig von der Brandursache eine moralische Verantwortung“ fühle, den Opfern des Unglücks finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Eine „ursächliche Mitverantwortung für die Brandkatastrophe“ wurde von KiK jedoch zurückgewiesen.
Quellen:
medico international: Sie klagen gegen KiK. Fabrikbrand in Pakistan 2012. 13.03.2015; http://www.medico.de/themen/menschenrechte/dokumente/sie-klagen/4761/.
Robert Pausch: Unglück in Pakistan. Brandopfer klagen gegen Kik. Zeit online, 13. März 2015; http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-03/kik-brand-klage/komplettansicht.
Brand in Textilfabrik in Pakistan. Klage gegen KiK in Dortmund eingereicht (von dpa). Ruhr Nachrichten, 13. März 2015; http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/Brand-in-Textilfabrik-Klage-gegen-KiK-in-Dortmund-eingereicht;art29854,2651215.