Die Spitze der Demonstration „Freiheit statt Patriarchat, Kapitalismus & Egoismus – Heraus zum anarchistischen 1. Mai“ in Dortmund am letzten Samstag bestand aus einem eigenen (feministischen) Block für FLINTA*- (FrauenLesbenInterNichtbinäreTransAgender*-)Personen. Wie der Kapitalismus durchdringe auch das Patriarchat jede Sphäre des alltäglichen Lebens, hieß es im Aufruf.
Teilgenommen haben an dem 1.-Mai-Protest – nach Infos der Veranstalter*innen – bis zu 800 Menschen, was unterwegs sicher eine realistische Zahlenangabe war, selbst wenn es am Schluss wieder weniger waren. Hier folgen nun ein paar Bildeindrücke von der Aktion.
Im Westpark wurde während des Auftakts unter anderem ein Beitrag über feministische Elternschaft und die geschlechtliche Verteilung der Reproduktionsarbeit gehalten; während der Zwischenkundgebung an der Katharinentreppe am Hauptbahnhof kündigte eine Initiative aus Bochum eine (wegen der auch auf der Demonstration viel kritisierten Ausgangssperre verschobene) Aktion „Take back the night“ an.
Die vom Lautsprecherwagen in der Demonstrationsmitte kommenden Durchsagen hatten allerdings doch die Tendenz, alles unter „Klassenkampf“ zu subsumieren, auch wenn sich Unterdrückungsverhältnisse allgemein nicht einfach auf eine „Spaltung der Arbeiter*innenklasse“ verkürzen lassen (aber es war nun auch der traditionelle Tag dafür).
Übrigens hatten sich die Veranstalter*innen zuvor gerichtlich gegen das Demonstrationsverbot wehren müssen, das von der Stadt Dortmund seit längerem automatisch verhängt wird – um es ausgerechnet mit dem mangelnden Infektionsschutz bei Aktionen der rechten, sogenannten Querdenker-Bewegung zu begründen. Dagegen sind Teilnehmer*innen solcher Aktionen (maskiert und mit Abstand) natürlich viel ungefährdeter (und auch weniger gefährdet als bei manchem Einkaufserlebnis, nebenbei bemerkt). Zudem meldeten erst kürzlich die Medien, es bestehe Einigkeit unter Expert*innen, „dass es sehr unwahrscheinlich ist, sich im Freien anzustecken“. Hier also nachträglich: Gratulation! zu dem erfreulichen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht.