An der Grenze des Weißseins?

In einem Beitrag auf der Plattform LeftEast beschäftigt sich Olena Lyubchenko unter dem Titel An der Grenze des Weißseins? Enteignung, Krieg und soziale Reproduktion in der Ukraine mit der (zurzeit populären) Gleichsetzung von „Ukrainischsein“ mit „Europäischsein“ und „Weißsein“ (weiß im Sinne einer rassifizierten Positionierung in westlichen, rassistisch strukturierten Gesellschaften).

Obwohl die Autorin selbst von einer „kurzen Reflexion“ spricht, ist der Text ziemlich lang; die Übersetzung unten ist deshalb um einige Absätze gekürzt (insbesondere um den einleitenden Teil). Die englische Originalversion ist hier: On the Frontier of Whiteness? Expropriation, War, and Social Reproduction in Ukraine. Die Links aus dem Originaltext und die Fußnoten sind – bei den Fußnoten durch die Kürzungen mit anderer Nummerierung – in den übersetzten Text übernommen.

Da Olena Lyubchenko aus der Perspektive eines „Feminismus der sozialen Reproduktion“ schreibt, sind Frauen* hier die, die aufgrund einer naturalisierten geschlechtlichen Verantwortungszuschreibung Sorge- bzw. soziale Reproduktionsarbeit leisten (das können natürlich auch andere Geschlechter, keine Frage). Die Militarisierung und Kriegsanstrengungen „von oben durch den Staatsapparat“ kritisiert sie als in kapitalistisch-imperialistische Interessen eingebunden, die u. a. zu verstärkter Prekarisierung insbesondere der feminisierten Reproduktionsarbeit geführt haben. Positiv bezieht sie sich dagegen auf einen ukrainischen Widerstand gegen die russische Agression, den sie als Kampf um Selbstbestimmung der Bevölkerung in der Ukraine begreift.

Das nur kurz vorweg, weil nun ein bisschen fehlt. Die Übersetzung setzt unten mit aktuelleren Auswirkungen der Konstruktionen ‚weiß‘/‚nichtweiß’ ein – dem rassistischen Umgang mit Flüchtenden mit anderer als ukrainischer Staatsangehörigkeit.


Gute Europäer*innen

In den ersten Wochen nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine konnte die Welt die rassistische Gewalt an den Grenzen der Ukraine zu Polen, Rumänien und Ungarn mitverfolgen. Flüchtlinge aus Afrika, Südasien oder dem Nahen Osten sowie ukrainische Rom*nja und Tausende internationaler Student*innen, die in der Ukraine studierten und arbeiteten, wurden an der Grenzüberquerung gehindert. Manchmal wurden sie sogar von Ukrainer*innen, die Menschenketten bildeten, daran gehindert Züge zu besteigen, die Flüchtende in die EU brachten. Journalist*innen, die von der Grenze berichteten und blau-gelbe Anstecknadeln trugen, prangerten diese Diskriminierung kurz an und wechselten dann schnell zu Bildern ukrainischer Kinder, die von freundlichen deutschen Freiwilligen Spielzeug bekamen. „Gestrandete indische Studierende sahen zu, wie ukrainische Haustiere über die Grenze in Sicherheit gebracht wurden“, lautete eine Schlagzeile. In Nordamerika und Westeuropa servierten Restaurants ukrainische Gerichte und spendeten den Erlös für die Kriegsanstrengungen in der Ukraine, während Einkaufszentren in Blau und Gelb erleuchtet wurden. Auf der Website des Tech-Giganten Amazon gibt es jetzt eine Schaltfläche „Helfen Sie den Menschen in der Ukraine“. Einige der größten Wohnungsunternehmen in Kanada – die während der Pandemie Arbeiter*innenhaushalte räumen ließen und gleichzeitig die Miete für bereits unzureichenden Wohnraum erhöhten – haben ‚sich verbündet‘, um den nach Kanada fliehenden Ukrainer*innen kostenlose und subventionierte Wohnmöglichkeiten anzubieten. Die Medien und westliche Politiker*innen haben entschieden, dass Ukrainer*innen ‚gute‘, ‚europäische‘ Bürger*innen sind, die wertvoll sind, gebildet, IT-Fachkräfte. Rassismus wurde nicht als strukturelles Problem behandelt, sondern als schlechtes Benehmen.

„An der Grenze des Weißseins?“ weiterlesen

The Truth lies in Rostock

Es herrschte zeitweise regelrechte Volksfeststimmung, als vor 30 Jahren, zwischen dem 22. und 25. August 1992, eine aggressiv-rassistische Menge aus Anwohner*innen und Neonazis in Rostock-Lichtenhagen das ‚Sonnenblumenhaus‘ belagerte, in dem sich neben der Zentralen Aufnahmestelle für Geflüchtete (ZAST) ein angrenzendes Wohnheim für vietnamesische Ver­trags­ar­bei­te­r*in­nen befand. Am 24. August 1992 wurde das Haus unter dem Beifall Tausender mit Steinen und Brandsätzen angegriffen und in Brand gesetzt; die Polizei zog sich zwischenzeitlich zurück. Nur der Initiative der in dem brennenden Haus eingeschlossenen etwa 120 Vietnames*innen (bei denen sich auch ein Fernsehteam des ZDF und einige Rostocker*innen befanden), die schließlich einen Fluchtweg über das Dach öffneten, ist es zu verdanken, dass es keine Toten gab.
Das rassistisch aufgeheizte Klima (verbunden mit weiteren Mordanschlägen) wurde von der Politik gefördert und genutzt, um 1993 die De-facto-Abschaffung des Asylrechts durch den Bundestag durchzusetzen.

Der Film „Die Wahrheit lügt (liegt) in Rostock“/„The Truth lies in Rostock“ von 1993 (Produktion: Spectacle London, JAKO videocoop Rostock, Realisation: Mark Saunders, S. Cleary) dokumentiert unter Beteiligung von Menschen, die sich während der Ausschreitungen im Wohnheim befanden, die Ereignisse.

SELBSTBESTIMMUNG WEIT ENTFERNT

USA Anfang Mai 2022: Über das Magazin Politico gelangt ein Entscheidungsvorschlag des US Supreme Court in einem Rechtsstreit um ein beschlossenes, aber bislang unwirksames Abtreibungsgesetz des US-Bundesstaates Mississippi an die Öffentlichkeit. Der Entwurf für das Urteil des höchsten Gerichts der Vereinigten Staaten sieht vor, die Grundsatzentscheidungen Roe v. Wade (1973) und Planned Parenthood v. Casey (1992) aufzuheben und die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch (wieder) den US-Bundesstaaten zu überlassen. Tatsächlich sind in vielen konservativen US-Staaten die Gesetze bisher lediglich außer Kraft gesetzt bzw. liegen bereits in den Schubladen, um Schwangerschaftsabbrüche zu kriminalisieren und zu bestrafen.
Weil kein US-weites Abtreibungsgesetz besteht, basiert das Recht momentan auf den früheren höchstrichterlichen Entscheidungen, die einen Abbruch bis zur Lebensfähigkeit (d. h. bis etwa maximal zur 24. Woche) erlauben. Das könnte sich noch in diesem Juni (oder Anfang Juli) ändern, da das tatsächliche Urteil des Supreme Court vor den danach beginnenden Gerichtssommerferien erwartet wird. Trotz Protesten (etwa Mitte Mai in 450 Städten) – und obwohl in den USA eine Bevölkerungsmehrheit Abtreibungen für richtig hält – wird sich der seit der Trump-Amtszeit mehrheitlich konservativ besetzte oberste Gerichtshof mit ziemlicher Sicherheit für ein Ende des fast 50 Jahre geltenden US-Abtreibungsrechts aussprechen.

(Wenn ich dieses Ereignis meines Lebens in einem einzigen Gemälde darstellen müsste, würde ich einen kleinen Resopaltisch vor einer Wand malen und eine Emailschüssel, in der eine rote Sonde schwimmt. Rechts davon eine Haarbürste. Ich glaube nicht, dass in irgendeinem Museum der Welt eine Werkstatt der Engelmacherin hängt.)
Annie Ernaux1Annie Ernaux: Das Ereignis. Berlin Suhrkamp 2021, S. 74 (in Frankreich bereits 2000 erschienen).

Frankreich in den 60er-Jahren: Ungeschminkt und mit drastischen (realen) Einzelheiten schildert die Schriftstellerin Annie Ernaux in der autobiografischen Erzählung Das Ereignis eine Abtreibung unter den damaligen Bedingungen der Strafbarkeit. Nach einer mühseligen und demütigenden Suche nach Hilfe und eigenen Versuchen (Stricknadel, viel körperlicher Anstrengung) endet schließlich der Besuch bei einer „Engelmacherin“ Tage später mit einem Abgang, in dessen Folge sie fast verblutet und in die Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht wird. „Vielleicht wirkt diese Beschreibung irritierend oder abstoßend, oder sie mag als geschmacklos empfunden werden … Wenn ich diese Erfahrung nicht im Detail schildere, trage ich dazu bei, die Lebenswirklichkeit von Frauen zu verschleiern“, schreibt sie zur Erklärung.2Annie Ernaux: Das Ereignis. Berlin Suhrkamp 2021, S. 48. Durch ein Verbot werden Schwangerschaftsabbrüche eben nicht abgeschafft, sondern eher lebensgefährlich gemacht.

„SELBSTBESTIMMUNG WEIT ENTFERNT“ weiterlesen

Zwangsgeheimhaltung

Nach einer Pressemittteilung des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) von Montag ist einem aus Pakistan geflüchteten schwulen Mann trotz der dortigen drastischen Gesetze eine Abschiebung angekündigt worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war einem Bescheid von Februar zufolge bei der Prüfung von Abschiebehindernissen für den Geflüchteten zu dem Schluss gelangt, er müsse schließlich seine Homosexualität in Pakistan nicht offen leben. Es scheint dem BAMF auch weiterhin egal zu sein, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2013 festgestellt hatte, es dürfe von Asylantragstellenden keine Geheimhaltung oder Zurückhaltung beim Ausleben ihrer sexuellen Orientierung im Herkunftsland verlangt werden, um einer Verfolgungsgefahr zu entgehen. Und dass das mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht bekräftigt hat.

„In dem genannten Fall führt die BAMF-Entscheiderin sogar aus, dass ein öffentliches Leben als schwuler Mann in Pakistan gefährlich ist. Im Verfolgerstaat Pakistan kann Homosexualität mit der Todesstrafe1Zur gesetzlichen Lage in Pakistan gibt Schweizer Flüchtlingshilfe an (11.06.2015): „Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Pakistan gesetzlich verboten. … Der Artikel 377 legt fest, dass freiwilliger und ‚unnatürlicher‘ Geschlechtsverkehr mit einem Mann, einer Frau oder einem Tier mit Haft von mindestens zwei Jahren bis lebenslänglich sowie mit einer Busse bestraft wird. Häufig werden zwei weitere Gesetzesartikel angewendet, um Homosexuelle strafrechtlich zu verfolgen. Es handelt sich dabei um den Artikel 294, der ‚obszöne Tänze und Lieder‘ unter Strafe stellt sowie Artikel 295, ein Gesetz gegen Blasphemie. Gemäss dem 1990 eingeführten Scharia-Gesetz werden homosexuelle Handlungen mit Peitschenhieben, Haft oder mit dem Tod bestraft.“ geahndet werden. Die eigentliche Unverschämtheit des Bescheids besteht in der zentralen Begründung der Entscheiderin, die sogar Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung ist. Aus ihrer Sicht sei es dem Mann kein inneres Bedürfnis, seine Homosexualität öffentlich auszuleben. Dies begründet sie damit, dass er seine Homosexualität aus Angst auch in Deutschland verbirgt. Einem schwulen Mann den Wunsch nach einem offenen Umgang mit seiner Homosexualität abzusprechen, weil er – während er in einer Flüchtlingssammelunterkunft wohnt und noch nicht weiß, ob er nicht bald nach Pakistan abgeschoben wird – geheim lebt, widerspricht dabei nicht nur jedem gesunden Menschenverstand, sondern selbst den eigenen europarechtswidrigen aber weiterhin geltenden internen Vorgaben des BAMF“, erklärt der LSVD.

Stop deportation for LGBTIQ*
Hamburg 2018 – Demonstration „Welcome United“
„Zwangsgeheimhaltung“ weiterlesen

„Diese Gleichgültigkeit ist unser Hauptproblem“

Jelena Osipova (Елена Осипова – der Name findet sich auch in den Transliterationen Yelena/Elena Ossipowa), 76 Jahre alt und Kunstpädagogin im Ruhestand im russischen Sankt Petersburg, protestiert mit ihren kreativen Plakaten weiterhin (nicht nur) gegen den Ukrainekrieg.
Ihr persönliches Engagement begann vor ungefähr 20 Jahren durch den Tschetschenienkrieg, die Geiselnahme im Dubrowka-Theater in Moskau 2002 sowie später die Geiselnahme von Beslan 2004, die beide mit hohen Opferzahlen endeten. Seit zwei Jahrzehnten macht sie damit ihre Überzeugungen öffentlich. Nachdem damals ein Betäubungsgas in das Moskauer Theater geleitet und der Saal gestürmt worden war, schrieb sie auf Plakatkarton „Herr Präsident, ändern Sie sofort den Kurs“ und stellte sich zum ersten Mal mit einem handgeschriebenen Poster auf einen öffentlichen Platz.
Auch nach dem Angriff auf Ukraine Ende Februar trug Jelena Osipova, wie oft in den vergangenen Jahren, ihre Protestplakate auf die Straße – wie sie erzählt, nun mit mehr Zuspruch als sonst – und wurde deswegen (erneut) mehrmals kurzzeitig in Gewahrsam genommen.

„„Diese Gleichgültigkeit ist unser Hauptproblem““ weiterlesen