Argentinien: Zehntausende gegen Gewalt gegen Frauen*

Am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen*, demonstrierten allein in Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires Zehntausende gegen Gewalt. Teilnehmer_innen des Protests riefen zu einem weltweiten Frauenstreik anlässlich des Internationalen Frauen*tags am 8. März 2017 auf. Bereits am 19. Oktober dieses Jahres streikten in Buenos Aires und in vielen anderen Städten Argentiniens und Lateinamerikas Frauen* für eine Stunde, um gegen Gewalt gegen Frauen* zu protestieren.

Demonstration gegen Gewalt gegen Frauen* am 19. Oktober in Buenos Aires
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China: erstes Gewaltschutzgesetz

Das erste Gesetz zum Schutz vor Gewalt in Paarbeziehungen in China ist heute in Kraft getreten. Einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung vom Herbst letzten Jahres zufolge ist das neue Gesetz im Wesentlichen dem Druck chinesischer Nichtregierungsorganisationen und einer UN-Veranstaltung zu verdanken. Nach der UN-Weltfrauenkonferenz und dem parallelen NGO-Forum 1995 in Peking waren in China Nichtregierungsorganisationen entstanden, die sich um Gewaltopfer kümmern und nach und nach den Druck auf die Politik erhöhten, so dass die Zentralregierung nun reagieren musste. Auch wollte Chinas Staats- und Parteichef Xi Jinping 20 Jahre nach der UN-Konferenz bei einer Veranstaltung der UN-Organisation für Gleichstellung (UN Women) im September 2015 wohl nicht mit leeren Händen dastehen und hatte wohl deshalb den Gesetzentwurf im Gepäck.1Matthias Müller: Häusliche Gewalt in China. Die Chinesinnen begehren auf. Neue Zürcher Zeitung, 02.10.2015; http://www.nzz.ch/international/asien-und-pazifik/chinas-frauen-begehren-auf-1.18622901. „China: erstes Gewaltschutzgesetz“ weiterlesen

„Geflüchtete Frauen sind zu wenig geschützt“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein „Policy Paper“ veröffentlicht, das die Gewalt gegen Frauen oder LSBTI in Flüchtlingsunterkünften in den Blick nimmt. Enge und Stress wirken gewaltfördernd. „Entsprechend kann man davon ausgehen, dass die derzeitige Situation in Flüchtlingsunterkünften Gewalt gegenüber Frauen verstärkt“, erklärt die Autorin Heike Rabe in einem Interview mit dem Mediendienst.

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„The crocodile“ – Refugee Women gegen Genitalverstümmlungen

„The crocodile“ soll der Anfang einer Plattform von und für Refugee Women werden, die gegen weibliche Genitalverstümmelungen und für Flüchtlingsanerkennung kämpfen. Denn während eine drohende Genitalverstümmlung mittlerweile im Allgemeinen als Fluchtgrund anerkannt wird, führt die erlittene Genitalverstümmlung nicht zu einer Anerkennung und zu einem gesicherten Aufenthalt.

Am 12. Juni wird in Dortmund nun ein Treffen von Flüchtlingsfrauen stattfinden, um sich über diese Themen auszutauschen, zu vernetzen, gegenseitig zu empowern und um zu planen. Die Beteiligten dieses Netzwerks wollen aus ihren eigenen Communities heraus und aus ihrer Situation als geflüchtete Frauen ihre eigenen Strategien entwickeln. „„The crocodile“ – Refugee Women gegen Genitalverstümmlungen“ weiterlesen

„dann ist es natürlich richtig, dass die Sicherheit dann auch wieder eingeschränkt ist“

Am 17. August, drei Monate nach der Schließung des Straßenstrichs im Mai letzten Jahres, wurde in Dortmund eine aus der bulgarischen Stadt Plovdiv zugewanderte Frau von einem Freier durch Messerstiche schwer verletzt und aus dem Fenster einer Wohnung geworfen. Der Prozess gegen den Freier wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung hat nun am 10. Februar begonnen.

„Da muss sie als Zeugin aussagen, deshalb darf sie noch bis Mitte des Jahres in Dortmund bleiben“, schildert die WDR-Dokumentation Der Weg der Wanderhuren Mitte Januar die Situation der bulgarischen Migrantin, die zunächst auf dem Straßenstrich, dann illegalisiert in der Nordstadt Dortmunds arbeitete und nun dauerhaft auf medizinische Versorgung angewiesen ist. Nach Abschluss des Verfahrens droht der 25-Jährigen, die lebenslange Schäden davongetragen hat, die Abschiebung nach Bulgarien. Ihre Mutter, die ebenfalls in Dortmund lebt, ist zu diesem Zeitpunkt bereits unter Androhung der Abschiebung aufgefordert worden, auszureisen – und damit die Tochter allein zu lassen. „Der Grund: kein Einkommen, keine Wohnung, keine Krankenversicherung.“

Zwar können seit den Beitritten Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union 2007 Staatsangehörige dieser Länder auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen in andere EU-Staaten migrieren, die EU-Freizügigkeit kann ihnen jedoch entzogen werden, wenn keine ausreichenden Existenzmittel oder kein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Seit der Schließung des Straßenstrichs und der Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet setzt der ordnungspolizeiliche Repressionskatalog der Stadt Dortmund unter anderem darauf, dass die EU-Freizügigkeit letztlich nur selektiv gilt, um die Vertreibung der osteuropäischen Sexarbeiter_innen doch noch durchsetzen. „„dann ist es natürlich richtig, dass die Sicherheit dann auch wieder eingeschränkt ist““ weiterlesen