„stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten“

„Den Lebenden zur Mahnung, …“ nimmt das Wandbild an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße die Inschrift auf dem davor stehenden Gedenkstein1Die Inschrift auf dem Gedenkstein lautet: „Vom ehemaligen Ostbahnhof aus, dessen Gelände sich früher in unmittelbarer Nähe befand, wurden am 9. März 1943 Sinti und Roma aus Dortmund und Umgebung in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Zum ehrenden Gedenken an die Ermordeten und den Lebenden zur Mahnung, stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten.“ auf, der an die aus Dortmund in das Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau deportierten Sinti*ze und Rom*nja erinnert. Am 2. August, bei einer Gedenkveranstaltung zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für die Hunderttausende ermordeten Sinti*ze und Rom*nja, wurde auch die Wandgestaltung der Künstlerin Anna Hauke eingeweiht. Wegen häufigem Regen war der Text da noch nicht fertiggestellt, aber mittlerweile ist er komplett.

Wandmalerei an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße hinter dem Gedenkstein

Der Gedenktag ruft (stellvertretend für die diesem Genozid zum Opfer Gefallenen) die letzten ungefähr 4.300 noch im Konzentrations- und Vernichtungslager Ausschwitz-Birkenau lebenden Sinti*ze und Rom*nja in Erinnerung, die in der Nacht vom 2. August auf den 3. August 1944 trotz ihres Widerstands in die Gaskammern getrieben und ermordet wurden. Am 9. März 1943 waren (nach dem Auschwitz-Erlass von Dezember 1942) vom früheren Dortmunder Ostbahnhof aus ebenfalls Sinti*ze und Rom*nja aus Dortmund und Umgebung in das Zigeunerlager Birkenau verschleppt worden. Über die von hier Deportierten selbst, die Ermordeten und Überlebenden, ist (zu) wenig bekannt; sicherlich erklärt sich dies großenteils aus den in der Bundesrepublik nahtlos fortbestehenden Abwertungs-, Vertreibungs- und Diskriminierungspraxen.

Bereits vor den Ausschwitz-Deportationen 1943 war auch in Dortmund die Erfassung und sogenannte Festsetzung der Sinti*ze und Rom*nja vorangetrieben worden und in einigen Stadtteilen waren Zwangsunterkünfte eingerichtet worden, deren Verlassen nach dem Festsetzungserlass mit Konzentrationslager-Einweisung bedroht war.
Zeitweise waren Sinti*ze und Rom*nja – aufgrund der ihnen rassistisch zugeschriebenen Eigenschaften – mit anderen „abweichenden“ Gruppen (wie auch die Jenischen) als „Asoziale“ (die Zuschreibungen überschnitten sich, auch mit politisch Verfolgten) deportiert worden; andererseits waren mit ihnen lebende Nicht-Sinti*ze gleichfalls von Deportation bedroht. In einem Verfahren um Verfolgung und Wiedergutmachung argumentierte das Landgericht Dortmund 1951, die Ehefrau des Antragstellers sei keine Sintiza gewesen, sie „wurde also nicht wegen ihrer Rassezugehörigkeit ergriffen, sondern weil sie wie eine Zigeunerin … lebte“.2Zitiert nach Günther Högl (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945. Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund 2002, S. 441. (Das „wie“, im Original unterstrichen, ist hier fett dargestellt, um die Verwechslung mit einer Verlinkung zu vermeiden.) Eine Entschädigung (für den Verlust der Familie und der Existenz) wurde abgelehnt.
Bei der Verweigerung von Wiedergutmachung für Sinti*ze und Rom*nja wurden Maßnahmen oft nach 1945 weiterhin als „legitim“ ausgelegt, als wären Verfolgung und Emordung durch das der als Zigeuner konstruierten Bevölkerung3„Für den Großteil der Sinti und Roma handelt es bei dem Begriff um ein „Schimpf- und Schmähwort“, das direkt mit der Diskriminierung, Verfolgung und schließlich auch Ermordung von Angehörigen der Minderheit im Nationalsozialismus zusammenhängt: zwischen 1993 und 1945 entschied die Tatsache, wer in den Augen der Nationalsozialisten und ihrer Kollaborateure als »Zigeuner« zu gelten hatte, über Inhaftierung, Sterilisation und letztendlich auch über Leben und Tod. In diesem Sinne ist der Begriff nicht nur eine Fremdbezeichnung, sondern eine im Zuge der Umsetzung des Völkermords an Sinti und Roma … entscheidende Kategorie: eine Täterkategorie.“ Christian Gerhard Kelch: Dr. Hermann Arnold und seine »Zigeuner«. Zur Geschichte derGrundlagenforschunggegen Sinti und Roma in Deutschland unter Berücksichtigung der Genese des Antiziganismusbegriffs (Dissertation), Universität Erlangen-Nürnberg, 2017, S.31, https://opus4.kobv.de/opus4-fau/files/14576/DissertationChristianGKelch2017_07_19.pdf. „eigene Wesen“ verursacht worden. Solche fortbestehenden Strukturen/Diskreditierungen produzierten Schweigen und (ebenso, wie oben gesagt) heutige gravierende Aufarbeitungslücken.

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Nicht zitierfähig

Über einen Bericht zu Sexismus in der hessischen Polizei, insbesondere dem Sondereinsatzkommando (SEK), schreibt auf Twitter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız: „Ganz ehrlich. Das ist schlimmer als gedacht und jedenfalls für mich nicht mehr zitierfähig…“
Da hat sie recht. Normalerweise gibt es auf diesem Blog keine sogenannten Content Notes (also Inhaltswarnungen), aber Achtung! der Ekelgrad in diesem Artikel in der Frankfurter Rundschau ist hoch. Das sind nicht einfach „sexistische Sprüche“ in den SEK-Chats, wie ein anderer Medienbeitrag meint, sondern widerwärtige Gewaltphantasien.
Bereits die Expertenkommission in Hessen, die frühere Polizei-Chats auswertete und im Juli ihren Bericht vorstellte, hatte dem Rundschauartikel zufolge „eliminatorischen Frauenhass“ festgestellt. Aber raus bzw. nicht unter den Teppich gekehrt gehört das Thema.

Ansonsten gibt der Bericht unter anderem als üblichen Verharmlosungsversuch die Aussage eines Verteidigers wieder, die Polizisten gingen von keinen rechtlichen Konsequenzen aus, da solche Kommentare regelmäßig in sozialen Netzwerken geteilt würden (nach dem Motto boys will be boys, das ist nicht strafbar). Einen weiteren Versuch macht der Vorsitzende der hessischen Polizeigewerkschaft, der nicht annimmt, „dass diese Form der sexistischen Äußerungen oder Chat-Inhalte weit verbreitet sind.“ Wieder bloß Einzelfälle?

Auch kein Lesevergnügen übrigens ist ein Bericht in der tageszeitung, der andere Postings aus den Polizei-Chats zitiert, die rassistische oder eindeutig rechte Inhalte haben. Der Schluss daraus ist (leider einmal wieder), dass von patriarchaler/sexistischer und rassistischer Gewalt Betroffene nicht unbedingt auf Verständnis hoffen dürfen, falls sie Schutz bei der Polizei suchen.

Die kommen wollen, sollen kommen

Nachdem Afghanistans Hauptstadt Kabul Sonntag vor einer Woche gefallen war, haben die Taliban-Milizen dort mit der Einnahme des Präsidentenpalasts (Präsident Aschraf Ghani ist außer Landes geflohen) auch symbolisch die Macht übernommen. Obwohl sich die Taliban im Land bereits seit einiger Zeit auf dem Vormarsch befanden, war die Evakuierung gefährdeter Ortskräfte – von Afghan*innen, die für Bundeswehr, Polizeikräfte, die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder in NGO-Projekten gearbeitet haben – bis zuletzt durch aufwendige, monatelange Visa-Prozeduren verhindert worden.1Siehe u. a.: Julia Klaus/Nils Metzger: Tausende Anträge noch offen: Die Visa-Hölle der afghanischen Ortskräfte, ZDF, 19.08.2021, https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afghanistan-ortskraefte-visa-100.html; afp/ap/epd etc.: Aktuelle Nachrichten zu Afghanistan: Warnschüsse am Kabuler Flughafen, die tageszeitung, 19.08.21, https://taz.de/Aktuelle-Nachrichten-zu-Afghanistan/!5794618/. Auch Abschiebungen von Flüchtlingen aus Deutschland nach Afghanistan waren erst unmittelbar vor ihrem Einzug in Kabul ausgesetzt worden; anerkannte Geflüchtete in Deutschland müssen wiederum mit jahrelangen, nervenaufreibenden Wartezeiten leben, bis zurückgelassene Familienangehörige nachziehen dürfen.

In der vergangenen Woche haben deshalb bundesweit Tausende von Menschen mit Demonstrationen und Kundgebungen die Aufnahme bedrohter Afghan*innen gefordert, weitere Aktionen sind für diese Woche geplant. In Dortmund fand nach einem Seebrücke-Aufruf am Mittwoch ebenfalls eine Kundgebung statt, an der ungefähr 500 Menschen teilnahmen, darunter viele mit Fluchthintergrund.

Afghanistan-Kundgebung in Dortmund: Luftbrücke jetzt
Afghanistan-Kundgebung in Dortmund: Luftbrücke jetzt! (Foto von @afa170 auf twitter)

Die Frage allerdings, wie dieser (angeblich unerwartete) Taliban-Durchmarsch nun so schnell möglich war, wurde nach der Machtübernahme vielfach gestellt – und beantwortet. Die Künstlerin Mahbuba Maqsoodi, die 2003 mit anderen Afghaninnen* den Verein Afghanische Frauen in München gründete, führte etwa letzte Woche im Interview mit der Süddeutschen Zeitung aus: „Die Regierungen, die der Westen an die Macht gebracht hat, bestanden größtenteils aus Mudschaheddin. Die waren so korrupt, dass man in diesem Land fast keinen Schritt ohne Bestechungsgeld machen konnte. Sie haben in den Achtzigerjahren gekämpft, getötet und viel von der Infrastruktur des Landes vernichtet. … Auch sie haben Lehrerinnen umgebracht und Schülerinnen daran gehindert zu lernen. Aber sie wurden vom Westen als Freiheitskämpfer unterstützt.“2Sabine Buchwald: Traurig, aber nicht überrascht, Interview mit Mahbuba Maqsoodi, Süddeutsche Zeitung, 19.08.2021. Dass der Westen „jahrelang eine Regierung von Kleptokraten“ förderte, in der sich die Warlords bereicherten, schrieb auch die Neue Zürcher Zeitung, zudem forderte der westliche Einsatz unter der Zivilbevölkerung Opfer: „Zivilisten wurden bei nächtlichen Hausdurchsuchungen getötet, später bei Drohnenangriffen.“3Andreas Babst: Zwanzig Jahre hat der Westen an Afghanistan gebaut. Innert Tagen bricht alles zusammen. Wie konnte das passieren?, Neue Zürcher Zeitung, 16.08.2021, https://www.nzz.ch/amp/international/afghanistan-wie-konnte-der-staat-innert-tagen-kollabieren-ld.1640606. 

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Gesetzliche Körperbeherrschung

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde mit dem Paragrafen 218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ein Abtreibungsverbot im Strafgesetzbuch verankert. Wurde die Beendigung ungewollter Schwangerschaften anfangs ausnahmslos mit fünf Jahren Zuchthaus kriminalisiert, ist der Abbruch heute immer noch rechtswidrig, bleibt aber nach entsprechender Beratung straffrei.1Abrisse der Entwicklung des Paragrafen § 218: Gisela Notz: 150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch, Lunapark21, 13.04.2021, https://www.lunapark21.net/150-jahre-218-im-strafgesetzbuch/; Christian Rath: 150 Jahre Paragraf 218: Der Bauch, das Politikum, die tageszeitung, 15.05.2021, https://taz.de/150-Jahre-Paragraf-218/!5772469/.
Die Kontrolle über die weibliche Reproduktionsfähigkeit und darin über die Reproduktion einer angenommenen „Gemeinschaft“ (der Nation) ist eng mit konservativ-tradierten geschlechtlichen Rollenvorstellungen und deren Zuschreibungen („Mütterlichkeit“) verbunden. Eine sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung („ob Kinder oder keine / entscheiden wir alleine“) wird in diesem Zusammenhang als (moralisch) bedrohliche Abweichung betrachtet; dies gilt ebenso für andere Infragestellungen behaupteter geschlechts- und familienbezogener Norm(alität)en. Gern wird dann die Gefahr einer quasi-automatischen weiteren „Ausbreitung“ hinaufbeschworen, als würden solche Entscheidungen ohne eigene gründliche Abwägungen aufgrund von „Werbung“ (sprich: Informationen darüber) getroffen.

Hierzulande sind außerdem die Zugangsmöglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch vom Wohnort abhängig, weil die ärztliche Versorgungslage in den Regionen unterschiedlich ist, und von der Kostenübernahme, weil Abbrüche keine Regelleistungen der Krankenkassen darstellen. Mittellose Frauen* müssen daher ihre Bedürftigkeit nachweisen – die Einkommensgrenze liegt momentan bei 1.258 Euro netto – , eventuelle sexistische oder rassistische Stigmatisierungen inklusive. Aus Anlass dieses Jubiläums fanden deshalb am Wochenende in über 40 Städten Proteste mit der Forderung nach Streichung des Paragrafen statt.2Verbot von Abtreibungen. Bundesweit Proteste gegen Paragraf 218, Tagesschau, 15.05.2021, https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/deutschland-proteste-paragraf-218-101.html.
Eine reproduktive Selbstbestimmung dreht sich jedoch nicht ausschließlich um Abtreibungen: Denn darüber hinaus wird bestimmten Frauen* – wie geflüchteten oder papierlosen – eine umfassende Schwangerschaftsvorsorge und die Möglichkeit eines selbstbestimmten Gebärens hier vorenthalten, da ihr Zugang zu den angebotenen Gesundheitsleistungen eingeschränkt ist. Personen, die in einer aufenthaltsrechtlichen Illegalisierung leben, sind zudem bei Beantragungen von Kostenübernahmen davon bedroht, von den Sozialämtern gemeldet und dann abgeschoben zu werden.3Die Kampagne Gleichbehandeln fordert eine Einschränkung dieser Übermittlungspflicht bezogen auf die medizinische Versorgung: https://gleichbehandeln.de/.

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Impressionen zu Maibeginn

Die Spitze der Demonstration „Freiheit statt Patriarchat, Kapitalismus & Egoismus – Heraus zum anarchistischen 1. Mai“ in Dortmund am letzten Samstag bestand aus einem eigenen (feministischen) Block für FLINTA*- (FrauenLesbenInterNichtbinäreTransAgender*-)Personen. Wie der Kapitalismus durchdringe auch das Patriarchat jede Sphäre des alltäglichen Lebens, hieß es im Aufruf.

Die Demonstration verlässt den Westpark
Die Demonstration verlässt den Westpark

Teilgenommen haben an dem 1.-Mai-Protest – nach Infos der Veranstalter*innen – bis zu 800 Menschen, was unterwegs sicher eine realistische Zahlenangabe war, selbst wenn es am Schluss wieder weniger waren. Hier folgen nun ein paar Bildeindrücke von der Aktion.

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Demnächst wohl wirklich: raus aus Afghanistan

Nachdem die Biden-Regierung nun beschlossen hat, dass die US-Truppen bis zum 11. September 2021 – dem 20. Jahrestag der Anschläge in New York und Washington – aus Afghanistan abgezogen sein sollen, haben auch die anderen NATO-Staaten das Ende ihrer Einsätze angekündigt. Die Bundeswehr will spätestens bis Mitte August (und mittlerweile möglicherweise bereits Anfang Juli1 Deutschlandfunk: Afghanistan-Abzug: Bundeswehrsoldaten schon im Juli zurück?, Deutschlandradio, 21.04.2021, https://www.deutschlandfunk.de/afghanistan-abzug-bundeswehrsoldaten-schon-im-juli-zurueck.1939.de.html?drn:news_id=1250789.) das Land verlassen haben. Mit 1.300 Soldat_innen stellt die Bundesrepublik nach den USA derzeit noch das zweitgrößte Kontingent der insgesamt ungefähr 10.000 Soldat_innen starken NATO-Truppen.2Resolute Support Mission (RSM): Key Facts and Figures, https://rs.nato.int/rsm/newsroom/key-facts-and-figures.
Der jetzige Krieg in dem Land (es gab vorherige, dazu später) begann kurz nach den Al-Qaida-Anschlägen am 11. September 2001 mit einer Militärintervention einer US-geführten Koalition, nachdem sich die islamistischen Taliban in Afghanistan geweigert hatten, gegen das Al-Qaida-Netzwerk vorzugehen. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder warb zu dem Zeitpunkt ausdrücklich mit einem kurzen Einsatzzeitraum um Zustimmung bei den Abgeordneten und sprach davon, „ob sechs Monate ausreichen oder nicht“.3Michael Fischer (DPA): Das unvollendete Engagement, Frankfurter Rundschau, 17.04.2021.

Von Anfang an wurden in der Public Relations für die Militärintervention feministische Anliegen, wie gegen Diskriminierung, Gewalt und Zwang einzutreten, als Kriegs-/Interventionsmotivation und -legitimation instrumentalisiert. In der (damaligen) politischen Rhetorik entsprach der War on Terror in Afghanistan der Befreiung „der afghanischen Frau“ – und diese wurde wiederum häufig mit ihrer Befreiung von der Burka gleichgesetzt, dem von den Taliban verordneten, meistens blauen Kleidungsstück, das einer vollständigen Verschleierung dient.
So hielt Laura Bush, Ehefrau des US-Präsidenten George W. Bush, im November 2011 die normalerweise dem Präsidenten vorbehaltene wöchentliche Radioansprache, um explizit auf den Einsatzgrund Frauenrechte“ hinzuweisen. Der Kampf gegen den Terrorismus ist auch ein Kampf für Rechte und Würde von Frauen“, sagte sie unter anderem.4Barbara Unmüßig: Im Namen der Frauen, Heinrich-Böll-Stiftung, 18.02.2011, https://www.boell.de/de/presse/feminismus-geschlechterdemokratie-krieg-im-namen-der-frauen-11268.html.
Ebenfalls im November 2011 verband Bundeskanzler Schröder im Bundestag seine Werbung für den Militäreinsatz mit dem Thema: „Wer die Fernsehbilder von den feiernden Menschen in Kabul nach dem Abzug der Taliban gesehen hat – ich denke hier vor allen Dingen an die Bilder der Frauen, die sich endlich wieder frei auf den Straßen begegnen dürfen –, dem sollte es nicht schwer fallen, das Ergebnis der Militärschläge im Sinne der Menschen dort zu bewerten.“5Ute Scheub:Intervention in Afghanistan – was hat der Einsatz der Bundeswehr für die Frauen und Menschenrechte gebracht?, Gunda-Werner-Institut,Podiumsdiskussion Bonn 10.10.08, http://www.gwi-boell.de/sites/default/files/uploads/2014/01/ute_scheub_bonn_afghanistan_statement_2008.pdf.

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