Saudi-Arabien: Frauenwahlrecht ist nicht genug

Frauen in Saudi-Arabien sollen in Zukunft das aktive und passive Wahlrecht ausüben können, kündigte der saudische König Abdullah am Sonntag in einer Rede in Riad an. Erhalten sollen sie das Wahlrecht jedoch erst von 2015 an. „Warum nicht morgen?“, fragte die saudische Feministin Wajeha al-Huwaidar mit Verweis darauf, dass es immer noch nicht gelänge, „einfachen Frauenrechten“ zu genügen. Die nächste Kommunalwahl in Saudi-Arabien findet tatsächlich diesen Donnerstag statt. Die Frauen bleiben davon ausgeschlossen.

Zudem gibt es in Saudi-Arabien lediglich Kommunalwahlen und die erste Wahl überhaupt wurde 2005 abgehalten, um die Hälfte der Mitglieder der Stadträte zu bestimmen. Die andere Hälfte wurde weiterhin eingesetzt und 2009 waren die Mandate schließlich um zwei Jahre verlängert worden. So beurteilten auch andere Frauen das Zugeständnis als nicht weitreichend genug. „Wir wollten keine Politik, wir wollten unsere Grundrechte. Wir haben gefordert, dass wir als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen behandelt werden und die männliche Vormundschaft über uns aufgehoben wird“, sagte die Aktivistin Maha al-Qahtani, die sich wie andere vor kurzem an einer Kampagne beteiligte, mit der Frauen dagegen protestieren, in Saudi-Arabien nicht Auto fahren zu dürfen. „Saudi-Arabien: Frauenwahlrecht ist nicht genug“ weiterlesen

Tunesien: Parität ist nicht genug

Über einen Monat vor den Wahlen zu der verfassungsgebenden Versammlung, die für den 23. Oktober vorgesehen sind, sehen tunesische Frauenorganisationen ihr gesetztes Ziel nicht erreicht: Bei weniger als 5 % der von den Parteien aufgestellten Wahllisten befindet sich eine Frau auf dem ersten Listenplatz. Dabei hatten die Frauen im Vorfeld viel bewirkt: Fast einstimmig wurde im April schließlich von dem momentan gesetzgebenden Gremium, der Instance Supérieure pour la Réalisation des Objectifs de la Révolution, ein Wahlgesetz verabschiedet, das alle Parteien verpflichtete, ihre Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen; zudem müssen Frauen und Männer alternierend auf den Listen aufgeführt sein. Diese Parität wird sich nun weniger als erhofft in der Zusammensetzung der verfassungsgebenden Versammlung niederschlagen. So wurden der Vereinigung Egalité et Parité zufolge, einer der Hauptakteurinnen in der Kampagne für eine paritätische Besetzung der Listen, Anfang September etwa von 27 bereits zusammengestellten Wahllisten der Parti Démocrate Progressiste (PDP) nur zwei von einer Frau angeführt. „Tunesien: Parität ist nicht genug“ weiterlesen

SaudiWomen2Drive

Frauen in Saudi-Arabien fahren weiter: Letzte Woche Mittwoch wurde in der Stadt Jeddah Najla Hariri kurzeitig festgenommen, da sie sich über das Frauenfahrverbot hinweggesetzt hatte. Seit Mitte Mai sei sie, bisher ungestört, mehrmals in Jeddah umhergefahren. Sie habe auch nun keine Erklärung unterschrieben, dass sie zukünftig nicht mehr Auto fahren dürfe, wie häufig von am Steuer festgenommenen Frauen verlangt. Im Mai war eine berufstätige Mutter aus der saudischen Ostprovinz mehrere Tage inhaftiert worden, nachdem sie sich am Steuer hatte filmen lassen und das Video ins Internet gestellt hatte.

Mittlerweile gibt es eine Reihe von YouTube-Videos (wie hier), in denen Frauen in Saudi-Arabien am Steuer eines Autos sitzen. Tatsächlich gibt es in Saudi-Arabien kein Gesetz, das Frauen das Autofahren verbietet, sondern das Verbot wird mit „Traditionen des Königreichs“ begründet. Die protestierenden Frauen wollen eine ausdrückliche ‚Fahrerlaubnis’. „SaudiWomen2Drive“ weiterlesen

Hürden der Heiratsmigration

Seit Herbst 2007 setzt der Nachzug von Ehegatt_innen aus Nicht-EU-Ländern voraus, dass der/die nachziehende Ehegatt_in deutsche Sprachkenntnisse nachweisen kann – es sei denn, diese_r kommt etwa aus Japan, Kanada, Südkorea, der Schweiz oder den USA. Solche Sprachprüfungen lassen sich einer Stellungnahme der Europäischen Kommission zufolge nicht mit Europarecht vereinen.

Nach der EU-Richtlinie 2003/86/EG, die das Recht auf Familienzusammenführung behandelt, dürfe kein Mitgliedsstaat einem Familienmitglied die Einreise und den Aufenthalt verweigern, weil dieser Familienangehörige die von dem Mitgliedsstaat im Ausland vorgeschriebene Prüfung nicht bestanden habe. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, lautet der abschließende Satz der an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gerichteten Erklärung.1Zitiert nach einer nichtamtlichen Übersetzung der Stellungnahme der Kommission vom 04.05.2011, u.a. unter: http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_2654.pdf; auch ANA-ZAR, Heft 3/2011, S. 19, http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR03-11.pdf; dort wiedergegeben als: Art. 7 Abs. 2 FZF-RL erlaubt es nicht, dass dem Ehegatten eines Drittstaatsangehörigen, der rechtmäßig in einem Mitgliedstaat lebt, nur deshalb Zugang zum Staatsgebiet verweigert wird, weil er einen Integrationstest im Ausland nicht bestanden hat, der durch nationales Recht dieses Mitgliedstaates vorgeschrieben ist. Ein Gericht in den Niederlanden, wo ähnliche Zuzugsvoraussetzungen bestehen, hatte dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt, um die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu klären. „Hürden der Heiratsmigration“ weiterlesen