Online-Petition: keine Lager für Frauen!

Die Selbstorganisation geflüchteter Frauen Women in Exile hat eine Online-Petition initiiert:

Women in Exile & Friends

In den letzten Monaten haben wir viel Aggression und manchmal sogar Gewalt von Rechtsradikalen gegen Unterkünfte für Flüchtlinge gesehen und wir haben auch gesehen, dass viele Linke und MenschenrechtsaktivistInnen und viele andere Teile der Zivilgesellschaft aktiv waren, um Unterkünfte für Flüchtlinge zu verteidigen und ihre Solidarität mit Flüchtlingen auszudrücken.
Wenn Flüchtlinge in Sammelunterkünften leben müssen, sind sie immer Gewalt ausgesetzt. Denn das bedeutet eine Trennung von anderen Teilen der Gesellschaft und macht Flüchtlinge verwundbar.
Dies ist einer der Gründe, warum wir und viele andere FlüchtlingsaktivistInnen seit vielen Jahren sagen: Kein Lager ! Wir wollen wie alle anderen in Wohnungen leben!
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Proteste, Repression, fortgesetzte Diskriminierung

Protest I: Vor etwa 1 ½ Monaten wurde eine Frau im roten Kleid, die im Gezi-Park von einem Polizisten mit Gas angegriffen wurde, zu einem der Symbole der Proteste in der Türkei. Als dauerhafte Solidaritätsaktion werden in Dortmund nun freitags ab 18.00 Uhr Frauen* in roter Kleidung vor der Reinoldikirche in der Fußgänger_innenzone zu stehenden Menschen: Als Zeichen des Protest standen nach der Räumung des Gezi-Parks tausende Menschen in der Türkei auf belebten Plätzen still. Der nächste Termin ist der 26. Juli und falls es der Kleiderschrank nicht hergibt, soll auch anderes als rot getragen werden können.

Die Protestbewegung in ihrer Vielfältigkeit und Widersprüchlichkeit vereint weiterhin alle: Umweltaktivist_innen, Feministinnen*, Kurd_innen, Fußballfans, LGBT-Aktivist_innen… – die LGBT+ Pride Istanbul am 30. Juni wurde mit zehntausenden Teilnehmenden (geschätzte 50.000 bis 100.000) die bislang größte in Istanbul und gleichzeitig die größte Demonstration nach der Räumung – bis hin zu Kemalist_innen und Nationalist_innen. Die Beteiligung der Letzteren hat allerdings auch zu gemischten Gefühlen gegenüber den Protesten in der Türkei geführt. „Proteste, Repression, fortgesetzte Diskriminierung“ weiterlesen

Asylrest

20 Jahre De-facto-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl

Der Missbrauchsvorwurf, der zunehmend öffentlicher diskutiert wurde, diente seit dem Ende der Anwerbemigration der Verschlechterung der Bedingungen des Asylverfahrens. Er rechtfertigte im Rahmen von Verfahrens-Novellierungen zahlreiche Restriktionen gegenüber FlüchtlingsmigrantInnen, die entweder in einer Beschleunigung des Verfahrens, der Verkürzung und Reduzierung der Rechtswege und/oder einer Verschlechterung der sozialen Leistungen für Flüchtlinge bestanden. So wurde ab Mitte der 1970er Jahre in Baden-Württemberg der „Tatbestand“ des „offensichtlich in rechtsmissbräuchlicher Absicht“ gestellten Antrags auf ganze Gruppen angewendet. … Ebenso wurde die so genannte Residenzpflicht eingeführt, die die Bewegungsfreiheit von AsylmigrantInnen auf den Landkreis beschränkte. … Der Landkreiseverband Bayern erklärte 1978, dass eine Integration von AsylbewerberInnen durch „bewußt karge lagermäßige Unterbringung zu verhindern [ist]. Sie muß als psychologische Schranke gegen den Zustrom Asylwilliger aufgebaut werden“.1Serhat Karakayali: Gespenster der Migration. Zur Genealogie illegaler Einwanderung in Deutschland. Bielefeld 2008, S. 172.

Am 26. Mai 1993 wurde die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes im Bundestag beschlossen. Die Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ in Absatz 2, die unter dem Eindruck der Verfolgung im Nationalsozialismus aufgenommen worden war, wurde gestrichen bzw. in einen neuen Artikel 16a verlagert. Dieser Artikel legt seitdem fest, dass Deutschland von „sicheren Drittländern“ umgeben ist und Asylantragsteller_innen, die über solche sicheren Drittländer einreisen oder aus einem als sicher geltenden Herkunftsland kommen, kein Asyl erhalten. Das Grundrecht auf Asyl wurde faktisch abgeschafft.

Quellen: die tageszeitung, Westfälische Rundschau, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. Mai 1993
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Offener Brief von Frauen* aus dem Flüchtlingslager Breitenworbis

Geflüchtete Frauen*, die in Breitenworbis in Thüringen untergebracht sind, haben einen offenen Brief über ihre Lebenssituation geschrieben. Der Brief endet mit der Erklärung: Wir wollen hier raus, wir wollen selbstbestimmt in Wohnungen leben. Wir wollen selber entscheiden wo wir wohnen. Anderswo ist die Situation ähnlich   .
Hier ist der Brief:

An das Landratsamt Eichsfeld, die Eichsfelder Ausländerbehörde und das Eichsfelder Sozialamt:

Wir leben in einem alleinstehenden Wohnhaus, 2 km von dem Ort Breitenworbis entfernt. Nebenan befindet sich eine stinkende Kläranlage sowie eine Mastanlage, was das Wohnen besonders im Sommer unerträglich macht. 120 Menschen – Familien und Alleinstehende – müssen sich wenige Toiletten, Duschen und Küchen teilen. Um einzukaufen, zum Arzt, zur Schule oder zum Kindergarten zu gelangen, müssen wir mehrere Kilometer zu Fuß auf einer unbeleuchteten Straße laufen. Eine Bushaltestelle gibt es nur im Ort.

Wir fühlen uns von der Gesellschaft isoliert und ausgegrenzt. Besonders für Frauen, die krank sind und schlecht laufen können sowie Mütter mit kleinen Kindern ist dieses Leben unerträglich. Hinzu kommt, dass wir mit unseren Problemen nicht ernst genommen werden. „Offener Brief von Frauen* aus dem Flüchtlingslager Breitenworbis“ weiterlesen

Sprachprüfung endlich vor der Abschaffung?

Seit September 2007 müssen nachziehende Ehegatt_innen aus den meisten Nicht-EU-Ländern deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, bevor sie zu ihren Partner_innen ziehen können. Damals wurde – mittlerweile beinahe die Regel, wenn Möglichkeiten eingeschränkt werden sollen – mit den „Frauenrechten“ (hier mit der drohenden Zwangsverheiratung) der ‚nicht abstammungsdeutschen’ anderen Frau argumentiert.

Noch Mitte letzten Jahres hatte die Bundesregierung entgegen einer Stellungnahme der Europäischen Kommission behauptet, die Sprachprüfung vor der Einreise sei mit der europäischen Richtlinie zur Familienzusammenführung und damit mit Europarecht vereinbar. Anschließenden Zweifeln des Bundesverwaltungsgerichts war das Auswärtige Amt zuvorgekommen, indem es einer Frau aus Kamerun als Klägerin in einem entsprechenden Verfahren und ihren Kindern ohne Sprachnachweis Visa erteilte. Dem Gericht blieb damit nur die Kostenentscheidung. In dem Beschluss von Ende Oktober 2011 hielt das Bundesverwaltungsgericht dennoch fest, dass die Frage der Vereinbarkeit „dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung hätte vorgelegt werden müssen“. „Sprachprüfung endlich vor der Abschaffung?“ weiterlesen