ein tödliches System

Dieser Blogpost ist die leicht gekürzte Übersetzung eines (lesenswerten, aber ziemlich langen) Beitrags auf der Plattform African Feminism, der die lebensgefährliche Lage queerer Personen im Senegal beschreibt und – entgegen des Narrativs von Queerness als „westlichem Konzept“ – die koloniale und neokoloniale Unsichtbarmachung afrikanischer Diversität beleuchtet. Hintergrund ist eine im März verabschiedete und nun durch Unterschrift des Präsidenten in Kraft gesetzte drastische Strafverschärfung für gleichgeschlechtliche Beziehungen und deren „Förderung“ oder „Finanzierung“.
Auch wenn die Situation hier (glücklicherweise!) weit entfernt von einer Bedrohung queerer Existenz wie im Senegal oder in anderen, nicht nur afrikanischen Ländern ist, hat die Mobilisierung gegen queere und trans* Personen (bzw. gegen ‚Gender‘ allgemein), um eine hierarchisierte binäre Geschlechter- und Gesellschaftsordnung zu forcieren, zuletzt ebenfalls zugenommen. Entsprechend werden Kampagnen gegen LGBTIQ+ auf dem afrikanischen Kontinent nicht nur, wie auch im Artikel erwähnt, aus den USA unterstützt, sondern ebenso von europäischen fundamentalistischen Organisationen, wie Ordo luris aus Polen oder Christian Voice aus Großbritannien.1Āryā Jeipea Karijo, Haley McEwen, Joy Asasira, Olabukunola Williams:Guns and Bibles: How US radicalisation threatens African states’ security, openDemocracy, 07.08.2025, https://www.opendemocracy.net/en/5050/guns-and-bibles-how-us-radicalisation-threatens-african-states-security/.
Asylrechtlich gilt der Senegal hier übrigens als „sicherer Herkunftsstaat“, d. h. es wird davon ausgegangen, dass dort keine Verfolgung droht, und Flüchtende unterliegen zusätzlichen Einschränkungen und haben wenig Chancen auf Anerkennung.2Dazu unter anderem: Dr. Claudia Engelmann: Sichere Herkunftsländer, Bundeszentrale für politische Bildung, 09.05.2016, https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/227456/sichere-herkunftslaender/. Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt fordert deshalb (unter anderem) die Streichung des Senegals von der Liste „sicherer Herkunftsstaaten“3Asylrecht: Ghana und Senegal keine sicheren Herkunftsstaaten,
LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V., https://www.lsvd.de/de/ct/6722-ghana-senegal-keine-sicheren-herkunftsstaaten.
,was jedoch im derzeitigen Klima leider kaum passieren wird.

Mehrere Schwarze Frauen* tragen ein Transparent mit der Aufschrift: „Stop deportation for LGBTIQ* & all“

Aber hier kommt jetzt der übersetzte Beitrag, aus Sicherheitsgründen von dem*der senegalesischen Autor*in anonym geschrieben:

Autopsie eines tödlichen Systems: Wie Senegal seine queeren Bürger*innen zur Zielscheibe machte

Zwei Tage nach Verabschiedung der neuen, strikten Anti-Queer-Gesetzgebung im Senegal wurde der 17-jährige Malick Ndiaye getötet. Als Ndiaye, ein Trommler, in Tivaouane-Peulh in der Region Thiès östlich der Hauptstadt Dakar vor seinem Zuhause saß, näherte sich ihm eine Gruppe von Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, die ihn mit homophoben Beschimpfungen beleidigten. Sie sagten ihm, alle traditionellen männlichen Trommler im Senegal seien homosexuell. Als sie ihn angriffen, versuchte Ndiaye, sich zu verteidigen, und einer der Jugendlichen stach mit einem Messer auf ihn ein. Er starb später im Krankenhaus.

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„Vergesst Afghanistan nicht!“

„Die Welt hat die Frauen von Afghanistan vergessen. Niemand redet über diese Frauen. Niemand schenkt ihren Stimmen die nötige Aufmerksamkeit“, erklärte die mittlerweile in Dänemark lebende Khalida Popal, Mitbegründerin und frühere Kapitänin des afghanischen Frauen-Fußballteams im Juli in einem Interview.1Frank Hellmann (Interview mit Khalida Popal): „Die Welt hat die Frauen von Afghanistan vergessen“, Frankfurter Rundschau, 03.07.2025, https://www.fr.de/politik/khalida-popal-die-welt-hat-die-frauen-von-afghanistan-vergessen-93816555.html.
Was sie befürchtet, käme den Wünschen der Bundesregierung zweifellos entgegen: Wenn die Afghan*innen vollständig vergessen wären. Aber nach Lage der Dinge bringen sie sich gelegentlich (auch) selbst in Erinnerung und gerade erst richteten etwa 200 Personen mit Aufnahmezusagen für Deutschland aus einem Versteck in Kabul einen offenen Brief an Bundeskanzler Merz2Offener Brief an den Kanzler: Hilferuf aus Afghanistan (taz/dpa), die tageszeitung, 02.09.2025, https://taz.de/Bedrohte-Afghanen-fordern-von-Merz-Einreise-nach-Deutschland/!6107865/; Ursula Rüssmann: Schutzsuchende abgeschoben: Hilferufe aus Kabul, Frankfurter Rundschau, 05.09.2025, https://www.fr.de/politik/kabul-schutzsuchende-abgeschoben-hilferufe-aus-93913904.html., nachdem sie im August nach teils jahrelangem Warten auf ein deutsches Visum aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben worden waren. „Unser Leben ist täglich bedroht“, schrieben sie. Ungefähr zeitgleich wandten sich afghanische Frauen aus dem Aufnahmeprogramm „von Frauen zu Frau“ an die deutsche Botschafterin in Pakistan3Martin Stökefeld: Brief an Botschafterin in Pakistan: Von Frauen zu Frau, die tageszeitung, 03.09.2025, https://taz.de/Brief-an-Botschafterin-in-Pakistan/!6107985/.. In ihrem Brief berichteten sie zudem über Gewalt in den pakistanischen Abschiebelagern.
Nachdem die frühere Ampelregierung die versprochenen Aufnahmen gefährdeter Afghan*innen – unter anderem Feministinnen*, Menschenrechtler*innen, Journalist*innen… oder ehemalige Ortskräfte deutscher Organisationen und deren Familienangehörige – hartnäckig verschleppt hatte, war das Programm im Mai von der Merz-Regierung endgültig auf Eis gelegt worden. Einreisen konnten inzwischen einige dennoch, nach Klagen vor Gerichten und letztlich der gerichtlichen Androhung eines Zwangsgelds gegen das Auswärtige Amt.4Unter anderem: Flüchtlinge: Gericht droht Regierung im Visa-Streit mit Zwangsgeld (dpa), Tagesspiegel, 21.08.2025, https://www.tagesspiegel.de/politik/fluchtlinge-gericht-droht-regierung-im-visa-streit-mit-zwangsgeld-14207774.html; Nach Klagen zu Aufnahmezusagen: Regierung lässt einige Afghanen aus Pakistan einreisen, Tagesschau, 26.08.2025, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanen-visa-einreise-100.html. Zugleich wird trotz der katastrophalen Bedingungen5Abschiebung nach Afghanistan trotz bekannter Menschenrechtsverletzungen vor Ort (wj, nb), Pro Asyl, 23.07.2025, https://www.proasyl.de/news/abschiebung-nach-afghanistan-trotz-bekannter-menschenrechtsverletzungen-vor-ort/; IPS (aus Sicherheitsgründen ungenannte afghanische Journalistin): No Progress Without Women’s Freedom, Inter Press Service, 08.09.2025, https://www.ipsnews.net/2025/09/no-progress-without-womens-freedom/. für zukünftige Abschiebungen nach Afghanistan die Zusammenarbeit mit den Taliban geplant; erstmals seit 2021 durften kürzlich Konsularmitarbeiter der islamistischen Regierung eingereisen6Bund lässt Mitarbeiter der Taliban-Regierung nach Deutschland (DIE ZEIT, dpa, edd, svj), DIE ZEIT, 21.07.2025, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/afghanistan-taliban-abschiebungen-konsular. – während emanzipativ eingestellten Menschen das Kommen verweigert wird (die Taliban werden wissen, was sie davon halten sollen).

Eine der mutigen afghanischen Frauen* mit Träumen von anderen Verhältnissen war Fußballkapitänin Khalida Popal, die wegen Morddrohungen flüchten musste und der es nach der Taliban-Machtübernahme vor vier Jahren mit viel Engagement gelang, Ausreisen aus dem Land – hauptsächlich nach Australien – für die Spielerinnen* zu organisieren. Heute setzt sie sich im Exil für ihre Mitspielerinnen* und Afghanistans Frauen* ein. „„Vergesst Afghanistan nicht!““ weiterlesen

Coco Em – grenzenlose Beats aus Kenia

„Das Ziel von Pass Pass ist es, unfaire Reisebeschränkungen für afrikanische Kulturschaffende infrage zu stellen und sie mit Informationen und Ressourcen zu versorgen, um ihnen durch die langwierigen, verwickelten und teuren Visaverfahren zu helfen, mit denen sie konfrontiert sind“, sagt die keinianische DJ, Produzentin und  Filmemacherin Emma Mbeke Nzioka, bekannt als Coco Em, im Interview mit dem Online-Magazin Africa Is a Country.1Justin Doucet (Interview mit Coco EM): Beats, borders, and the struggle for freedom, Africa Is a Country, 25.02.25, https://africasacountry.com/2025/02/beats-borders-and-the-struggle-for-freedom. Bereits während ihrer europäischen Auftritte im letzten Jahr hatte sie sich zusammen mit anderen Künstler_innen und Veranstalter_innen über demütigende und ausschließende Visaverfahren und -verweigerungen beschwert – wobei in der Europäischen Union 2023 allein durch abgelehnte Visa 130 Mio. Euro eingenommen wurden.2Karen McVeigh: African and Asian artists condemn ‘humiliating’ UK and EU visa refusals, The Guardian, 25.06.2024, https://www.theguardian.com/global-development/article/2024/jun/25/african-asian-musicians-artists-condemn-humiliating-uk-eu-visa-refusals.
Mit Africa Is a Country spricht sie (unter anderem) über die deshalb von ihr und anderen Kreativen initiierte Organisation Pass Pass, aber auch über Probleme einer nicht-männlichen Musikszene in Kenia, die politische Situation und ihren Einfluss auf sie selbst als Künstlerin. Das Interview unter dem Titel Beats, borders, and the struggle for freedom ist hier etwas gekürzt wiedergegeben.

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Biontech in Afrika

Die Pharmafirma Biontech, bekannt geworden durch ihren Corona-Impfstoff, will in einigen afrikanischen Staaten eine Impfstoffproduktion aufbauen; die dazu vorgesehenen sogenannten BioNTainer wurden in Ruanda bereits aufgestellt. Die eigennützige Initiative – Biontech hatte während der Pandemie die Aussetzung der Impfstoff-Patente blockiert1Andreas Zumach: Patente auf Corona-Impfstoffe: Die Lizenz zum Gelddrucken, die tageszeitung, 07.06.2021, https://taz.de/Patente-auf-Corona-Impfstoffe/!5773035/; Meike Schwarz: Corona-Impfstoffe: Der Einfluss der Pharmaindustrie war zu groß!, ZEIT ONLINE, 10.02.2023, https://www.zeit.de/gesundheit/2023-02/corona-impfstoffe-patente-pandemie-pharma-industrie-biontech. und eine Impfstoff-Produktion in afrikanischen Ländern mithilfe einer maltesischen Stiftung zu sabotieren versucht2Madlen Davies, British Medical Journal, Anette Dowideit: Versuchte Biontech, die Impfstoffentwicklung in Afrika auszubremsen?, Die Welt, 10.02.2022, https://www.welt.de/wirtschaft/article236779915/Impfstoff-fuer-Afrika-Versuchte-Biontech-WHO-Initiative-auszubremsen.html. – wird wie immer an dem Verhältnis zwischen westlichen Unternehmen und afrikanischen „Partnerstaaten“ nichts ändern.3Marina Zapf/Interview mit Remco van de Pas: Impfstoffproduktion in Afrika: „Biontech bleibt auf dem Fahrersitz“, Capital, 19.02.2022, https://www.capital.de/wirtschaft-politik/politik/impfstoffproduktion-in-afrika—biontech-bleibt-auf-dem-fahrersitz–31636296.html. Außenministerin Annalena Baerbock kam (natürlich trotzdem) zur Eröffnung.
Hier folgt nun die Wiedergabe eines kurzen Artikels zum Thema aus dem Pharma-Brief 2-3/2024 der Pharma-Kampagne der BUKO (Bundeskoordination Internationalismus).

CONTAINER STATT NACHHALTIGKEIT?
Deutsche Impfstoffproduktion in Ruanda

Das Pharmaunternehmen Biontech hat die erste Produktionsstätte für mRNA-Impfstoffe in Ruanda eröffnet. Das Ziel bestehe darin, die Diversifizierung der Impfstoffproduktion auf dem afrikanischen Kontinent zu unterstützen. Die Nachhaltigkeit dieses Vorhabens durch ein milliardenschweres Unternehmen, das sich während der Corona-Pandemie nicht gerade für eine gerechte Impfstoffverteilung eingesetzt hat, bleibt zweifelhaft.

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Geflüchtete FLINTA* angemessen schützen!

Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hat zum diesjährigen feministischen Kampftag eine Pressemitteilung zur Situation geflüchteter Frauen* herausgegeben:
„Knapp 94.000 Frauen und Mädchen haben in Deutschland 2023 einen Asylerstantrag gestellt. Insbesondere im Krieg und in stark autoritär und patriarchal geprägten Verhältnissen müssen Frauen Zwangsverheiratung, Misshandlungen, Vergewaltigungen, Genitalverstümmelung/-beschneidung und andere Grausamkeiten fürchten.

Die seit 2018 geltende Istanbul-Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten u. a. zu geschlechtssensiblen Aufnahme- und Asylverfahren. Sie bekräftigt für gewaltbetroffene Frauen die Gewährung internationalen Flüchtlingsschutzes. Im deutschen Asylverfahren werden jedoch bis heute geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrung nicht systematisch identifiziert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Jahr 2023 nur bei 4.800 Frauen und Mädchen eine geschlechtsspezifische Verfolgung festgestellt. Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, fordert: ‚Der EuGH hat am 16.01.2024 entschieden, dass Frauen eines Herkunftslandes je nach den dort herrschenden Verhältnissen auch als ‚bestimmte soziale Gruppe‘ im Sinne der EU-Anerkennungsrichtlinie gelten können. Dieses Urteil muss nun umgesetzt werden und damit zu einer Änderung dieser Entscheidungspraxis führen!‘

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