Prozesskostenhilfe für Klage gegen KiK

Das Landgericht Dortmund hat einer Pressemitteilung zufolge am 29. August beschlossen, den pakistanischen Kläger_innen gegen den Textildiscounter KiK Prozesskostenhilfe zu gewähren. Mehr als 250 Menschen starben im September 2012 bei einem Brand der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karatschi, deren Hauptauftraggeber die Textilkette Kik war. Vier Opfer beziehungsweise deren Angehörige hatten im März 2015 nach längeren Verhandlungen schließlich gegen den Discounter mit Hauptsitz in Bönen beim Landgericht Dortmund Klage auf Schmerzensgeld eingereicht.

Es gehe auch darum, dass KiK die Arbeitsbedingungen in den anderen Zulieferbetrieben verbessere, sagte Saeeda Khatoon, deren Sohn in den Flammen umkam, bei einem Gespräch im Frankfurter DGB-Gewerkschaftshaus im Juni. Denn in Pakistans Textilfabriken habe sich seit der Brandkatastrophe nicht wirklich etwas verändert. Mit 14 Jahren fing Saeeda Khatoons Sohn an, in der Textilfabrik zu arbeiten. „Manchmal war er 72 Stunden lang in der Fabrik“, erzählte die Pakistanerin. Er erhielt dafür ein Monatsgehalt von umgerechnet rund 70 Euro. „Prozesskostenhilfe für Klage gegen KiK“ weiterlesen

Protest gegen das ProstSchG: Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz!

Am 2. Juni – ausgerechnet dem Internationalen Hurentag – wird im Bundestag über das „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG) gesprochen. Das „Aktionsbündnis gegen das ProstSchG“ ruft auf: Unser lautstarker, anhaltender und gut begründeter Protest gegen das Gesetz wurde bis jetzt von den Politiker*innen ignoriert – aber wir lassen nicht locker!
Kommt um 11 Uhr vor den Deutschen Bundestag, bringt ein Betttuch mit und zeigt mit Eurer Teilnahme an der Menschenkette, dass Ihr das ProstSchG ablehnt.
Hier der Aufruf:
Klick!
In dem Aufruf, der sich an potenzielle Unterstützer_innen als Datenschützer_innen, Menschenrechtler_innen, Feminist_innen und Gewerkschafter_innen wendet, heißt es: Lasst uns gemeinsam dafür aufstehen, dass Sexarbeiter_innen nicht unter einem nutzlosen, ungerechten Gesetz leiden müssen.

Mehr Informationen über das Gesetz sind auch hier zu finden: Klick!

Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk

Der Straßenstrich in Dortmund wurde im Mai 2011 geschlossen und das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für die Straßenprostitution erklärt. Im März 2013 gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Sexarbeiterin, die gegen den Verlust ihrer Existenzgrundlage geklagt hatte, Recht und entschied, Straßenprostitution müsse in Dortmund möglich bleiben. Statt sich danach mit Beteiligten und Interessenverbänden zusammenzusetzen und einen neuen Strichstandort einzurichten, ging die Stadt Dortmund in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz hat gestern die Klage der Sexarbeiterin abgewiesen und das Verbot durch die Stadt bestätigt.

Sexarbeiter_innen-Demonstration gegen die Straßenstrich-Schließung
Sexarbeiter_innen-Demonstration für den Straßenstrich-Erhalt in Dortmund im März 2011

Richterlich begründet wurde die Entscheidung nun mit den Lebensverhältnissen anderswo in Europa und der (eventuell weiterhin drohenden) weiblichen Migration. „Die Lebensumstände in der bulgarischen Stadt Plovdiv haben sich nicht geändert“, erklärte Richterin Ricarda Brandts den Ruhr-Nachrichten zufolge.1Jörn Hartwich: Straßenstrich bleibt verboten. Gericht weist Klage gegen Stadt Dortmund ab / Ministerium kritisiert Sperrbezirk. Ruhr Nachrichten, 12.08.2015. Trotz der europäischen Freizügigkeit wird in dieser Logik die Überschreitung der Staatsgrenze zur (zumindest) unerwünschten Tat. Die Begründung sei „höchst bemerkenswert“, meint der lawblog. Demnach stehe in ganz (!) Dortmund laut Stadtverwaltung und Bezirksregierung Arnsberg kein einziges Gebiet zur Verfügung, das einen Straßenstrich „verkraften“ könne. Und weil die Zahl der Sexarbeiterinnen in dem Marktsegment stark zugenommen habe, hielte das Gericht „die Annahme für gerechtfertigt, ein solcher Straßenstrich werde egal an welcher Stelle immer auch schutzbedürftige Gebiete räumlich betreffen“2Lawblog: Dortmund bleibt „sauber“. 11.08.2015, https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/08/11/dortmund-bleibt-sauber/. – in der siebtgrößten Stadt der BRD. Der Rechtsanwalt der gegen das Verbot klagenden Sexarbeiterin wies darauf hin, dass das Interesse der Frauen* in den Erwägungen der Behörden keine Rolle spiele. Gegenüber Spiegel Online kündigte er an, in die nächste Instanz und damit vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen.3Spiegel online: Verbot von Straßenprostitution in Dortmund: Gegen den Strich. 11.08.2015; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dortmund-gericht-bestaetigt-verbot-des-strassenstrichs-a-1047630.html. „Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk“ weiterlesen

Immer noch: Aufwerten!

Der Streik der Erzieher_innen geht weiter und gestern haben sie gemeinsam mit den städtischen Beschäftigten sozialer Berufe noch einmal in Dortmunds Innenstadt demonstriert. Warum sollen Care-Arbeiten wie die Betreuung von Kindern weniger wert sein als andere (sogenannte „produktive“) Arbeiten, obwohl gerade sie gesellschaftlich notwendig sind? Weil sie häufig unentlohnte geschlechtlich zugewiesene bzw. abgewiesene (und wenig sichtbare) Arbeiten sind und deshalb auch die entlohnte Variante in der Systemlogik nichts wert ist?

Care-Arbeit aufwerten
„Immer noch: Aufwerten!“ weiterlesen

Klage gegen KiK beim Landgericht Dortmund eingereicht

Im September 2012 starben bei einem Brand in der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karachi 259 Menschen. Die Fabrik in Pakistan produzierte im Wesentlichen für das Unternehmen KiK, Deutschlands größte Textil-Discount-Kette mit Sitz in Bönen im Kreis Unna. Zwei Jahre lang verhandelten Angehörige der Opfer und verletzte Überlebende mit KiK über ein angemessenes Schmerzensgeld. Gestern reichten schließlich vier der Betroffenen (drei Hinterbliebene und ein gesundheitlich geschädigter ehemaliger Beschäftigter der Fabrik) über einen Anwalt beim Landgericht Dortmund Klage gegen den Textildiscounter ein.

In der Klageschrift heißt es, KiK sei für die „katastrophalen Brandschutzvorkehrungen“ in Pakistan mitverantwortlich gewesen. Unter anderem hätte Vertretern von KiK, die das Gebäude besucht hätten, auffallen müssen, dass dort Notausgänge fehlten und zahlreiche Fenster mit Eisen vergittert gewesen seien. Immer wieder sterben Arbeiter_innen der globalen Textilindustrie an den kostengünstigen, unwürdigen und häufig lebensgefährlichen Bedingungen.

KiK-Filiale
„Klage gegen KiK beim Landgericht Dortmund eingereicht“ weiterlesen

Care. Krisen. Migration

Für deutsche Kliniken und Medizindienstleister ist die Eurokrise ein Glücksfall. Sie bietet die Möglichkeit, ihren Fachkräftebedarf zu decken: 300.000 Pflegerinnen und Pfleger aus Süd- und Osteuropa arbeiten mittlerweile in der Bundesrepublik.

Das berichtete die Frankfurter Rundschau Anfang September.1Jörn Boewe/Johannes Schulte: Fachpersonal zum Schnäppchenpreis. Frankfurter Rundschau, 08.09.2014 (eine nachfolgende Suche hat ergeben, dass der Artikel am 16.07.14 bereits in der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde, also hier auch online: http://www.berliner-zeitung.de/politik/billige-pflegekraefte-aus-suedeuropa-arbeitnehmer-zweiter-klasse,10808018,27862758,item,0.html). Personal wird ebenfalls für Seniorenheime angeworben und nicht nur in Süd- oder Osteuropa. Im Januar kamen beispielsweise die ersten Pflegerinnen aus China in die Bundesrepublik, um in einem Seniorenheim der Curanum AG – einer der größten privaten Betreiber von Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland – in Frankfurt am Main zu arbeiten. Ausschlaggebend für die Personalchefin der Curanum AG, Elke Bachmann-Göre, seien allerdings nicht die guten beruflichen Qualifikationen der chinesischen Pflegekräfte gewesen (alle verfügen über einen Bachelor-Abschluss), sondern die „Soft Skills der Bewerberinnen“. „Damit meint sie den Respekt vor dem Alter und das offene, freundliche Zugehen auf die älteren Menschen“, informierte der Hessische Rundfunk.2Isabel Reifenrath: Chinesische Pflegerinnen in Frankfurt. Auf der Suche nach Arbeit und Traummann. Hessischer Rundfunk online, 23.01.2014; http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_50634173.

Solche Aussagen reproduzieren die Trennung in erlernbare Kompetenzen (die hier als weniger wichtig betrachtet werden – als wäre Care-Arbeit nicht wissensbasiert) und in eine quasi natürlich anhaftende, über Geschlecht und Ethnizität zugewiesene „traditionelle“ Eignung für die Arbeit in der Pflege. Damit wird Pflegearbeit gewissermaßen zu einer Verlängerung familialer Reproduktionsarbeit als unbezahlter, naturalisierter Arbeit. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens, dessen Ausrichtung auf Effizienzsteigerung etc. macht dagegen die nicht marktförmigen Kompetenzen in der Care-Arbeit unsichtbar und tatsächlich unbezahlbar (bzw. unbezahlt) – auch wenn die Interaktion zwischen Personen eine wesentliche Bedingung für die Qualität der Pflege ist. Pflegearbeit ist überwiegend weiblich: Über 80 Prozent der Pfleger_innen in Seniorenheimen und Krankenhäusern sind Frauen, bei den ambulanten Pflegediensten sind es fast 90 Prozent. „Care. Krisen. Migration“ weiterlesen