Bangladesch: Massenentlassung nach Streik in Textilfabriken

Textilfabriken in Bangladesch haben nach Angaben der Polizei dort mindestens 1.500 Arbeiter_innen entlassen und 30 Beschäftigte und Gewerkschaftler_innen wurden festgenommen, nachdem über 50 Zulieferfirmen für westliche Modemarken die Tore nach Massenstreiks zunächst geschlossen hatten. Vertreter_innen der Gewerkschaft Bangladesh Garment and Industrial Workers Federation sprachen allerdings von bis zu 3.500 Entlassungen, auch hielten sich etwa 50 Anführer_innen der Proteste nun versteckt.

Als Reaktion auf den Streik waren zuvor in Ashulia, einem Vorort der Hauptstadt Dhaka, 55 Fabriken geschlossen worden. Hier wird unter anderem für die Modemarken Gap, Zara und H&M produziert. Beschäftigte sollen den Streik vor etwa drei Wochen zunächst aus Protest gegen die Entlassung von 121 Kolleg_innen begonnen haben. Später wurde bei den sich ausweitenden Protesten auch eine deutliche Lohnerhöhung gefordert. Bislang beträgt der Mindestlohn für die Arbeiter_innen in Bangladeschs Textilindustrie 5.300 Taka (gut 63 Euro) im Monat – die Streikenden verlangten eine Verdreifachung. Die Textilarbeiter_innen in Bangladesch gehören zu den am schlechtesten bezahlten der Welt. „Bangladesch: Massenentlassung nach Streik in Textilfabriken“ weiterlesen

Prozesskostenhilfe für Klage gegen KiK

Das Landgericht Dortmund hat einer Pressemitteilung zufolge am 29. August beschlossen, den pakistanischen Kläger_innen gegen den Textildiscounter KiK Prozesskostenhilfe zu gewähren. Mehr als 250 Menschen starben im September 2012 bei einem Brand der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karatschi, deren Hauptauftraggeber die Textilkette Kik war. Vier Opfer beziehungsweise deren Angehörige hatten im März 2015 nach längeren Verhandlungen schließlich gegen den Discounter mit Hauptsitz in Bönen beim Landgericht Dortmund Klage auf Schmerzensgeld eingereicht.

Es gehe auch darum, dass KiK die Arbeitsbedingungen in den anderen Zulieferbetrieben verbessere, sagte Saeeda Khatoon, deren Sohn in den Flammen umkam, bei einem Gespräch im Frankfurter DGB-Gewerkschaftshaus im Juni. Denn in Pakistans Textilfabriken habe sich seit der Brandkatastrophe nicht wirklich etwas verändert. Mit 14 Jahren fing Saeeda Khatoons Sohn an, in der Textilfabrik zu arbeiten. „Manchmal war er 72 Stunden lang in der Fabrik“, erzählte die Pakistanerin. Er erhielt dafür ein Monatsgehalt von umgerechnet rund 70 Euro. „Prozesskostenhilfe für Klage gegen KiK“ weiterlesen

Protest gegen das ProstSchG: Mein Körper, mein Bettlaken, mein Arbeitsplatz!

Am 2. Juni – ausgerechnet dem Internationalen Hurentag – wird im Bundestag über das „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG) gesprochen. Das „Aktionsbündnis gegen das ProstSchG“ ruft auf: Unser lautstarker, anhaltender und gut begründeter Protest gegen das Gesetz wurde bis jetzt von den Politiker*innen ignoriert – aber wir lassen nicht locker!
Kommt um 11 Uhr vor den Deutschen Bundestag, bringt ein Betttuch mit und zeigt mit Eurer Teilnahme an der Menschenkette, dass Ihr das ProstSchG ablehnt.
Hier der Aufruf:
Klick!
In dem Aufruf, der sich an potenzielle Unterstützer_innen als Datenschützer_innen, Menschenrechtler_innen, Feminist_innen und Gewerkschafter_innen wendet, heißt es: Lasst uns gemeinsam dafür aufstehen, dass Sexarbeiter_innen nicht unter einem nutzlosen, ungerechten Gesetz leiden müssen.

Mehr Informationen über das Gesetz sind auch hier zu finden: Klick!

Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk

Der Straßenstrich in Dortmund wurde im Mai 2011 geschlossen und das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für die Straßenprostitution erklärt. Im März 2013 gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Sexarbeiterin, die gegen den Verlust ihrer Existenzgrundlage geklagt hatte, Recht und entschied, Straßenprostitution müsse in Dortmund möglich bleiben. Statt sich danach mit Beteiligten und Interessenverbänden zusammenzusetzen und einen neuen Strichstandort einzurichten, ging die Stadt Dortmund in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz hat gestern die Klage der Sexarbeiterin abgewiesen und das Verbot durch die Stadt bestätigt.

Sexarbeiter_innen-Demonstration gegen die Straßenstrich-Schließung
Sexarbeiter_innen-Demonstration für den Straßenstrich-Erhalt in Dortmund im März 2011

Richterlich begründet wurde die Entscheidung nun mit den Lebensverhältnissen anderswo in Europa und der (eventuell weiterhin drohenden) weiblichen Migration. „Die Lebensumstände in der bulgarischen Stadt Plovdiv haben sich nicht geändert“, erklärte Richterin Ricarda Brandts den Ruhr-Nachrichten zufolge.1Jörn Hartwich: Straßenstrich bleibt verboten. Gericht weist Klage gegen Stadt Dortmund ab / Ministerium kritisiert Sperrbezirk. Ruhr Nachrichten, 12.08.2015. Trotz der europäischen Freizügigkeit wird in dieser Logik die Überschreitung der Staatsgrenze zur (zumindest) unerwünschten Tat. Die Begründung sei „höchst bemerkenswert“, meint der lawblog. Demnach stehe in ganz (!) Dortmund laut Stadtverwaltung und Bezirksregierung Arnsberg kein einziges Gebiet zur Verfügung, das einen Straßenstrich „verkraften“ könne. Und weil die Zahl der Sexarbeiterinnen in dem Marktsegment stark zugenommen habe, hielte das Gericht „die Annahme für gerechtfertigt, ein solcher Straßenstrich werde egal an welcher Stelle immer auch schutzbedürftige Gebiete räumlich betreffen“2Lawblog: Dortmund bleibt „sauber“. 11.08.2015, https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/08/11/dortmund-bleibt-sauber/. – in der siebtgrößten Stadt der BRD. Der Rechtsanwalt der gegen das Verbot klagenden Sexarbeiterin wies darauf hin, dass das Interesse der Frauen* in den Erwägungen der Behörden keine Rolle spiele. Gegenüber Spiegel Online kündigte er an, in die nächste Instanz und damit vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen.3Spiegel online: Verbot von Straßenprostitution in Dortmund: Gegen den Strich. 11.08.2015; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dortmund-gericht-bestaetigt-verbot-des-strassenstrichs-a-1047630.html. „Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk“ weiterlesen

Immer noch: Aufwerten!

Der Streik der Erzieher_innen geht weiter und gestern haben sie gemeinsam mit den städtischen Beschäftigten sozialer Berufe noch einmal in Dortmunds Innenstadt demonstriert. Warum sollen Care-Arbeiten wie die Betreuung von Kindern weniger wert sein als andere (sogenannte „produktive“) Arbeiten, obwohl gerade sie gesellschaftlich notwendig sind? Weil sie häufig unentlohnte geschlechtlich zugewiesene bzw. abgewiesene (und wenig sichtbare) Arbeiten sind und deshalb auch die entlohnte Variante in der Systemlogik nichts wert ist?

Care-Arbeit aufwerten
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