#RotlichtAn

Während in Österreich und den Niederlanden seit Anfang Juli Prostitutionsbetriebe wieder öffnen dürfen und in der Schweiz und Belgien Sexarbeit bereits seit Anfang/Mitte Juni wieder legal ist, bleiben die Arbeitsstätten hier weiterhin geschlossen. Nach lautstarken Protesten dagegen in Berlin und Hamburg wollen nun diesen Mittwoch auch in Köln Sexarbeiter*innen ein Ende des anhaltenden Arbeitsverbots fordern.

RotlichtAn

Bereits vor über einem Monat – zum internationalen Hurentag am 02. Juni – hatte der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BeSD), unter anderem gemeinsam mit Fachberatungsstellen, die Kampagne RotlichtAn gestartet (hier auf Twitter), denn seit Mitte März ist das Rotlicht aufgrund der Coronaverordnungen aus. Das hat ökonomische und soziale Folgen für Sexarbeiter*innen, die mittlerweile einige dazu gebracht haben, ihre Arbeit illegalisiert wieder aufzunehmen. Sie müssen schließlich überleben.

„Wenn doch für andere körpernahe Berufe wieder mit entsprechenden Hygienevorschriften das Arbeiten möglich ist, warum nicht für uns“, zitierte Nordstadtbloggerin Heike Becker-Sander schon in einem Beitrag Mitte Juni eine Sexarbeiterin in Dortmund, die auf die Wiedereröffnung der Bordellbetriebe wartet. „Sogar Tätowierer dürfen wieder arbeiten und Massagesalons öffnen. Da ist offenbar die Körpernähe nicht so wichtig. Aber: Wo ist da der Unterschied?“ Hygienekonzepte für Sexarbeitsstätten sind selbstverständlich von den Berufsverbänden längst entwickelt und vorgelegt worden.

Aber (nicht nur) in Nordrhein-Westfalen bleiben die Bordelle weiterhin geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte Ende Juni in einem Eilbeschluss entschieden, dass die „Untersagung von sexuellen Dienstleistungen … durch die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung voraussichtlich rechtmäßig ist“. Es hatte unter anderem damit argumentiert, die „Erhebung von Kundenkontaktdaten“ sei aufgrund der eingeforderten Diskretion im Sexarbeitsgewerbe „nicht zuverlässig umzusetzen“.

Mehr Diskretion bzw. Datenschutz beim Umgang mit Corona-Gästelisten ist aber ohnehin und allgemein angebracht: Erst vor einigen Tagen forderte beispielsweise der der Landesbeauftragte für Datenschutz in Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung eine deutliche Einschränkung der Zugriffe auf Corona-Kontaktdaten durch die Polizei. Die tageszeitung berichtete in Verbindung mit Vorfällen in Hamburg über Datenmissbrauch und warnte, dass die Handhabung „zum Anlass genommen werden [könnte], sich aus Selbstschutz nicht mit korrekten Angaben in die Kontaktlisten einzutragen“. Zusätzliche Datensicherheit wäre also abseits jeder Sexarbeit hier dringend geboten.

Und dass die gewollte Illegalisierung zu schlechteren Arbeitsbedingungen, prekäreren Verdienstmöglichkeiten und mehr Gewalt gegen die Arbeitenden führt, darüber wurde auf diesem Blog – etwa in Zusammenhang mit der Schließung des Straßenstrichs in Dortmund – schon mehrmals berichtet. Verbote stehen dem Schutz der Beschäftigten daher diametral entgegen (und ansonsten ist etwa Salomé Balthus, Gründerin eines Escortservice in Berlin der Meinung, dass Feminist*innen, die sich von der westlich-christlichen Körper- und Lustfeindlichkeit verabschieden wollen, mit Huren zumindest sympathisieren sollten). Bei der Kampagne RotlichtAn sind übrigens alle, die möchten, eingeladen mitzumachen und nicht ausschließlich Sexarbeiter*innen.

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