Das Landgericht Dortmund hat einer Pressemitteilung zufolge am 29. August beschlossen, den pakistanischen Kläger_innen gegen den Textildiscounter KiK Prozesskostenhilfe zu gewähren. Mehr als 250 Menschen starben im September 2012 bei einem Brand der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karatschi, deren Hauptauftraggeber die Textilkette Kik war. Vier Opfer beziehungsweise deren Angehörige hatten im März 2015 nach längeren Verhandlungen schließlich gegen den Discounter mit Hauptsitz in Bönen beim Landgericht Dortmund Klage auf Schmerzensgeld eingereicht.
Es gehe auch darum, dass KiK die Arbeitsbedingungen in den anderen Zulieferbetrieben verbessere, sagte Saeeda Khatoon, deren Sohn in den Flammen umkam, bei einem Gespräch im Frankfurter DGB-Gewerkschaftshaus im Juni. Denn in Pakistans Textilfabriken habe sich seit der Brandkatastrophe nicht wirklich etwas verändert. Mit 14 Jahren fing Saeeda Khatoons Sohn an, in der Textilfabrik zu arbeiten. „Manchmal war er 72 Stunden lang in der Fabrik“, erzählte die Pakistanerin. Er erhielt dafür ein Monatsgehalt von umgerechnet rund 70 Euro.
Nichts bewegt sich ohne Druck: KiK wehre sich gegen die Klage, habe sich nach Vermittlung des Entwicklungsministeriums im Frühjahr 2016 aber zumindest willens gezeigt, über eine Entschädigung zu verhandeln, schrieb Miriam Saage-Maaß im Juni auf Zeit online. Auf die Worte des guten Willens seien jedoch nur wenig Taten gefolgt. „Denn während KiK sich im Rahmen des Textilbündnisses als guter Partner des Ministeriums präsentieren kann, bleibt das Unternehmen bei der konkreten Verantwortung weit hinter seinen Lippenbekenntnissen zurück. Wie gut, dass der Fall beim Landgericht Dortmund anhängig ist.“ Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sieht nun in der Entscheidung des Dortmunder Landgerichts einen ersten Schritt, damit Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen in anderen Ländern auch hier verhandelt werden können. Auch wenn das Ergebnis noch abzuwarten bleibt.