Militärputsch im Sudan: Frauen*proteste und Repression

Im Sudan sind am vergangenen Sonntag Sicherheitskräfte (wieder einmal) brachial gegen die massiven Proteste vorgegangen, mit denen sich die Bevölkerung weiterhin gegen den im Oktober stattgefundenen Militärputsch wehrt. Das Datum dieses Sonntags – der 19. Dezember – gilt nicht nur als Jahrestag der „Dezemberrevolution“, die schließlich zum Sturz des diktatorischen Langzeitpräsidenten Omar al-Bashir führte (und in der Sudans Frauen* eine tragende Rolle spielten). Ebenfalls hatte Sudans Parlament am 19. Dezember 1955 die Unabhängigkeit von Großbritannien erklärt; die Beteiligung an den Demonstrationen am Sonntag ist (auch deswegen) enorm hoch gewesen.1Khalid Abdelaziz/Nafisa Eltahir: Hundreds of thousands march to Sudan presidential palace in protest against coup, Reuters, 20.12.2021, https://www.reuters.com/world/africa/security-forces-deploy-sudans-khartoum-against-planned-post-coup-protests-2021-12-19/.
Mitte 2019 hatten sich im Anschluss an al-Bashirs Absetzung der Militärrat und die sudanesische Opposition auf die Bildung einer gemeinsamen Übergangsregierung geeinigt, gegen deren zivile Mitglieder die Streitkräfte nun vor ungefähr drei Monaten geputscht haben, um die Macht im Sudan allein zu übernehmen. Nach darauffolgenden Massenprotesten mit Forderungen nach einer ausschließlich zivilen Regierung durfte zwar im November der zivile Regierungschef Abdalla Hamdok sein Amt wieder übernehmen. Andere Positionen waren jedoch bereits neu besetzt worden, wie es der Putschistengeneral für opportun hielt2Johannes Dietrich: Sudan: „Das ist eine Konterrevolution“, Frankfurter Rundschau, 12.11.2021, https://www.fr.de/politik/sudans-militaerchef-setzt-sich-an-spitze-von-uebergangsrat-91112828.html., und die Vereinbarung mit Hamdok wurde vielfach als Versuch gesehen, den Coup d’Etat zu legitimieren. Daher haben daraufhin nicht nur elf Minister*innen, die vor dem Putsch Teil der Übergangsregierung waren, demonstrativ ihren Rücktritt erklärt311 Sudan Ministers resign as ‘Hamdok agreement legitimises military coup regime’, Dabanga, 23.11.2021, https://www.dabangasudan.org/en/all-news/article/11-sudan-ministers-resign-as-hamdok-agreement-legitimises-military-coup-regime., sondern auch die Straßenproteste haben nicht aufgehört.

Auf ihrem Blog beschreibt die Initiative Sudanese Women Rights Action nun die Vorgänge am Sonntag und fordert (gemeinsam mit zwei weiteren Frauen*-Organisationen) eine unabhängige Untersuchung, insbesondere der sexualisierten Angriffe auf Protestbeteiligte.
„Tausende von Demonstrant*innen erreichten den Präsidentenpalast in Khartum und kündigten ein Sit-in an. Die vereinten Sicherheitskräfte begannen, Protestteilnehmer*innen vor dem Palast mit Tränengas, scharfer Munition und Schlagstöcken anzugreifen. Medizinisches Personal und Ambulanzen wurden daran gehindert, sich in Bewegung zu setzen, um verletzte Personen zu bergen, während Protestierende, besonders Frauen, von Bereitschaftspolizei und Reservestreitkräften festgesetzt wurden. Dutzende demonstrierender Frauen waren während des gewaltsamen Vorgehens Schlägen, sexuellen Belästigungen und Beschimpfungen ausgesetzt. Dutzende demonstrierender Frauen berichteten, dass sie von Männern in Polizei-, Militäruniform und Uniform der Rapid Support Forces verbal und sexuell angegriffen und ausgeplündert wurden. … Die Führung der Widerstandsbewegung seit der Revolution von 2018 durch die sudanesischen Frauen hat in den letzten drei Jahren auf festen Füßen gestanden. Diese systemischen Angriffe durch Kräfte der Regierung gegen weibliche Protestierende haben das Ziel, Frauen daran zu hindern, aktiv am öffentlichen Leben teilzunehmen. …“
Auch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat mittlerweile eine Untersuchung der dreizehn bekannt gewordenen Vergewaltigungen und anderen Gewaltakte von Sonntag gefordert, die zudem zur Tötung von zwei Personen und etwa 300 Verletzten geführt haben.4Sudan protests: UN High Commissioner decries reports of rape, harassment, Dabanga, 21.12.2021, https://www.dabangasudan.org/en/all-news/article/sudan-protests-un-high-commissioner-decries-reports-of-rape-harassment; Emma Farge (Genf)/Nafisa Eltahir/Khalid Abdelaziz (Khartum): UN reports 13 rape allegations during Sudan protests, Reuters, 21.12.2012, https://www.reuters.com/world/africa/un-reports-13-rape-allegations-during-sudan-protests-2021-12-21/html.

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Noch Ergänzungen und Links

… zum vorhergehenden Beitrag, weil es doch sehr eigenartig war, über die Verfolgung der Dortmunder Sinti*ze und Rom*nja in der NS-Zeit online nichts zu finden – sonst ist das Netz allgemein genutzte Veröffentlichungsmöglichkeit und Informationsquelle, wenn auch nicht immer die zuverlässigste – und offline, also auf Papier, lediglich den (woanders als Buchkapitel verdoppelten) Beitrag zu der Ausstellung Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945.1Günther Högl (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945. Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund 2002. Also wenig, über 75 Jahre! danach, in denen Vorurteile, Stigmatisierung und Ausschluss (inkl. polizeilicher und rassistischer Erfassungsakten) oft unverändert übernommen wurden. Dadurch ist offensichtlich nicht nur eine frühere Anerkennung des Genozids, sondern auch eine umfassende Erforschung und Aufarbeitung der Verbrechen gegen Sinti*ze und Rom*nja verhindert worden.
Noch ein wenig genauer beleuchten lässt sich aber durch ein Buchprojekt über die NS-Kriminalpolizei Düsseldorf2Bastian Fleermann (Hrsg.): Die Kommissare. Kriminalpolizei in Düsseldorf und im rheinisch-westfälischen Industriegebiet (1920-1950), Düsseldorf 2018. die Position der Kriminalpolizeistelle Dortmund, die z. B. 1942 schon vor dem sogenannten Auschwitz-Erlass mit Gemeinden/Bezirken aus ihrem Zuständigkeitsbereich Pläne für eine „Umsiedlung“ bzw. Deportation von Sinti*ze und Rom*nja schmiedete3Dr. Karola Fings: Gutachten zum Schnellbrief des ReichssicherheitshauptamtesTgb. Nr. RKPA. 149/1939 -g-vom 17.10.1939 betr.Zigeunererfassung“ („Festsetzungserlass“), Köln, Januar 2018, S. 9, https://zentralrat.sintiundroma.de/download/11145. oder auch bei der Deportation aus Berleburg 1943 (im vorherigen Beitrag erwähnt) mitmischte.

In das NS-Regime war die Kriminalpolizei – in Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen organisiert, von denen sich eine in Dortmund befand – als Organ eingebunden, das angebliche „Gewohnheitsverbrecher*innen“, „Arbeitsscheue“, Obdachlose, Wanderarbeiter*innen, Homosexuelle, Sexarbeiter*innen oder Sinti*ze und Rom*nja verfolgte. Das heißt, die Kriminalpolizei war eine entscheidende Stelle (unter anderem) für die Porajmos-Umsetzung.
Der Kriminalpolizei Dortmund war die Kriminalpolizeileitstelle in Düsseldorf übergeordnet, deren Zuständigkeitgebiete das nördliche Rheinland sowie die gesamte Provinz Westfalen abdeckten; in ihrem Einzugsgebiet lebten neun Millionen Menschen. Der Bereich der Dortmunder Kriminalpolizei umfasste davon wiederum den südlichen Teil des damaligen Regierungsbezirks Minden (d. h. von Ostwestfalen), den Regierungsbezirk Arnsberg ohne den Ennepe-Ruhr-Kreis und mehrere Stadtkreise.4Nach: Bastian Fleermann: Die NS-Zeit 1933-1938. Die Düsseldorfer Polizei im Nationalsozialismus, in: Bastian Fleermann (Hrsg.): Die Kommissare. Kriminalpolizei in Düsseldorf und im rheinisch-westfälischen Industriegebiet (1920-1950), Düsseldorf 2018, S. 108 ff.

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Gewonnen in Mexiko, aber nicht in den USA

In den weltweiten Auseinandersetzungen um das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper (bei Schwangerschaften und Abtreibungen, aber nicht bloß da, gern verweigert) hat Anfang September Mexikos Oberster Gerichtshof die Kriminalisierung von Abtreibungen für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil zufolge dürfen Abtreibungen im Schwangerschafts-Frühstadium und bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden.1Christian Stör: Jahrelanger Kampf: „Historischer Tag“: Gericht in Mexiko entkriminalisiert Abtreibung, Frankfurter Rundschau, 08.09.2021, https://www.fr.de/politik/mexiko-abtreibungen-oberstes-gericht-entkriminalisiert-schwangerschaf-abbruch-zr-90968005.html. Feministinnen* in Mexiko feierten das Urteil, mit dem „unser langer Kampf nun Früchte trägt“. Die Geschäftsführerin der feministischen Organisation GIRE (Grupo de Información en Reproducción Elegida) kündigte eine Prozesswelle an „gegen alle, die eine legale und sichere Abtreibung weiter verhindern“.2Sandra Weiss: Mexikos oberste Richter brechen eine Lanze für Abtreibung, Neue Zürcher Zeitung, 08.09.2021, https://www.nzz.ch/international/mexiko-entkriminalisiert-abtreibung-ld.1644432. Denn auch wenn es sich um ein Grundsatzurteil handelt, betrifft es zurzeit lediglich Mexikos Teilstaat Coahuila, in dem für eine Abtreibung oder Beihilfe dazu gesetzlich bis zu drei Jahre Haft vorgesehen waren. Gegen andere Teilstaaten müssen weitere Verfahren angestrengt werden, um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch allgemein durchzusetzen.

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„stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten“

„Den Lebenden zur Mahnung, …“ nimmt das Wandbild an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße die Inschrift auf dem davor stehenden Gedenkstein1Die Inschrift auf dem Gedenkstein lautet: „Vom ehemaligen Ostbahnhof aus, dessen Gelände sich früher in unmittelbarer Nähe befand, wurden am 9. März 1943 Sinti und Roma aus Dortmund und Umgebung in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Zum ehrenden Gedenken an die Ermordeten und den Lebenden zur Mahnung, stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten.“ auf, der an die aus Dortmund in das Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau deportierten Sinti*ze und Rom*nja erinnert. Am 2. August, bei einer Gedenkveranstaltung zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für die Hunderttausende ermordeten Sinti*ze und Rom*nja, wurde auch die Wandgestaltung der Künstlerin Anna Hauke eingeweiht. Wegen häufigem Regen war der Text da noch nicht fertiggestellt, aber mittlerweile ist er komplett.

Wandmalerei an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße hinter dem Gedenkstein

Der Gedenktag ruft (stellvertretend für die diesem Genozid zum Opfer Gefallenen) die letzten ungefähr 4.300 noch im Konzentrations- und Vernichtungslager Ausschwitz-Birkenau lebenden Sinti*ze und Rom*nja in Erinnerung, die in der Nacht vom 2. August auf den 3. August 1944 trotz ihres Widerstands in die Gaskammern getrieben und ermordet wurden. Am 9. März 1943 waren (nach dem Auschwitz-Erlass von Dezember 1942) vom früheren Dortmunder Ostbahnhof aus ebenfalls Sinti*ze und Rom*nja aus Dortmund und Umgebung in das Zigeunerlager Birkenau verschleppt worden. Über die von hier Deportierten selbst, die Ermordeten und Überlebenden, ist (zu) wenig bekannt; sicherlich erklärt sich dies großenteils aus den in der Bundesrepublik nahtlos fortbestehenden Abwertungs-, Vertreibungs- und Diskriminierungspraxen.

Bereits vor den Ausschwitz-Deportationen 1943 war auch in Dortmund die Erfassung und sogenannte Festsetzung der Sinti*ze und Rom*nja vorangetrieben worden und in einigen Stadtteilen waren Zwangsunterkünfte eingerichtet worden, deren Verlassen nach dem Festsetzungserlass mit Konzentrationslager-Einweisung bedroht war.
Zeitweise waren Sinti*ze und Rom*nja – aufgrund der ihnen rassistisch zugeschriebenen Eigenschaften – mit anderen „abweichenden“ Gruppen (wie auch die Jenischen) als „Asoziale“ (die Zuschreibungen überschnitten sich, auch mit politisch Verfolgten) deportiert worden; andererseits waren mit ihnen lebende Nicht-Sinti*ze gleichfalls von Deportation bedroht. In einem Verfahren um Verfolgung und Wiedergutmachung argumentierte das Landgericht Dortmund 1951, die Ehefrau des Antragstellers sei keine Sintiza gewesen, sie „wurde also nicht wegen ihrer Rassezugehörigkeit ergriffen, sondern weil sie wie eine Zigeunerin … lebte“.2Zitiert nach Günther Högl (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945. Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund 2002, S. 441. (Das „wie“, im Original unterstrichen, ist hier fett dargestellt, um die Verwechslung mit einer Verlinkung zu vermeiden.) Eine Entschädigung (für den Verlust der Familie und der Existenz) wurde abgelehnt.
Bei der Verweigerung von Wiedergutmachung für Sinti*ze und Rom*nja wurden Maßnahmen oft nach 1945 weiterhin als „legitim“ ausgelegt, als wären Verfolgung und Emordung durch das der als Zigeuner konstruierten Bevölkerung3„Für den Großteil der Sinti und Roma handelt es bei dem Begriff um ein „Schimpf- und Schmähwort“, das direkt mit der Diskriminierung, Verfolgung und schließlich auch Ermordung von Angehörigen der Minderheit im Nationalsozialismus zusammenhängt: zwischen 1993 und 1945 entschied die Tatsache, wer in den Augen der Nationalsozialisten und ihrer Kollaborateure als »Zigeuner« zu gelten hatte, über Inhaftierung, Sterilisation und letztendlich auch über Leben und Tod. In diesem Sinne ist der Begriff nicht nur eine Fremdbezeichnung, sondern eine im Zuge der Umsetzung des Völkermords an Sinti und Roma … entscheidende Kategorie: eine Täterkategorie.“ Christian Gerhard Kelch: Dr. Hermann Arnold und seine »Zigeuner«. Zur Geschichte derGrundlagenforschunggegen Sinti und Roma in Deutschland unter Berücksichtigung der Genese des Antiziganismusbegriffs (Dissertation), Universität Erlangen-Nürnberg, 2017, S.31, https://opus4.kobv.de/opus4-fau/files/14576/DissertationChristianGKelch2017_07_19.pdf. „eigene Wesen“ verursacht worden. Solche fortbestehenden Strukturen/Diskreditierungen produzierten Schweigen und (ebenso, wie oben gesagt) heutige gravierende Aufarbeitungslücken.

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Nicht zitierfähig

Über einen Bericht zu Sexismus in der hessischen Polizei, insbesondere dem Sondereinsatzkommando (SEK), schreibt auf Twitter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız: „Ganz ehrlich. Das ist schlimmer als gedacht und jedenfalls für mich nicht mehr zitierfähig…“
Da hat sie recht. Normalerweise gibt es auf diesem Blog keine sogenannten Content Notes (also Inhaltswarnungen), aber Achtung! der Ekelgrad in diesem Artikel in der Frankfurter Rundschau ist hoch. Das sind nicht einfach „sexistische Sprüche“ in den SEK-Chats, wie ein anderer Medienbeitrag meint, sondern widerwärtige Gewaltphantasien.
Bereits die Expertenkommission in Hessen, die frühere Polizei-Chats auswertete und im Juli ihren Bericht vorstellte, hatte dem Rundschauartikel zufolge „eliminatorischen Frauenhass“ festgestellt. Aber raus bzw. nicht unter den Teppich gekehrt gehört das Thema.

Ansonsten gibt der Bericht unter anderem als üblichen Verharmlosungsversuch die Aussage eines Verteidigers wieder, die Polizisten gingen von keinen rechtlichen Konsequenzen aus, da solche Kommentare regelmäßig in sozialen Netzwerken geteilt würden (nach dem Motto boys will be boys, das ist nicht strafbar). Einen weiteren Versuch macht der Vorsitzende der hessischen Polizeigewerkschaft, der nicht annimmt, „dass diese Form der sexistischen Äußerungen oder Chat-Inhalte weit verbreitet sind.“ Wieder bloß Einzelfälle?

Auch kein Lesevergnügen übrigens ist ein Bericht in der tageszeitung, der andere Postings aus den Polizei-Chats zitiert, die rassistische oder eindeutig rechte Inhalte haben. Der Schluss daraus ist (leider einmal wieder), dass von patriarchaler/sexistischer und rassistischer Gewalt Betroffene nicht unbedingt auf Verständnis hoffen dürfen, falls sie Schutz bei der Polizei suchen.