SaudiWomen2Drive

Frauen in Saudi-Arabien fahren weiter: Letzte Woche Mittwoch wurde in der Stadt Jeddah Najla Hariri kurzeitig festgenommen, da sie sich über das Frauenfahrverbot hinweggesetzt hatte. Seit Mitte Mai sei sie, bisher ungestört, mehrmals in Jeddah umhergefahren. Sie habe auch nun keine Erklärung unterschrieben, dass sie zukünftig nicht mehr Auto fahren dürfe, wie häufig von am Steuer festgenommenen Frauen verlangt. Im Mai war eine berufstätige Mutter aus der saudischen Ostprovinz mehrere Tage inhaftiert worden, nachdem sie sich am Steuer hatte filmen lassen und das Video ins Internet gestellt hatte.

Mittlerweile gibt es eine Reihe von YouTube-Videos (wie hier), in denen Frauen in Saudi-Arabien am Steuer eines Autos sitzen. Tatsächlich gibt es in Saudi-Arabien kein Gesetz, das Frauen das Autofahren verbietet, sondern das Verbot wird mit „Traditionen des Königreichs“ begründet. Die protestierenden Frauen wollen eine ausdrückliche ‚Fahrerlaubnis’. „SaudiWomen2Drive“ weiterlesen

Hürden der Heiratsmigration

Seit Herbst 2007 setzt der Nachzug von Ehegatt_innen aus Nicht-EU-Ländern voraus, dass der/die nachziehende Ehegatt_in deutsche Sprachkenntnisse nachweisen kann – es sei denn, diese_r kommt etwa aus Japan, Kanada, Südkorea, der Schweiz oder den USA. Solche Sprachprüfungen lassen sich einer Stellungnahme der Europäischen Kommission zufolge nicht mit Europarecht vereinen.

Nach der EU-Richtlinie 2003/86/EG, die das Recht auf Familienzusammenführung behandelt, dürfe kein Mitgliedsstaat einem Familienmitglied die Einreise und den Aufenthalt verweigern, weil dieser Familienangehörige die von dem Mitgliedsstaat im Ausland vorgeschriebene Prüfung nicht bestanden habe. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, lautet der abschließende Satz der an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gerichteten Erklärung.1Zitiert nach einer nichtamtlichen Übersetzung der Stellungnahme der Kommission vom 04.05.2011, u.a. unter: http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_2654.pdf; auch ANA-ZAR, Heft 3/2011, S. 19, http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR03-11.pdf; dort wiedergegeben als: Art. 7 Abs. 2 FZF-RL erlaubt es nicht, dass dem Ehegatten eines Drittstaatsangehörigen, der rechtmäßig in einem Mitgliedstaat lebt, nur deshalb Zugang zum Staatsgebiet verweigert wird, weil er einen Integrationstest im Ausland nicht bestanden hat, der durch nationales Recht dieses Mitgliedstaates vorgeschrieben ist. Ein Gericht in den Niederlanden, wo ähnliche Zuzugsvoraussetzungen bestehen, hatte dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt, um die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu klären. „Hürden der Heiratsmigration“ weiterlesen

Dokumentation: Rechtssicherheit statt Repression

Der Internationale Hurentag erinnert an 100 Prostituierte in Lyon, die im Jahr 1975 eine Kirche besetzten. In seiner diesjährigen Erklärung zum Internationalen Hurentag weist das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas e.V.) besonders auf die Situation der bulgarischen Sexarbeiterinnen in Dortmund hin, die seit der Schließung des Straßenstraßenstrichs am 16. Mai „von einem massiven Aufgebot an Ordnungskräften verfolgt“ werden. Die beabsichtigte ordnungspolizeiliche Vertreibung der aus Rumänien und Bulgarien zugezogenen Migrant_innen wurde zur Grundlage der Repression gegen Sexarbeiterinnen: „Es ist wie 1975 in Lyon. Die Frauen sind gezwungen, allein und ohne Schutz dunkle Ecken aufzusuchen, um ihren Lebensunterhalt zu erwerben.“

Die Erklärung:

Rechtsicherheit statt Repression!
Erklärung zum Internationalen Hurentag

Der Internationale Hurentag erinnert an 100 Prostituierte in Lyon, die im Jahre 1975 eine Kirche besetzten. Sie protestierten gegen die rigide Reglementierung der Prostitution in ihrer Stadt und in ganz Frankreich.
Die Stundenhotels waren für Sexarbeiterinnen geschlossen und Prostitution auf der Straße verboten worden. Polizei- und Ordnungsbehörden setzten diese Verbote ohne Rücksicht auf Verluste durch. Begründet wurde dies mit dem angeblichen „Kampf gegen Zuhälter“. Der Protest der Prostituierten pflanzte sich in viele Städte Frankreichs und auch in andere europäische Länder fort. Der Aufstand wird als Beginn der europäischen Hurenbewegung gefeiert. „Dokumentation: Rechtssicherheit statt Repression“ weiterlesen

Jemen: Frauen demonstrieren gegen den Präsidenten

Tausende von Frauen demonstrierten am Samstag im Jemen gegen die Äußerungen des jemenitischen Präsidenten Ali Abdullah Saleh, der am Freitag in einer kurzen Rede gesagt hatte, die gemeinsame Beteiligung von Frauen und Männern an den Protesten gegen das Regime widerspräche jemenitischen kulturellen Traditionen und sei unislamisch, und den Frauen geraten hatte, zuhause zu bleiben.

Wütende Aktivistinnen sagten, Saleh versuche, sie öffentlich herabzusetzen. Die Journalistin und prominente Aktivistin Tawakkul Karman, die im Januar vorübergehend wegen der Beteiligung an nicht genehmigten Protesten festgenommen worden war, meinte, Präsident Saleh sei schockiert darüber, dass Frauen die Revolte im Jemen anführten. „Jemen: Frauen demonstrieren gegen den Präsidenten“ weiterlesen

Women of the Egyptian Revolution

Citoyenneté, égalité et dignité

„Bürgerrecht, Gleichheit und Würde“ war der einer Hauptslogans, die von den Teilnehmer_innen einer Demonstration skandiert wurden, die sich am Samstag, dem 29. Januar, über die Avenue Habib Bourguiba bewegte, einem der Zentren der Proteste in Tunis. Hunderte von Frauen – und Männern – beteiligten sich an der Demonstration, zu der verschiedene Frauenorganisationen aufgerufen hatten.

Frauen*-Proteste in Tunesien

„Dies ist eine historische Bewegung“, sagte eine der Demonstrant_innen. „Dies ist auch eine Gelegenheit, die Erleichterung und die Freunde auszudrücken, das Ende der Diktatur eines mafiösen Regimes zu feiern, dies ist das Ende der Angst, nachdem wir so viele Jahre des Schreckens erlebt haben!“ Gefordert wurde außer der Verankerung einer vollständigen Gleichheit von Frauen und Männern in einer neuen tunesischen Verfassung ebenfalls ein säkularer Staat – in der Verfassung ist die Religionsfreiheit garantiert, aber auch der Entschluss festgeschrieben, „den Lehren des Islam treu zu bleiben“. „Citoyenneté, égalité et dignité“ weiterlesen