Zum ersten Mal in Sudans Geschichte wurde vor einigen Tagen mit Neemat Abdullah Khair eine Frau zur Obersten Richterin und Präsidentin des Obersten Gerichtshofs im Sudan ernannt. Mit der Mitte August nach monatelangen Protesten vom Militärrat und von den Forces of Freedom and Change (FFC) verabschiedeten Verfassungserklärung war schließlich doch ein Wechsel eingeleitet worden. Unter anderem wurden in dieser Verfassungserklärung1Eine englische Version der Verfassungserklärung findet sich hier: http://sudanreeves.org/2019/08/06/sudan-draft-constitutional-charter-for-the-2019-transitional-period/. die Rechte der Bürger*innen Sudans festgehalten: Neben einem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden dort Frauenrechte garantiert. Die Gesetze, die Frauen* in vielen Lebensbereichen diskriminieren und einschränken, sind aber noch nicht aufgehoben.
Nach dem Blutbad im Sudan Anfang Juni, bei dem über 120 Demonstrierende ermordet und mindestens 70 Personen vergewaltigt worden waren, schien die Möglichkeit einer Einigung der Opposition mit dem herrschenden Militär weit weg. Mittlerweile ist sie jedoch zustande gekommen. In der Folge wurde noch Ende August der Souveräne Rat vereidigt, der den zuvor regierenden Militärrat als höchstes Gremium abgelöst hat. Der aus Militärs und Zivilist*innen bestehende Rat, in dem zwei Mitglieder weiblich sind, soll eine ungefähr dreijährige Übergangsphase leiten. Unter den 20 Kabinettsangehörigen der nun ebenfalls bestehenden Übergangsregierung, die dann im September (bzw. die letzten beiden erst im Oktober) ihre Ämter erhielten, befinden sich vier Ministerinnen, darunter mit Asma Mohamed Abdallah die erste Außenministerin des Landes. „Aufbruch im Sudan“ weiterlesen