Noch Ergänzungen und Links

… zum vorhergehenden Beitrag, weil es doch sehr eigenartig war, über die Verfolgung der Dortmunder Sinti*ze und Rom*nja in der NS-Zeit online nichts zu finden – sonst ist das Netz allgemein genutzte Veröffentlichungsmöglichkeit und Informationsquelle, wenn auch nicht immer die zuverlässigste – und offline, also auf Papier, lediglich den (woanders als Buchkapitel verdoppelten) Beitrag zu der Ausstellung Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945.1Günther Högl (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945. Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund 2002. Also wenig, über 75 Jahre! danach, in denen Vorurteile, Stigmatisierung und Ausschluss (inkl. polizeilicher und rassistischer Erfassungsakten) oft unverändert übernommen wurden. Dadurch ist offensichtlich nicht nur eine frühere Anerkennung des Genozids, sondern auch eine umfassende Erforschung und Aufarbeitung der Verbrechen gegen Sinti*ze und Rom*nja verhindert worden.
Noch ein wenig genauer beleuchten lässt sich aber durch ein Buchprojekt über die NS-Kriminalpolizei Düsseldorf2Bastian Fleermann (Hrsg.): Die Kommissare. Kriminalpolizei in Düsseldorf und im rheinisch-westfälischen Industriegebiet (1920-1950), Düsseldorf 2018. die Position der Kriminalpolizeistelle Dortmund, die z. B. 1942 schon vor dem sogenannten Auschwitz-Erlass mit Gemeinden/Bezirken aus ihrem Zuständigkeitsbereich Pläne für eine „Umsiedlung“ bzw. Deportation von Sinti*ze und Rom*nja schmiedete3Dr. Karola Fings: Gutachten zum Schnellbrief des ReichssicherheitshauptamtesTgb. Nr. RKPA. 149/1939 -g-vom 17.10.1939 betr.Zigeunererfassung“ („Festsetzungserlass“), Köln, Januar 2018, S. 9, https://zentralrat.sintiundroma.de/download/11145. oder auch bei der Deportation aus Berleburg 1943 (im vorherigen Beitrag erwähnt) mitmischte.

In das NS-Regime war die Kriminalpolizei – in Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen organisiert, von denen sich eine in Dortmund befand – als Organ eingebunden, das angebliche „Gewohnheitsverbrecher*innen“, „Arbeitsscheue“, Obdachlose, Wanderarbeiter*innen, Homosexuelle, Sexarbeiter*innen oder Sinti*ze und Rom*nja verfolgte. Das heißt, die Kriminalpolizei war eine entscheidende Stelle (unter anderem) für die Porajmos-Umsetzung.
Der Kriminalpolizei Dortmund war die Kriminalpolizeileitstelle in Düsseldorf übergeordnet, deren Zuständigkeitgebiete das nördliche Rheinland sowie die gesamte Provinz Westfalen abdeckten; in ihrem Einzugsgebiet lebten neun Millionen Menschen. Der Bereich der Dortmunder Kriminalpolizei umfasste davon wiederum den südlichen Teil des damaligen Regierungsbezirks Minden (d. h. von Ostwestfalen), den Regierungsbezirk Arnsberg ohne den Ennepe-Ruhr-Kreis und mehrere Stadtkreise.4Nach: Bastian Fleermann: Die NS-Zeit 1933-1938. Die Düsseldorfer Polizei im Nationalsozialismus, in: Bastian Fleermann (Hrsg.): Die Kommissare. Kriminalpolizei in Düsseldorf und im rheinisch-westfälischen Industriegebiet (1920-1950), Düsseldorf 2018, S. 108 ff.

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„stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten“

„Den Lebenden zur Mahnung, …“ nimmt das Wandbild an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße die Inschrift auf dem davor stehenden Gedenkstein1Die Inschrift auf dem Gedenkstein lautet: „Vom ehemaligen Ostbahnhof aus, dessen Gelände sich früher in unmittelbarer Nähe befand, wurden am 9. März 1943 Sinti und Roma aus Dortmund und Umgebung in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Zum ehrenden Gedenken an die Ermordeten und den Lebenden zur Mahnung, stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten.“ auf, der an die aus Dortmund in das Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau deportierten Sinti*ze und Rom*nja erinnert. Am 2. August, bei einer Gedenkveranstaltung zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für die Hunderttausende ermordeten Sinti*ze und Rom*nja, wurde auch die Wandgestaltung der Künstlerin Anna Hauke eingeweiht. Wegen häufigem Regen war der Text da noch nicht fertiggestellt, aber mittlerweile ist er komplett.

Wandmalerei an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße hinter dem Gedenkstein

Der Gedenktag ruft (stellvertretend für die diesem Genozid zum Opfer Gefallenen) die letzten ungefähr 4.300 noch im Konzentrations- und Vernichtungslager Ausschwitz-Birkenau lebenden Sinti*ze und Rom*nja in Erinnerung, die in der Nacht vom 2. August auf den 3. August 1944 trotz ihres Widerstands in die Gaskammern getrieben und ermordet wurden. Am 9. März 1943 waren (nach dem Auschwitz-Erlass von Dezember 1942) vom früheren Dortmunder Ostbahnhof aus ebenfalls Sinti*ze und Rom*nja aus Dortmund und Umgebung in das Zigeunerlager Birkenau verschleppt worden. Über die von hier Deportierten selbst, die Ermordeten und Überlebenden, ist (zu) wenig bekannt; sicherlich erklärt sich dies großenteils aus den in der Bundesrepublik nahtlos fortbestehenden Abwertungs-, Vertreibungs- und Diskriminierungspraxen.

Bereits vor den Ausschwitz-Deportationen 1943 war auch in Dortmund die Erfassung und sogenannte Festsetzung der Sinti*ze und Rom*nja vorangetrieben worden und in einigen Stadtteilen waren Zwangsunterkünfte eingerichtet worden, deren Verlassen nach dem Festsetzungserlass mit Konzentrationslager-Einweisung bedroht war.
Zeitweise waren Sinti*ze und Rom*nja – aufgrund der ihnen rassistisch zugeschriebenen Eigenschaften – mit anderen „abweichenden“ Gruppen (wie auch die Jenischen) als „Asoziale“ (die Zuschreibungen überschnitten sich, auch mit politisch Verfolgten) deportiert worden; andererseits waren mit ihnen lebende Nicht-Sinti*ze gleichfalls von Deportation bedroht. In einem Verfahren um Verfolgung und Wiedergutmachung argumentierte das Landgericht Dortmund 1951, die Ehefrau des Antragstellers sei keine Sintiza gewesen, sie „wurde also nicht wegen ihrer Rassezugehörigkeit ergriffen, sondern weil sie wie eine Zigeunerin … lebte“.2Zitiert nach Günther Högl (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945. Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund 2002, S. 441. (Das „wie“, im Original unterstrichen, ist hier fett dargestellt, um die Verwechslung mit einer Verlinkung zu vermeiden.) Eine Entschädigung (für den Verlust der Familie und der Existenz) wurde abgelehnt.
Bei der Verweigerung von Wiedergutmachung für Sinti*ze und Rom*nja wurden Maßnahmen oft nach 1945 weiterhin als „legitim“ ausgelegt, als wären Verfolgung und Emordung durch das der als Zigeuner konstruierten Bevölkerung3„Für den Großteil der Sinti und Roma handelt es bei dem Begriff um ein „Schimpf- und Schmähwort“, das direkt mit der Diskriminierung, Verfolgung und schließlich auch Ermordung von Angehörigen der Minderheit im Nationalsozialismus zusammenhängt: zwischen 1993 und 1945 entschied die Tatsache, wer in den Augen der Nationalsozialisten und ihrer Kollaborateure als »Zigeuner« zu gelten hatte, über Inhaftierung, Sterilisation und letztendlich auch über Leben und Tod. In diesem Sinne ist der Begriff nicht nur eine Fremdbezeichnung, sondern eine im Zuge der Umsetzung des Völkermords an Sinti und Roma … entscheidende Kategorie: eine Täterkategorie.“ Christian Gerhard Kelch: Dr. Hermann Arnold und seine »Zigeuner«. Zur Geschichte derGrundlagenforschunggegen Sinti und Roma in Deutschland unter Berücksichtigung der Genese des Antiziganismusbegriffs (Dissertation), Universität Erlangen-Nürnberg, 2017, S.31, https://opus4.kobv.de/opus4-fau/files/14576/DissertationChristianGKelch2017_07_19.pdf. „eigene Wesen“ verursacht worden. Solche fortbestehenden Strukturen/Diskreditierungen produzierten Schweigen und (ebenso, wie oben gesagt) heutige gravierende Aufarbeitungslücken.

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Projekt: Vertreibung

Ersatzwohnraum oder einen Notfallplan für die geräumten Bewohner_innen wird es in Duisburg nicht geben. „Wir gehen davon aus, dass die Bewohner auf Grund ihrer hohen Mobilität weiterziehen und die Stadt verlassen“, erklärte Reinhold Spaniel, Sozialdezernent der Stadt Duisburg. Vorausgegangen war die Räumung eines von Zugewanderten bewohnten Hauses in Duisburg-Bergheim – die Räumung eines Nachbargebäudes und des Hochhauses In den Peschen, für das die Mietverträge der Bewohner_innen Ende dieses Monats auslaufen, sollen im Februar 2014 folgen. Durch die (zugeschriebene) Zugehörigkeit der geräumten Personen zu der Gruppe der Rom_nja gelingt die diskriminierende Ethnisierung des Sozialen hier problemlos.

Infolge von Migrationsbewegungen werden antiromaistische Vorstellungen seit einiger Zeit stark (re-)aktiviert und die Armutsverhältnisse den Betroffenen quasi als „Eigenart“ angelastet. Im August zitierte die tageszeitung Duisburgs Polizeisprecher: „Selbst sozial Engagierte sagen doch, dass nur wenige Roma integrationswillig sind. Die anderen kommen mit unserer Gesellschaft nicht klar. Die müssen weg.“ Die Vorurteilsstruktur, die das „Wissen“ der Mehrheitsgesellschaft über die als Rom_nja identifizierten Zuwander_innen dominiert, schafft sich nun endgültig ihre Realität: Die „Mobilität“ wird erzwungen mit der Behauptung, „Mobilität“ gehöre zum „Charakter“ der zugewanderten Bewohner_innen. Als stereotype Zuschreibung (der Nichtsesshaftigkeit) gehört sie allerdings zu einem seit Jahrhunderten tradierten Repertoire des Antiromaismus, der mehrheitsgesellschaftliche Ablehnung, Diffamierungen und Gewalttaten gegenüber Rom_nja begünstigt und begründet.

In Rumänien – viele sind von dort gekommen – wurden in den letzten Jahren wiederholt Stadtviertel oder Siedlungen rechtswidrig zwangsgeräumt. Im Januar berichtete die tageszeitung, dass „Autonome Nationalisten“ in Rumänien Romnja aufforderten, sich gegen Geld sterilisieren zu lassen. „Die Sterilisation von Frauen, die einer ethnischen Gruppe angehören … stellt sowohl eine ernste Bedrohung der Mitglieder dieser Gruppe als auch der gesamten Gesellschaft dar“, hieß es in einer Erklärung, die diese Aufforderung verurteilte – die rumänische Presse ignorierte diese Erklärung weitgehend.

Bereits in einem vorausgegangenen Artikel über die stattgefundene Räumung und die weiteren drohenden Räumungen in Duisburg schrieb die WAZ: „Anschließend soll Schluss sein mit bundesweiten Negativschlagzeilen und rechtspopulistischen Demonstrationen, in Bergheim soll wieder Ruhe einkehren.“ Die Räumung der Bewohner_innen wird damit zudem zur „Lösung“ für das Problem rassistischer Hetze durch die rechtspopulistische Partei „Pro NRW“ in den vergangenen Monaten. Von der Europäischen Union für Integration zur Verfügung gestelltes Geld wurde dagegen von der Stadt Duisburg nicht in Anspruch genommen. „Speziell für Soziale Integration stünden mehr als zweieinhalb Milliarden Euro für Deutschland zur Verfügung“, berichtete der WDR Ende November. „Nur: Duisburg müsste sich mit konkreten Projekten in Berlin oder Düsseldorf darum bewerben.“ In Duisburg – und nicht nur dort – heißt das Projekt aber: Vertreibung (und nicht Integration).

47-jährige Romni stirbt nach ihrer Abschiebung

Einen Monat nach ihrer Abschiebung in das Kosovo ist eine 47-jährige Romni an den Folgen einer Hirnblutung gestorben. Der Bonner Anwalt der Familie erhebt wegen der überstürzten Abschiebung am 7. Dezember Vorwürfe gegen die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und das Mainzer Innenministerium. Fachärztliche Atteste hätten Frau T. eine posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen und eine Neuralgie bescheinigt.

Dennoch sei auch ihre letzte Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier auf Feststellung eines humanitären Abschiebungsschutzes abgelehnt worden, heißt es in der Pressemitteilung des Rechtsanwalts Jens Dieckmann. Das Gericht habe auf der Grundlage von Informationen des Auswärtigen Amtes angenommen, Frau T. werde nach der Abschiebung von Ärzt_innen in Empfang genommen und könne vor Ort weiter behandelt werden. „47-jährige Romni stirbt nach ihrer Abschiebung“ weiterlesen