Von Neuss nach Büren

Zwischen der Kleinstadt Büren (Kreis Paderborn) und einer Autobahnauffahrt liegt im Wald versteckt mit über 300 Haftplätzen das größte Abschiebegefängnis der BRD. Für 35 Millionen Mark ließ die nordrhein-westfälische Landesregierung 1993 ein früheres Kasernengelände zum Knast umbauen. Seitdem die Frauenhaftanstalt in Neuss Ende 2011 geschlossen wurde, sind in Büren auch Frauen* untergebracht, die abgeschoben werden sollen.
Hier folgt nun die Dokumentation eines Redebeitrags während der Demonstration gegen den Abschiebeknast in Büren am am 08. September 2012:

Zwischen 1993 und 2011 befand sich in der Grünstraße in Neuss der bundesweit einzige Abschiebeknast, in dem ausschließlich Frauen inhaftiert waren. Weil die dort – für 80 bis 90 Frauen – vorgesehenen Plätze im Schnitt „nur“ noch zu 20 Prozent belegt waren, wurde die Frauenhaftanstalt in Neuss Ende letzten Jahres geschlossen. Seitdem werden hier, in Büren, streng getrennt von den untergebrachten Männern, auch Frauen eingesperrt. Im Allgemeinen befinden sich hier momentan 10 – 15 Frauen zur gleichen Zeit, manchmal auch mehr.

Demonstration gegen Abschiebehaft in Büren
Umzäuntes Waldstück neben dem Bürener Knast

Diese Veränderungen weisen nicht nur auf die Mauern hin, die in diesen Jahren um Europa hochgezogen wurden, um Migration und Flucht unmöglich zu machen oder zu selektieren. Sie rücken auch politische Verschiebungen und Konjunkturen bei der Bestimmung von „Illegalität“ oder „Legalität“ oder Transformationen von Migrationswegen ins Blickfeld. „Von Neuss nach Büren“ weiterlesen

„dann ist es natürlich richtig, dass die Sicherheit dann auch wieder eingeschränkt ist“

Am 17. August, drei Monate nach der Schließung des Straßenstrichs im Mai letzten Jahres, wurde in Dortmund eine aus der bulgarischen Stadt Plovdiv zugewanderte Frau von einem Freier durch Messerstiche schwer verletzt und aus dem Fenster einer Wohnung geworfen. Der Prozess gegen den Freier wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung hat nun am 10. Februar begonnen.

„Da muss sie als Zeugin aussagen, deshalb darf sie noch bis Mitte des Jahres in Dortmund bleiben“, schildert die WDR-Dokumentation Der Weg der Wanderhuren Mitte Januar die Situation der bulgarischen Migrantin, die zunächst auf dem Straßenstrich, dann illegalisiert in der Nordstadt Dortmunds arbeitete und nun dauerhaft auf medizinische Versorgung angewiesen ist. Nach Abschluss des Verfahrens droht der 25-Jährigen, die lebenslange Schäden davongetragen hat, die Abschiebung nach Bulgarien. Ihre Mutter, die ebenfalls in Dortmund lebt, ist zu diesem Zeitpunkt bereits unter Androhung der Abschiebung aufgefordert worden, auszureisen – und damit die Tochter allein zu lassen. „Der Grund: kein Einkommen, keine Wohnung, keine Krankenversicherung.“

Zwar können seit den Beitritten Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union 2007 Staatsangehörige dieser Länder auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen in andere EU-Staaten migrieren, die EU-Freizügigkeit kann ihnen jedoch entzogen werden, wenn keine ausreichenden Existenzmittel oder kein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Seit der Schließung des Straßenstrichs und der Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet setzt der ordnungspolizeiliche Repressionskatalog der Stadt Dortmund unter anderem darauf, dass die EU-Freizügigkeit letztlich nur selektiv gilt, um die Vertreibung der osteuropäischen Sexarbeiter_innen doch noch durchsetzen. „„dann ist es natürlich richtig, dass die Sicherheit dann auch wieder eingeschränkt ist““ weiterlesen

Zur Konferenz der antirassistischen Bewegung in Frankfurt: Pecha Kucha „No Sexism“

Mitte November fand in Frankfurt die zweite Konferenz zu Bilanz und Perspektiven der antirassistischen Bewegung statt. Das Konferenzprogramm wurde entlang von sieben Schwerpunkten ausgerichtet, die zum Auftakt am Freitagabend zunächst in Bildervorträgen (Pecha Kucha) vorgestellt wurden.

Im Rahmen des Schwerpunkts No Sexism fanden mehrere Workshops statt, die zunächst den Blick auf die von einer Ethnisierung von Geschlechterhierarchien und Gewaltverhältnissen geprägten gesellschaftlichen Diskurse der letzten Jahre richteten: Medienberichte und politische Debatten drehten sich um „Zwangsprostitution“, „Zwangsehen“ oder „Kopftuchzwang“, und eine „fremde patriarchale Kultur“ wurde gezeichnet, die oft vollkommen anders scheint als die „westlich-demokratische Kultur“ (in der Frauen angeblich gleichberechtigt sind). Die Auswirkungen eines gesellschaftlichen Konsens, der Frauen* in der Migration bzw. der nachfolgenden Generationen hauptsächlich die Opferrolle zuweist, sind vielfach striktere Migrationskontrollen oder aufenthaltsrechtliche Regelungen. Diese zementieren gerade Abhängigkeitsverhältnisse, während dagegen ungleiche Geschlechterverhältnisse und Gewalt in der „eigenen“ Gesellschaft dem Blick entzogen werden. „Zur Konferenz der antirassistischen Bewegung in Frankfurt: Pecha Kucha „No Sexism““ weiterlesen

17 December is

…the International Day to End Violence against Sex Workers.

End violence against sex workersUrsprünglich als Gedenktag für die Opfer des „Green River“-Mörders entstanden, die überwiegend Sexarbeiterinnen waren, hat sich der 17. Dezember mittlerweile als Tag gegen Gewalt gegen Sexarbeiter_innen etabliert, an dem die Bedeutung struktureller Ursachen der Gewalt, wie Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen oder eine restriktive Politik gegen weibliche Mobilität, ausdrücklich thematisiert werden. Um sichtbaren Widerstand gegen und Schutz vor Diskriminierung zu symbolisieren, protestieren Sexarbeiter_innen mit roten Regenschirmen.

Die Kriminalisierung von Sexarbeiterinnen und eine Zunahme von Gewalt gegen sie können allerdings immer noch als „Erfolg“ begrüßt werden. In Dortmund wurde Mitte Mai mit der Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet die Straßenprostitution vollständig verboten. Vorausgegangen war eine monatelange Kampagne vorwiegend gegen bulgarische Zuwanderer_innen, die nach dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens 2007 zugezogen waren und allgemein als den Roma zugehörig betrachtet werden, auch wenn sie sich der türkischen Minderheit Bulgariens zurechnen. Während der von nicht nur antiziganistischen Untertönen getragenen Kampagne weiteten sich in osteuropäischen Ländern, zuletzt auch in Bulgarien, Ausschreitungen gegen Roma aus.

„Die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße war die richtige Entscheidung“, befanden am Donnerstag Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau und der stellvertretende Polizeipräsident Ingolf Möhring unisono. Dementsprechend positiv fällt das Fazit von Stadt und Polizei ein halbes Jahr nach der Beschlussfassung im Rat (31. März) zur Schließung aus.1Andreas Winkelsträter: Weniger Kriminalität in der Nordstadt von Dortmund nach Aus für Straßenstrich. Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), 29.09.2011, http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/weniger-kriminalitaet-in-der-nordstadt-von-dortmund-nach-aus-fuer-strassenstrich-id5112091.html. „17 December is“ weiterlesen

Hürden der Heiratsmigration

Seit Herbst 2007 setzt der Nachzug von Ehegatt_innen aus Nicht-EU-Ländern voraus, dass der/die nachziehende Ehegatt_in deutsche Sprachkenntnisse nachweisen kann – es sei denn, diese_r kommt etwa aus Japan, Kanada, Südkorea, der Schweiz oder den USA. Solche Sprachprüfungen lassen sich einer Stellungnahme der Europäischen Kommission zufolge nicht mit Europarecht vereinen.

Nach der EU-Richtlinie 2003/86/EG, die das Recht auf Familienzusammenführung behandelt, dürfe kein Mitgliedsstaat einem Familienmitglied die Einreise und den Aufenthalt verweigern, weil dieser Familienangehörige die von dem Mitgliedsstaat im Ausland vorgeschriebene Prüfung nicht bestanden habe. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, lautet der abschließende Satz der an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gerichteten Erklärung.1Zitiert nach einer nichtamtlichen Übersetzung der Stellungnahme der Kommission vom 04.05.2011, u.a. unter: http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_2654.pdf; auch ANA-ZAR, Heft 3/2011, S. 19, http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR03-11.pdf; dort wiedergegeben als: Art. 7 Abs. 2 FZF-RL erlaubt es nicht, dass dem Ehegatten eines Drittstaatsangehörigen, der rechtmäßig in einem Mitgliedstaat lebt, nur deshalb Zugang zum Staatsgebiet verweigert wird, weil er einen Integrationstest im Ausland nicht bestanden hat, der durch nationales Recht dieses Mitgliedstaates vorgeschrieben ist. Ein Gericht in den Niederlanden, wo ähnliche Zuzugsvoraussetzungen bestehen, hatte dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt, um die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu klären. „Hürden der Heiratsmigration“ weiterlesen