Asylrest

20 Jahre De-facto-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl

Der Missbrauchsvorwurf, der zunehmend öffentlicher diskutiert wurde, diente seit dem Ende der Anwerbemigration der Verschlechterung der Bedingungen des Asylverfahrens. Er rechtfertigte im Rahmen von Verfahrens-Novellierungen zahlreiche Restriktionen gegenüber FlüchtlingsmigrantInnen, die entweder in einer Beschleunigung des Verfahrens, der Verkürzung und Reduzierung der Rechtswege und/oder einer Verschlechterung der sozialen Leistungen für Flüchtlinge bestanden. So wurde ab Mitte der 1970er Jahre in Baden-Württemberg der „Tatbestand“ des „offensichtlich in rechtsmissbräuchlicher Absicht“ gestellten Antrags auf ganze Gruppen angewendet. … Ebenso wurde die so genannte Residenzpflicht eingeführt, die die Bewegungsfreiheit von AsylmigrantInnen auf den Landkreis beschränkte. … Der Landkreiseverband Bayern erklärte 1978, dass eine Integration von AsylbewerberInnen durch „bewußt karge lagermäßige Unterbringung zu verhindern [ist]. Sie muß als psychologische Schranke gegen den Zustrom Asylwilliger aufgebaut werden“.1Serhat Karakayali: Gespenster der Migration. Zur Genealogie illegaler Einwanderung in Deutschland. Bielefeld 2008, S. 172.

Am 26. Mai 1993 wurde die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes im Bundestag beschlossen. Die Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ in Absatz 2, die unter dem Eindruck der Verfolgung im Nationalsozialismus aufgenommen worden war, wurde gestrichen bzw. in einen neuen Artikel 16a verlagert. Dieser Artikel legt seitdem fest, dass Deutschland von „sicheren Drittländern“ umgeben ist und Asylantragsteller_innen, die über solche sicheren Drittländer einreisen oder aus einem als sicher geltenden Herkunftsland kommen, kein Asyl erhalten. Das Grundrecht auf Asyl wurde faktisch abgeschafft.

Quellen: die tageszeitung, Westfälische Rundschau, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. Mai 1993
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Berliner Senat streicht LesMigraS/Lesbenberatung finanzielle Mittel

Der Berliner Senat hat LesMigraS (Lesbische/bisexuelle Migrant_innen und Schwarze Lesben und Trans*Menschen)/Lesbenberatung Berlin e.V. mitgeteilt, dass mitten im laufenden Jahr 2013 finanzielle Mittel in der Höhe von 15.000 Euro gestrichen werden. Die Lesbenberatung will diese Streichung nicht hinnehmen und hat eine Onlinepetition gegen das Vorhaben gestartet, die von Unterstützer_innen gezeichnet werden kann.

15.000 Euro sind eine nicht zu akzeptierende Summe für lesbische und bisexuelle Frauen und Trans*Menschen in dieser Stadt. 15.000 Euro bedeuten für die Lesbenberatung 17% der Zuwendungsgelder des noch verbleibenden zweiten Halbjahres. Damit hat das Land Berlin 28.000 Euro seit 2005 in der Lesbenberatung gekürzt – das ist ein politischer Skandal für die Gesundheitspolitik dieser, sich „als weltoffen und interkulturell“ bezeichnenden, Stadt, schreiben die Betroffenen. „Die Berliner Abgeordneten vernachlässigen mit ihrer Entscheidung die Gesundheitsversorgung von lesbischen, bisexuellen Frauen und Trans*Menschen und Mädchen und Frauen in Krisensituationen und schränken die schon jetzt nicht ausreichenden finanziellen Mittel dadurch massiv ein“, sagte Claudia Apfelbacher, Geschäftsleitung der Lesbenberatung, der Pressemitteilung zufolge. „Berliner Senat streicht LesMigraS/Lesbenberatung finanzielle Mittel“ weiterlesen