„stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten“

„Den Lebenden zur Mahnung, …“ nimmt das Wandbild an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße die Inschrift auf dem davor stehenden Gedenkstein1Die Inschrift auf dem Gedenkstein lautet: „Vom ehemaligen Ostbahnhof aus, dessen Gelände sich früher in unmittelbarer Nähe befand, wurden am 9. März 1943 Sinti und Roma aus Dortmund und Umgebung in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Zum ehrenden Gedenken an die Ermordeten und den Lebenden zur Mahnung, stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten.“ auf, der an die aus Dortmund in das Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau deportierten Sinti*ze und Rom*nja erinnert. Am 2. August, bei einer Gedenkveranstaltung zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für die Hunderttausende ermordeten Sinti*ze und Rom*nja, wurde auch die Wandgestaltung der Künstlerin Anna Hauke eingeweiht. Wegen häufigem Regen war der Text da noch nicht fertiggestellt, aber mittlerweile ist er komplett.

Wandmalerei an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße hinter dem Gedenkstein

Der Gedenktag ruft (stellvertretend für die diesem Genozid zum Opfer Gefallenen) die letzten ungefähr 4.300 noch im Konzentrations- und Vernichtungslager Ausschwitz-Birkenau lebenden Sinti*ze und Rom*nja in Erinnerung, die in der Nacht vom 2. August auf den 3. August 1944 trotz ihres Widerstands in die Gaskammern getrieben und ermordet wurden. Am 9. März 1943 waren (nach dem Auschwitz-Erlass von Dezember 1942) vom früheren Dortmunder Ostbahnhof aus ebenfalls Sinti*ze und Rom*nja aus Dortmund und Umgebung in das Zigeunerlager Birkenau verschleppt worden. Über die von hier Deportierten selbst, die Ermordeten und Überlebenden, ist (zu) wenig bekannt; sicherlich erklärt sich dies großenteils aus den in der Bundesrepublik nahtlos fortbestehenden Abwertungs-, Vertreibungs- und Diskriminierungspraxen.

Bereits vor den Ausschwitz-Deportationen 1943 war auch in Dortmund die Erfassung und sogenannte Festsetzung der Sinti*ze und Rom*nja vorangetrieben worden und in einigen Stadtteilen waren Zwangsunterkünfte eingerichtet worden, deren Verlassen nach dem Festsetzungserlass mit Konzentrationslager-Einweisung bedroht war.
Zeitweise waren Sinti*ze und Rom*nja – aufgrund der ihnen rassistisch zugeschriebenen Eigenschaften – mit anderen „abweichenden“ Gruppen (wie auch die Jenischen) als „Asoziale“ (die Zuschreibungen überschnitten sich, auch mit politisch Verfolgten) deportiert worden; andererseits waren mit ihnen lebende Nicht-Sinti*ze gleichfalls von Deportation bedroht. In einem Verfahren um Verfolgung und Wiedergutmachung argumentierte das Landgericht Dortmund 1951, die Ehefrau des Antragstellers sei keine Sintiza gewesen, sie „wurde also nicht wegen ihrer Rassezugehörigkeit ergriffen, sondern weil sie wie eine Zigeunerin … lebte“.2Zitiert nach Günther Högl (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945. Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund 2002, S. 441. (Das „wie“, im Original unterstrichen, ist hier fett dargestellt, um die Verwechslung mit einer Verlinkung zu vermeiden.) Eine Entschädigung (für den Verlust der Familie und der Existenz) wurde abgelehnt.
Bei der Verweigerung von Wiedergutmachung für Sinti*ze und Rom*nja wurden Maßnahmen oft nach 1945 weiterhin als „legitim“ ausgelegt, als wären Verfolgung und Emordung durch das der als Zigeuner konstruierten Bevölkerung3„Für den Großteil der Sinti und Roma handelt es bei dem Begriff um ein „Schimpf- und Schmähwort“, das direkt mit der Diskriminierung, Verfolgung und schließlich auch Ermordung von Angehörigen der Minderheit im Nationalsozialismus zusammenhängt: zwischen 1993 und 1945 entschied die Tatsache, wer in den Augen der Nationalsozialisten und ihrer Kollaborateure als »Zigeuner« zu gelten hatte, über Inhaftierung, Sterilisation und letztendlich auch über Leben und Tod. In diesem Sinne ist der Begriff nicht nur eine Fremdbezeichnung, sondern eine im Zuge der Umsetzung des Völkermords an Sinti und Roma … entscheidende Kategorie: eine Täterkategorie.“ Christian Gerhard Kelch: Dr. Hermann Arnold und seine »Zigeuner«. Zur Geschichte derGrundlagenforschunggegen Sinti und Roma in Deutschland unter Berücksichtigung der Genese des Antiziganismusbegriffs (Dissertation), Universität Erlangen-Nürnberg, 2017, S.31, https://opus4.kobv.de/opus4-fau/files/14576/DissertationChristianGKelch2017_07_19.pdf. „eigene Wesen“ verursacht worden. Solche fortbestehenden Strukturen/Diskreditierungen produzierten Schweigen und (ebenso, wie oben gesagt) heutige gravierende Aufarbeitungslücken.

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Rosa L. 150 Jahre alt

Rosa Luxemburg, geboren am 5. März 1871 – zumindest ist er das wahrscheinliche Geburtsdatum – als Rozalia Luxenburg in Zamość, Kongresspolen, damals Russland (nun Polen), wäre heute 150 Jahre alt geworden, wenn eine denn so alt werden könnte. Tatsächlich wurde sie bereits mit 48 Jahren am 15. Januar 1919 in Berlin, mit Billigung der sozialdemokratischen Regierung um Gustav Noske und Friedrich Ebert, von Freikorps-Soldaten ermordet.

„Jetzt besitze ich zwölf vollbepackte Pflanzenhefte und orientiere mich sehr gut in der ‚heimischen Flora‘, z. B. im hiesigen Lazaretthof, wo ein paar Sträucher und üppiges Unkraut zur Freude der Hühner und der meinen gedeihen. So muß ich immer etwas haben, was mich mit Haut und Haar verschlingt, so wenig sich das für eine ernste Person ziemt, von der man – zu ihrem Pech – immer etwas Gescheites erwartet. Auch Du, Liebste, willst nichts von meinem ‚Glück im Winkel‘ hören und hast dafür nur Spott. Aber ich muß doch Jemanden haben, der mir glaubt, daß ich nur aus Versehen im Strudel der Weltgeschichte herumkreisle, eigentlich aber zum Gänsehüten geboren bin.“
Diese Zeilen schrieb Rosa Luxemburg am 18.09.1915 in einem Brief aus dem Gefängnis Barnimstraße an Louise („Lulu“) Kautsky.

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die halbe Wahrheit

Wenn es darum geht, wie viel für die Gleichstellung der Geschlechter in den vergangenen Jahren erreicht wurde, hört man immer wieder dasselbe Beispiel: Es sei ja noch bis 1977 der Frau verwehrt gewesen, ein Konto zu eröffnen oder zu arbeiten, wenn der Ehemann nicht sein Einverständnis gab. Das ist in Bezug auf die alte Bundesrepublik zwar richtig, für Gesamtdeutschland aber eben nur die halbe Wahrheit.1Annett Gröschner: Die systematische Diskriminierung im Osten, Zeit Online, 19.10.2015, https://www.zeit.de/kultur/2015-10/ddr-frauen-renten-altersarmut-uno-10nach8/komplettansicht.

Im vergangenen Jahr war Mauerfall-Jubiläum – die Grenzöffnung zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik liegt nun 30 Jahre zurück. Auch in diesem Jahr werden uns spätestens um den 3. Oktober zahlreiche Feierlichkeiten und Feiertagsreden erwarten (um eine „nationale Identität“skonstruktion zu verhandeln, in der als von der „Norm“alität abweichend etikettierte Menschen zurzeit verstärkt ausgeschlossen und eventuell angegriffen werden), weil dann im Jahr 1990 die DDR der BRD beitrat. Die (Mainstream-)Erinnerung als Wiedergabe dieser vergangenen Wirklichkeit ist häufig auf Proteste für Meinungsfreiheit oder für freie Wahlen, die Ausreisebewegung, z. B. über Ungarn, die Maueröffnung und die Vereinigung beschränkt; viele weitergehende Auseinandersetzungen und Forderungen, gerade der ostdeutschen Frauen*, die Umbruchshoffnungen auf einen „dritten Weg“, spielen darin kaum eine Rolle.

Tatsächlich kamen schon bald nach der Grenzöffnung, am 03. Dezember 1989, etwa 1.200 Frauen*Lesben2Der Begriff „FrauenLesben“ auf den hier zurückgegriffen ist, wurde in den 1980er-Jahren viel verwendet, um heterosexistische Diskriminierungen, die Naturalisierung von Heterosexualität und Geschlechteridentität bzw. eine erwartete Rollenkonformität zu kritisieren und Lesben die von ihnen eingeforderte Sichtbarkeit innerhalb der feministischen Bewegung zu verschaffen (heute würde eher FLINT* oder ein ähnlicher Begriff verwendet). in der Volksbühne Berlin zusammen, um dann auf diesem Treffen den Unabhängigen Frauenverband als eine politische Vereinigung zu gründen, die unter anderem am Zentralen Runden Tisch teilnehmen sollte. Die Initiatorinnen* der Versammlung befürchteten ihrem Aufruf zufolge „eine weitere Verschlechterung der sozialen Lage von Frauen“ und „die erneute Ausgrenzung von Frauen bei wichtigen politischen und ökonomischen Entscheidungen“.3Unter anderem nach: Aufruf des Initiativkomitees zur Gründung eines autonomen Frauenverbandes der DDR (26.11.1989), https://lilaoffensive.de/texte/aufruf_261189.html; Unabhängiger Frauenverband, https://www.ddr89.de/ufv/UFV.html. An der Außenfassade des Theaters hing an dem Tag ein riesiges Transparent: Wer sich nicht wehrt, kommt an den Herd

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In Erinnerung

Dieser Beitrag erinnert an Semra Ertan, die sich Ende Mai 1982 in Hamburg, einige Tage vor ihrem 26. Geburtstag, öffentlich selbst verbrannte, um ein Zeichen gegen den wachsenden Rassismus zu setzen. Auch wenn das bittere „Jubiläum“ bereits über zwei Wochen zurückliegt und das Jubiläumsjahr ein ungerades ist (37 Jahre) – aktuell gibt es mehr als genug Gründe, an sie (und andere Opfer des Rassismus in Deutschland) zu denken. Letzte Woche wurde einmal wieder ein sogenanntes Migrationspaket im Bundestag verabschiedet1Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht das auch unter der offiziellen Bezeichnung „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bekannt geworden ist und vielfach in „Hau-ab-Gesetz“ umgetauft worden ist.

Nun tritt das Gesetz bald in Kraft, wenn es nach (Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) Seehofer geht: Die Abschiebungshaft ist ausgeweitet, ein „Notstand“ erfunden worden, um Abschiebehäftlinge mir Strafgefangenen unterbringen zu können, ein rigoroser Ausreisegewahrsam ist geschaffen worden, der viele betreffen kann (gern alle Geflüchteten in den Knast, denken einige Gesetzgebende), vollständige Leistungsausschlüsse und Leistungsstreichungen im Asylbewerberleistungsgesetz sind beschlossen worden, eine Duldung „light“ mit Entrechtungen wie Arbeitsverbot, Residenzpflicht etc. ist eingeführt worden, für eine angebliche Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung können Bußgelder von bis zu 5.000 € verhängt werden (d. h. wenn vor der Flucht aus unerträglichen Verhältnissen keine Identitätsdokumente besorgt wurden und von hier auch keine zu erhalten sind), auch Solidarität durch „Verrat“ von Abschiebungsterminen an Betroffene ist kriminalisiert worden usw., usw.

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Bochumer Frauen im Widerstand

Redebeitrag der Gruppe 271 des offenen Antifa-Cafés Bochum zum Gedenken am 8. Mai auf dem Friedhof am Freigrafendamm in Bochum:

„Dass ich noch lebe, verdanke ich jenen Menschen, die bereit waren, einen Verfolgten aufzunehmen. In der Mehrzahl waren es Frauen.“
Ein Überlebender

Wir möchten heute insbesondere an die Frauen erinnern, die während der nationalsozialistischen Herrschaft in Bochum aktiv Widerstand leisteten und diesen mit Haft, Emigration oder ihrem Leben bezahlen mussten. Jahrzehnte nach der Kapitulation Nazideutschlands werden ihre Akte des Widerstandes noch immer marginalisiert.

Bisherige Darstellungen des Widerstands gegen den Nationalsozialismus stellen vor allem Männer in den Fokus. Sie standen in der Regel im Vordergrund und prägen das Bild der Gegner Hitlers bis heute. Der Blick auf die Frauen, die entweder „dahinter“ standen oder aber auch eigene Formen des Widerstands entwickelten, kommt dabei bislang zu kurz. Als nach der Zerschlagung des nationalsozialistischen Regimes, den durch Teile der Alliierten eingeführten didaktischen Demokratisierungs-Maßnahmen, der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, eine Verdrängung der deutschen Taten einsetzte und das Täter*innenvolk endlich wieder seine angestrebte Lebensnormalität zelebrieren durfte, galt jeder Mensch, der Widerstand geleistet hatte, im gesellschaftlichen Mainstream als „Verräter“.

Bochumer Frauen* im Widerstand
Foto: www.bo-alternativ.de
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