Noch Ergänzungen und Links

… zum vorhergehenden Beitrag, weil es doch sehr eigenartig war, über die Verfolgung der Dortmunder Sinti*ze und Rom*nja in der NS-Zeit online nichts zu finden – sonst ist das Netz allgemein genutzte Veröffentlichungsmöglichkeit und Informationsquelle, wenn auch nicht immer die zuverlässigste – und offline, also auf Papier, lediglich den (woanders als Buchkapitel verdoppelten) Beitrag zu der Ausstellung Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945.1Günther Högl (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945. Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund 2002. Also wenig, über 75 Jahre! danach, in denen Vorurteile, Stigmatisierung und Ausschluss (inkl. polizeilicher und rassistischer Erfassungsakten) oft unverändert übernommen wurden. Dadurch ist offensichtlich nicht nur eine frühere Anerkennung des Genozids, sondern auch eine umfassende Erforschung und Aufarbeitung der Verbrechen gegen Sinti*ze und Rom*nja verhindert worden.
Noch ein wenig genauer beleuchten lässt sich aber durch ein Buchprojekt über die NS-Kriminalpolizei Düsseldorf2Bastian Fleermann (Hrsg.): Die Kommissare. Kriminalpolizei in Düsseldorf und im rheinisch-westfälischen Industriegebiet (1920-1950), Düsseldorf 2018. die Position der Kriminalpolizeistelle Dortmund, die z. B. 1942 schon vor dem sogenannten Auschwitz-Erlass mit Gemeinden/Bezirken aus ihrem Zuständigkeitsbereich Pläne für eine „Umsiedlung“ bzw. Deportation von Sinti*ze und Rom*nja schmiedete3Dr. Karola Fings: Gutachten zum Schnellbrief des ReichssicherheitshauptamtesTgb. Nr. RKPA. 149/1939 -g-vom 17.10.1939 betr.Zigeunererfassung“ („Festsetzungserlass“), Köln, Januar 2018, S. 9, https://zentralrat.sintiundroma.de/download/11145. oder auch bei der Deportation aus Berleburg 1943 (im vorherigen Beitrag erwähnt) mitmischte.

In das NS-Regime war die Kriminalpolizei – in Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen organisiert, von denen sich eine in Dortmund befand – als Organ eingebunden, das angebliche „Gewohnheitsverbrecher*innen“, „Arbeitsscheue“, Obdachlose, Wanderarbeiter*innen, Homosexuelle, Sexarbeiter*innen oder Sinti*ze und Rom*nja verfolgte. Das heißt, die Kriminalpolizei war eine entscheidende Stelle (unter anderem) für die Porajmos-Umsetzung.
Der Kriminalpolizei Dortmund war die Kriminalpolizeileitstelle in Düsseldorf übergeordnet, deren Zuständigkeitgebiete das nördliche Rheinland sowie die gesamte Provinz Westfalen abdeckten; in ihrem Einzugsgebiet lebten neun Millionen Menschen. Der Bereich der Dortmunder Kriminalpolizei umfasste davon wiederum den südlichen Teil des damaligen Regierungsbezirks Minden (d. h. von Ostwestfalen), den Regierungsbezirk Arnsberg ohne den Ennepe-Ruhr-Kreis und mehrere Stadtkreise.4Nach: Bastian Fleermann: Die NS-Zeit 1933-1938. Die Düsseldorfer Polizei im Nationalsozialismus, in: Bastian Fleermann (Hrsg.): Die Kommissare. Kriminalpolizei in Düsseldorf und im rheinisch-westfälischen Industriegebiet (1920-1950), Düsseldorf 2018, S. 108 ff.

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„stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten“

„Den Lebenden zur Mahnung, …“ nimmt das Wandbild an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße die Inschrift auf dem davor stehenden Gedenkstein1Die Inschrift auf dem Gedenkstein lautet: „Vom ehemaligen Ostbahnhof aus, dessen Gelände sich früher in unmittelbarer Nähe befand, wurden am 9. März 1943 Sinti und Roma aus Dortmund und Umgebung in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Zum ehrenden Gedenken an die Ermordeten und den Lebenden zur Mahnung, stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten.“ auf, der an die aus Dortmund in das Konzentrationslager Ausschwitz-Birkenau deportierten Sinti*ze und Rom*nja erinnert. Am 2. August, bei einer Gedenkveranstaltung zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für die Hunderttausende ermordeten Sinti*ze und Rom*nja, wurde auch die Wandgestaltung der Künstlerin Anna Hauke eingeweiht. Wegen häufigem Regen war der Text da noch nicht fertiggestellt, aber mittlerweile ist er komplett.

Wandmalerei an der Ecke Weißenburger Straße/Gronaustraße hinter dem Gedenkstein

Der Gedenktag ruft (stellvertretend für die diesem Genozid zum Opfer Gefallenen) die letzten ungefähr 4.300 noch im Konzentrations- und Vernichtungslager Ausschwitz-Birkenau lebenden Sinti*ze und Rom*nja in Erinnerung, die in der Nacht vom 2. August auf den 3. August 1944 trotz ihres Widerstands in die Gaskammern getrieben und ermordet wurden. Am 9. März 1943 waren (nach dem Auschwitz-Erlass von Dezember 1942) vom früheren Dortmunder Ostbahnhof aus ebenfalls Sinti*ze und Rom*nja aus Dortmund und Umgebung in das Zigeunerlager Birkenau verschleppt worden. Über die von hier Deportierten selbst, die Ermordeten und Überlebenden, ist (zu) wenig bekannt; sicherlich erklärt sich dies großenteils aus den in der Bundesrepublik nahtlos fortbestehenden Abwertungs-, Vertreibungs- und Diskriminierungspraxen.

Bereits vor den Ausschwitz-Deportationen 1943 war auch in Dortmund die Erfassung und sogenannte Festsetzung der Sinti*ze und Rom*nja vorangetrieben worden und in einigen Stadtteilen waren Zwangsunterkünfte eingerichtet worden, deren Verlassen nach dem Festsetzungserlass mit Konzentrationslager-Einweisung bedroht war.
Zeitweise waren Sinti*ze und Rom*nja – aufgrund der ihnen rassistisch zugeschriebenen Eigenschaften – mit anderen „abweichenden“ Gruppen (wie auch die Jenischen) als „Asoziale“ (die Zuschreibungen überschnitten sich, auch mit politisch Verfolgten) deportiert worden; andererseits waren mit ihnen lebende Nicht-Sinti*ze gleichfalls von Deportation bedroht. In einem Verfahren um Verfolgung und Wiedergutmachung argumentierte das Landgericht Dortmund 1951, die Ehefrau des Antragstellers sei keine Sintiza gewesen, sie „wurde also nicht wegen ihrer Rassezugehörigkeit ergriffen, sondern weil sie wie eine Zigeunerin … lebte“.2Zitiert nach Günther Högl (Hrsg.): Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945. Katalog zur ständigen Ausstellung des Stadtarchivs Dortmund in der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Dortmund 2002, S. 441. (Das „wie“, im Original unterstrichen, ist hier fett dargestellt, um die Verwechslung mit einer Verlinkung zu vermeiden.) Eine Entschädigung (für den Verlust der Familie und der Existenz) wurde abgelehnt.
Bei der Verweigerung von Wiedergutmachung für Sinti*ze und Rom*nja wurden Maßnahmen oft nach 1945 weiterhin als „legitim“ ausgelegt, als wären Verfolgung und Emordung durch das der als Zigeuner konstruierten Bevölkerung3„Für den Großteil der Sinti und Roma handelt es bei dem Begriff um ein „Schimpf- und Schmähwort“, das direkt mit der Diskriminierung, Verfolgung und schließlich auch Ermordung von Angehörigen der Minderheit im Nationalsozialismus zusammenhängt: zwischen 1993 und 1945 entschied die Tatsache, wer in den Augen der Nationalsozialisten und ihrer Kollaborateure als »Zigeuner« zu gelten hatte, über Inhaftierung, Sterilisation und letztendlich auch über Leben und Tod. In diesem Sinne ist der Begriff nicht nur eine Fremdbezeichnung, sondern eine im Zuge der Umsetzung des Völkermords an Sinti und Roma … entscheidende Kategorie: eine Täterkategorie.“ Christian Gerhard Kelch: Dr. Hermann Arnold und seine »Zigeuner«. Zur Geschichte derGrundlagenforschunggegen Sinti und Roma in Deutschland unter Berücksichtigung der Genese des Antiziganismusbegriffs (Dissertation), Universität Erlangen-Nürnberg, 2017, S.31, https://opus4.kobv.de/opus4-fau/files/14576/DissertationChristianGKelch2017_07_19.pdf. „eigene Wesen“ verursacht worden. Solche fortbestehenden Strukturen/Diskreditierungen produzierten Schweigen und (ebenso, wie oben gesagt) heutige gravierende Aufarbeitungslücken.

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Impressionen zu Maibeginn

Die Spitze der Demonstration „Freiheit statt Patriarchat, Kapitalismus & Egoismus – Heraus zum anarchistischen 1. Mai“ in Dortmund am letzten Samstag bestand aus einem eigenen (feministischen) Block für FLINTA*- (FrauenLesbenInterNichtbinäreTransAgender*-)Personen. Wie der Kapitalismus durchdringe auch das Patriarchat jede Sphäre des alltäglichen Lebens, hieß es im Aufruf.

Die Demonstration verlässt den Westpark
Die Demonstration verlässt den Westpark

Teilgenommen haben an dem 1.-Mai-Protest – nach Infos der Veranstalter*innen – bis zu 800 Menschen, was unterwegs sicher eine realistische Zahlenangabe war, selbst wenn es am Schluss wieder weniger waren. Hier folgen nun ein paar Bildeindrücke von der Aktion.

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Feministische Kundgebung: Who cares?!

feminism includes trans, inter, nonbinary

Weil Montag der 8. März und also internationaler Frauen*(kampf)tag ist, fand heute an der Reinoldikirche in Dortmund eine feministische Kundgebung mit dem thematischen Schwerpunkt who cares?! – das heißt Care-Arbeit – statt. Die ursprünglich vom feministischen Kollektiv Dortmund geplante Demonstration war kurzfristig, quasi von heute auf morgen, verboten worden (Vorwände sind zurzeit leider immer und wohlfeil zur Hand; Schluss damit, solche Themen möglichst zu verstecken!).

Es wurden also mehrere Redebeiträge über feminisierte Sorgearbeit gehalten; gesprochen wurde z. B. über die Situation der Pflegefachkräfte, die bereits vor den momentanen Corona-Zeiten schlecht war und statt finanziellem Corona-Zuschlag eine Hautcremedose mit dem Aufdruck ‚Danke‘ erhalten haben, außerdem handelte der Beitrag (unter anderem) von sexualisierten Übergriffen in der Pflegearbeit. Danach ging es um Geschlecht und bezahlte Care-Arbeit, die (immer noch) hauptsächlich von als weiblich gelesenen Personen geleistet wird, sowie um die daraus resultierende Privilegierung von als männlich gelesenen Menschen in diesem Bereich als positive ‚Ausnahme‘. Eine Sexarbeiterin sprach über Sexarbeit, die ebenfalls Care-Arbeit ist, und darüber, dass feministische Solidarität Sexarbeiter*innen einschließen muss und dass eine Wohnung, in der Sexarbeit ausgeübt wird, nach dem NRW-Polizeigesetz (§ 41) ohne Gerichtsbeschluss durchsucht werden kann (die Polizei „darf“ demnach jederzeit kommen). Ein weiterer Beitrag drehte sich um die durchaus traditionelle Care-Arbeitsteilung in einem ‚alternativen‘ Wohnprojekt.

sexwork is real work
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„Das ist kein gerechtes Urteil“

Ende April, einen Tag vor Ablauf der Frist, hat das Oberlandesgericht München endlich die schriftliche Urteilsbegründung zum NSU-Prozess herausgegeben. Das Gericht hat also die verfügbare Zeit von beinahe zwei Jahren, die es für die Fertigstellung des Urteils hatte, voll ausgeschöpft. Aber trotz der 3025 Seiten, die das Urteil nun umfasst, sind eine wirkliche Aufklärung und Antworten auf die Fragen der Angehörigen der Ermordeten – etwa zu der Rolle des Verfassungsschutzes, den Gründen für die Auswahl der Opfer oder weitergehenden NSU-Vernetzungen, unter anderem in Dortmund – in dem Verfahren ausgeblieben.

Demonstration der Angehörigen
Demonstration zur Urteilsverkündung 2018 in München (Foto: Kein Schlussstrich)

Elif Kubaşık, Witwe des am 4. April 2006 in Dortmund in seinem Kiosk an der Mallinckrothstraße vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık, hat zu der schriftlichen Begründung des Oberlandesgerichts eine Erklärung mit dem Titel „Das ist kein gerechtes Urteil“ veröffentlicht. Hier ist sie:

Das ist kein gerechtes Urteil

Immer wieder bin ich nach München ins Gericht gekommen, ich habe als Zeugin ausgesagt, obwohl es mir unendlich schwerfiel. Aber ich schuldete dies Mehmet. Für ihn, für uns, für unsere Kinder habe ich gekämpft.

Ich hatte so viele Fragen: Wie konnte eine bewaffnete Gruppe über Jahre hinweg faschistische Morde und Anschläge in Deutschland begehen? Warum wurden sie nicht gestoppt? Was wusste der Staat davon? Bevor Mehmet ermordet wurde, hatten sie schon sieben andere Menschen umgebracht.

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