Gesetzliche Körperbeherrschung

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde mit dem Paragrafen 218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ein Abtreibungsverbot im Strafgesetzbuch verankert. Wurde die Beendigung ungewollter Schwangerschaften anfangs ausnahmslos mit fünf Jahren Zuchthaus kriminalisiert, ist der Abbruch heute immer noch rechtswidrig, bleibt aber nach entsprechender Beratung straffrei.1Abrisse der Entwicklung des Paragrafen § 218: Gisela Notz: 150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch, Lunapark21, 13.04.2021, https://www.lunapark21.net/150-jahre-218-im-strafgesetzbuch/; Christian Rath: 150 Jahre Paragraf 218: Der Bauch, das Politikum, die tageszeitung, 15.05.2021, https://taz.de/150-Jahre-Paragraf-218/!5772469/.
Die Kontrolle über die weibliche Reproduktionsfähigkeit und darin über die Reproduktion einer angenommenen „Gemeinschaft“ (der Nation) ist eng mit konservativ-tradierten geschlechtlichen Rollenvorstellungen und deren Zuschreibungen („Mütterlichkeit“) verbunden. Eine sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung („ob Kinder oder keine / entscheiden wir alleine“) wird in diesem Zusammenhang als (moralisch) bedrohliche Abweichung betrachtet; dies gilt ebenso für andere Infragestellungen behaupteter geschlechts- und familienbezogener Norm(alität)en. Gern wird dann die Gefahr einer quasi-automatischen weiteren „Ausbreitung“ hinaufbeschworen, als würden solche Entscheidungen ohne eigene gründliche Abwägungen aufgrund von „Werbung“ (sprich: Informationen darüber) getroffen.

Hierzulande sind außerdem die Zugangsmöglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch vom Wohnort abhängig, weil die ärztliche Versorgungslage in den Regionen unterschiedlich ist, und von der Kostenübernahme, weil Abbrüche keine Regelleistungen der Krankenkassen darstellen. Mittellose Frauen* müssen daher ihre Bedürftigkeit nachweisen – die Einkommensgrenze liegt momentan bei 1.258 Euro netto – , eventuelle sexistische oder rassistische Stigmatisierungen inklusive. Aus Anlass dieses Jubiläums fanden deshalb am Wochenende in über 40 Städten Proteste mit der Forderung nach Streichung des Paragrafen statt.2Verbot von Abtreibungen. Bundesweit Proteste gegen Paragraf 218, Tagesschau, 15.05.2021, https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/deutschland-proteste-paragraf-218-101.html.
Eine reproduktive Selbstbestimmung dreht sich jedoch nicht ausschließlich um Abtreibungen: Denn darüber hinaus wird bestimmten Frauen* – wie geflüchteten oder papierlosen – eine umfassende Schwangerschaftsvorsorge und die Möglichkeit eines selbstbestimmten Gebärens hier vorenthalten, da ihr Zugang zu den angebotenen Gesundheitsleistungen eingeschränkt ist. Personen, die in einer aufenthaltsrechtlichen Illegalisierung leben, sind zudem bei Beantragungen von Kostenübernahmen davon bedroht, von den Sozialämtern gemeldet und dann abgeschoben zu werden.3Die Kampagne Gleichbehandeln fordert eine Einschränkung dieser Übermittlungspflicht bezogen auf die medizinische Versorgung: https://gleichbehandeln.de/.

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„Ein deutscher Skandal“ – der Appell gegen Prostitution

Am 17. Dezember, also in zwei Tagen, ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Sexarbeiter_innen, an dem an vielen Orten weltweit wieder Veranstaltungen und Aktionen stattfinden werden (zu finden unter anderem hier oder hier), die die Kriminalisierung und Diskriminierung von Sexarbeiter_innen thematisieren. Hier folgt nun ein Kommentar zu dem „Appell gegen Prostitution“ von Alice Schwarzer – das Thema ist und bleibt aktuell, auch angesichts der Gesetzesvorhaben der Koalition von CDU/CSU und SPD, die absehbar in eine restriktivere Richtung gehen.

Almost as soon as women began to migrate in great numbers …,
stories of ‚white slavery‘ began to circulate.1Jo Doezema: Loose Women or Lost Women? The re-emergence of the myth of ‚white slavery‘ in contemporary discourses of ‚trafficking in women‘. International Studies Convention Washington, DC, February 16 – 20, 1999, http://www.walnet.org/csis/papers/doezema-loose.html.

Bereits vor Erscheinen ihres Buchs „Prostitution – ein deutscher Skandal“ im November richtete Alice Schwarzer in der Zeitschrift Emma einen Appell gegen Prostitution An die Bundeskanzlerin und den Bundestag. Sexarbeiter_innen des neu gegründeten Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen reagierten mit einem (Gegen-)Appell FÜR Prostitution. Während dort betont wird: „Prostitution ist eine berufliche Tätigkeit, bei der sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden“, fallen im Emma-Appell Prostitution, Frauenhandel, Sklaverei („white slavery“) zusammen; Prostitution soll „abgeschafft“ werden.2Die Appelle: http://www.emma.de/unterzeichnen-der-appell-gegen-prostitution-311923; http://sexwork-deutschland.de/?page_id=85 „Weiße Sklaverei“ ist auch der Titel eines Auszugs aus dem Buch von Alice Schwarzer, der Anfang November in der Wochenzeitung der Freitag erschien.3Weiße Sklaverei, der Freitag, 06.11.2013, http://www.freitag.de/buch-der-woche/prostitution-ein-deutscher-skandal/prostitution_leseprobe.

White Slavery
Die Erzählung von der „weißen Sklaverei“ breitete sich um das Ende des 19. und den Anfang des 20. Jahrhunderts aus. Historiker_innen messen ihr angesichts weniger tatsächlicher Belege einen mythischen (gesellschaftserklärenden und -strukturierenden) Charakter bei und betrachten sie als „moralische Panik“ einer sich vor dem Hintergrund von Industrialisierung, Urbanisierung und zunehmender (weiblicher) Migration in die Städte und in andere Kontinente ändernden Gesellschaft. Die Erzählung handelte von Moral und auf das Sozial- und Sexualverhalten alleinstehender arbeitender (proletarischer) und migrierender Frauen gerichteten Befürchtungen; sie mündete in die Dichotomie des weißen Opfers, jung, naiv, unschuldig, dessen Gegenseite ein als Anderer konstruierter Täter (nicht-weiß, immigriert, …) wurde. Sie hob auf die besondere Verletzlichkeit weißer Frauen ab und beinhaltete, dass ihre Versklavung als anders und schwerwiegender anzusehen wäre als „schwarze Sklaverei“. Als Ressource für Reglementierungen entlang von gender, race und class führte sie zu internationalen Abkommen und Initiativen in europäischen und amerikanischen Staaten.4Siehe u.a. Jo Doezema, a.a.O. Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Entstehung eines Berichts des Völkerbunds über „Zwangsprostitution“ 1927: Für die Details interessierten sich damals nur wenige. Eine junge Doktorandin hatte bei Feldstudien in Marseille und Athen, zwei Hotspots der Szene, keinen einzigen Fall von Menschenhandel nachweisen können. Der bekannte Journalist Albert Londres recherchierte in Rio und Buenos Aires nach, …: „Die Zuhälter dort“, so sein Ergebnis, „müssen die Frauen gar nicht kaufen“, schrieb Londres. „Im Gegenteil: Sie kriegen sogar Geschenke, wenn sie ihnen gute Standplätze verschaffen.“ Achtzig Jahre später zeichnete der belgische Philosoph und Soziologe Jean-Michel Chaumont die Geschichte des Skandalberichts minutiös nach …. Das „Expertenkomitee“ des Völkerbunds hatte vorwiegend aus idealistisch gesinnten Kämpferinnen und Kämpfern gegen die Prostitution an sich bestanden. Der Auftrag des Völkerbunds und der Bericht von 1927 waren ihr großer Coup. Norbert Mappes Niedeck: Menschenhandel: Die Armuts-Falle. Frankfurter Rundschau, 16.10.2013; http://www.fr-online.de/politik/menschenhandel—die-armuts-falle,1472596,24650152.html. „„Ein deutscher Skandal“ – der Appell gegen Prostitution“ weiterlesen