SELBSTBESTIMMUNG WEIT ENTFERNT

USA Anfang Mai 2022: Über das Magazin Politico gelangt ein Entscheidungsvorschlag des US Supreme Court in einem Rechtsstreit um ein beschlossenes, aber bislang unwirksames Abtreibungsgesetz des US-Bundesstaates Mississippi an die Öffentlichkeit. Der Entwurf für das Urteil des höchsten Gerichts der Vereinigten Staaten sieht vor, die Grundsatzentscheidungen Roe v. Wade (1973) und Planned Parenthood v. Casey (1992) aufzuheben und die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch (wieder) den US-Bundesstaaten zu überlassen. Tatsächlich sind in vielen konservativen US-Staaten die Gesetze bisher lediglich außer Kraft gesetzt bzw. liegen bereits in den Schubladen, um Schwangerschaftsabbrüche zu kriminalisieren und zu bestrafen.
Weil kein US-weites Abtreibungsgesetz besteht, basiert das Recht momentan auf den früheren höchstrichterlichen Entscheidungen, die einen Abbruch bis zur Lebensfähigkeit (d. h. bis etwa maximal zur 24. Woche) erlauben. Das könnte sich noch in diesem Juni (oder Anfang Juli) ändern, da das tatsächliche Urteil des Supreme Court vor den danach beginnenden Gerichtssommerferien erwartet wird. Trotz Protesten (etwa Mitte Mai in 450 Städten) – und obwohl in den USA eine Bevölkerungsmehrheit Abtreibungen für richtig hält – wird sich der seit der Trump-Amtszeit mehrheitlich konservativ besetzte oberste Gerichtshof mit ziemlicher Sicherheit für ein Ende des fast 50 Jahre geltenden US-Abtreibungsrechts aussprechen.

(Wenn ich dieses Ereignis meines Lebens in einem einzigen Gemälde darstellen müsste, würde ich einen kleinen Resopaltisch vor einer Wand malen und eine Emailschüssel, in der eine rote Sonde schwimmt. Rechts davon eine Haarbürste. Ich glaube nicht, dass in irgendeinem Museum der Welt eine Werkstatt der Engelmacherin hängt.)
Annie Ernaux1Annie Ernaux: Das Ereignis. Berlin Suhrkamp 2021, S. 74 (in Frankreich bereits 2000 erschienen).

Frankreich in den 60er-Jahren: Ungeschminkt und mit drastischen (realen) Einzelheiten schildert die Schriftstellerin Annie Ernaux in der autobiografischen Erzählung Das Ereignis eine Abtreibung unter den damaligen Bedingungen der Strafbarkeit. Nach einer mühseligen und demütigenden Suche nach Hilfe und eigenen Versuchen (Stricknadel, viel körperlicher Anstrengung) endet schließlich der Besuch bei einer „Engelmacherin“ Tage später mit einem Abgang, in dessen Folge sie fast verblutet und in die Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht wird. „Vielleicht wirkt diese Beschreibung irritierend oder abstoßend, oder sie mag als geschmacklos empfunden werden … Wenn ich diese Erfahrung nicht im Detail schildere, trage ich dazu bei, die Lebenswirklichkeit von Frauen zu verschleiern“, schreibt sie zur Erklärung.2Annie Ernaux: Das Ereignis. Berlin Suhrkamp 2021, S. 48. Durch ein Verbot werden Schwangerschaftsabbrüche eben nicht abgeschafft, sondern eher lebensgefährlich gemacht.

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Gewonnen in Mexiko, aber nicht in den USA

In den weltweiten Auseinandersetzungen um das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper (bei Schwangerschaften und Abtreibungen, aber nicht bloß da, gern verweigert) hat Anfang September Mexikos Oberster Gerichtshof die Kriminalisierung von Abtreibungen für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil zufolge dürfen Abtreibungen im Schwangerschafts-Frühstadium und bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden.1Christian Stör: Jahrelanger Kampf: „Historischer Tag“: Gericht in Mexiko entkriminalisiert Abtreibung, Frankfurter Rundschau, 08.09.2021, https://www.fr.de/politik/mexiko-abtreibungen-oberstes-gericht-entkriminalisiert-schwangerschaf-abbruch-zr-90968005.html. Feministinnen* in Mexiko feierten das Urteil, mit dem „unser langer Kampf nun Früchte trägt“. Die Geschäftsführerin der feministischen Organisation GIRE (Grupo de Información en Reproducción Elegida) kündigte eine Prozesswelle an „gegen alle, die eine legale und sichere Abtreibung weiter verhindern“.2Sandra Weiss: Mexikos oberste Richter brechen eine Lanze für Abtreibung, Neue Zürcher Zeitung, 08.09.2021, https://www.nzz.ch/international/mexiko-entkriminalisiert-abtreibung-ld.1644432. Denn auch wenn es sich um ein Grundsatzurteil handelt, betrifft es zurzeit lediglich Mexikos Teilstaat Coahuila, in dem für eine Abtreibung oder Beihilfe dazu gesetzlich bis zu drei Jahre Haft vorgesehen waren. Gegen andere Teilstaaten müssen weitere Verfahren angestrengt werden, um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch allgemein durchzusetzen.

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Gesetzliche Körperbeherrschung

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde mit dem Paragrafen 218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ein Abtreibungsverbot im Strafgesetzbuch verankert. Wurde die Beendigung ungewollter Schwangerschaften anfangs ausnahmslos mit fünf Jahren Zuchthaus kriminalisiert, ist der Abbruch heute immer noch rechtswidrig, bleibt aber nach entsprechender Beratung straffrei.1Abrisse der Entwicklung des Paragrafen § 218: Gisela Notz: 150 Jahre § 218 im Strafgesetzbuch, Lunapark21, 13.04.2021, https://www.lunapark21.net/150-jahre-218-im-strafgesetzbuch/; Christian Rath: 150 Jahre Paragraf 218: Der Bauch, das Politikum, die tageszeitung, 15.05.2021, https://taz.de/150-Jahre-Paragraf-218/!5772469/.
Die Kontrolle über die weibliche Reproduktionsfähigkeit und darin über die Reproduktion einer angenommenen „Gemeinschaft“ (der Nation) ist eng mit konservativ-tradierten geschlechtlichen Rollenvorstellungen und deren Zuschreibungen („Mütterlichkeit“) verbunden. Eine sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung („ob Kinder oder keine / entscheiden wir alleine“) wird in diesem Zusammenhang als (moralisch) bedrohliche Abweichung betrachtet; dies gilt ebenso für andere Infragestellungen behaupteter geschlechts- und familienbezogener Norm(alität)en. Gern wird dann die Gefahr einer quasi-automatischen weiteren „Ausbreitung“ hinaufbeschworen, als würden solche Entscheidungen ohne eigene gründliche Abwägungen aufgrund von „Werbung“ (sprich: Informationen darüber) getroffen.

Hierzulande sind außerdem die Zugangsmöglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch vom Wohnort abhängig, weil die ärztliche Versorgungslage in den Regionen unterschiedlich ist, und von der Kostenübernahme, weil Abbrüche keine Regelleistungen der Krankenkassen darstellen. Mittellose Frauen* müssen daher ihre Bedürftigkeit nachweisen – die Einkommensgrenze liegt momentan bei 1.258 Euro netto – , eventuelle sexistische oder rassistische Stigmatisierungen inklusive. Aus Anlass dieses Jubiläums fanden deshalb am Wochenende in über 40 Städten Proteste mit der Forderung nach Streichung des Paragrafen statt.2Verbot von Abtreibungen. Bundesweit Proteste gegen Paragraf 218, Tagesschau, 15.05.2021, https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/deutschland-proteste-paragraf-218-101.html.
Eine reproduktive Selbstbestimmung dreht sich jedoch nicht ausschließlich um Abtreibungen: Denn darüber hinaus wird bestimmten Frauen* – wie geflüchteten oder papierlosen – eine umfassende Schwangerschaftsvorsorge und die Möglichkeit eines selbstbestimmten Gebärens hier vorenthalten, da ihr Zugang zu den angebotenen Gesundheitsleistungen eingeschränkt ist. Personen, die in einer aufenthaltsrechtlichen Illegalisierung leben, sind zudem bei Beantragungen von Kostenübernahmen davon bedroht, von den Sozialämtern gemeldet und dann abgeschoben zu werden.3Die Kampagne Gleichbehandeln fordert eine Einschränkung dieser Übermittlungspflicht bezogen auf die medizinische Versorgung: https://gleichbehandeln.de/.

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Burkaträgerinnen und Hausarbeiterinnen

Da die Diskussionen über die oben erwähnten Bereiche (z.B. den der Verwandtschaft, der Ausbildung, Religion etc.) im Kontext einer relativen „Unterentwicklung“ der Dritten Welt geführt werden (was nicht weniger heißt, als ungerechtfertigterweise Entwicklung mit der vom Westen eingeschlagenen Entwicklungsrichtung zu verwechseln und auch die direkte Machtausübung der Ersten Welt zu ignorieren), werden Dritte-Welt-Frauen als eine Gruppe oder Kategorie automatisch und notwendigerweise definiert als: religiös (sprich: „nicht fortschrittlich“), familienorientiert (sprich: „traditionell“), rechtlich minderjährig (sprich: „sie-sind-sich-ihrer-Rechte-immer-noch-nicht-bewußt“), analphabetisch (sprich: „dumm“), häuslich (sprich: „rückständig“) und manchmal revolutionär (sprich: „ihr-Land-befindet-sich-in-einem-Kriegszustand!“
Chandra Talpade Mohanty: Under Western Eyes. Feminist Scholarship and Colonial Discourses. 19841 Zitiert nach der Übersetzung in: beiträge zur feministischen theorie und praxis, Heft 23, Köln 1988, S. 159 (Chandra Talpade Mohanty: Aus westlicher Sicht: feministische Theorie und koloniale Diskurse).

Während die Geschlechterverhältnisse in den europäischen Mehrheitsgesellschaften unvermutet egalitär geworden sind, gibt die Unterdrückung der Musliminnen offenbar Anlass zu offizieller Besorgnis. Das könnte sich jedenfalls aus den wiederholten Debatten der vergangenen Jahre schließen lassen. Tatsächlich formuliert sich in den kulturalisierenden Diskursen um Geschlechterverhältnisse die (Neu-)Herausbildung einer europäischen Gemeinschaftsidentität: Kämpfe um Mobilität und Aufenthalt als Momente der Transformation europäischer Gesellschaften werden umgedeutet in „Kultur“, und die Muslima ist als „Andere“ zu einem im Inneren der Gesellschaften verorteten Außen geworden. Da als „geschlechtlich definierte Körper“ Frauen nicht nur als „biologische Produzentinnen“ sondern auch „als die kulturellen Symbole“ der herzustellenden Gemeinschaft sowie „als ‚Grenzposten’ ethnischer, nationaler und rassisch gesetzter Differenzierungen“ aufgefasst werden2Nira Yuval-Davis: Geschlecht und Nation. Emmendingen 2001, S. 48, S. 68, S. 113, S. 190., ist der Körper der Frau zum „Austragungsort“ europäischer Identitätskonstruktionen geworden.

„Dabei“, stellt in einem Interview zu der allgemein als „Burkaverbot“ bezeichneten Verbannung der Gesichtsverschleierung in Frankreich die Kulturwissenschaftlerin Gabriele Dietze fest, „verhält sich die ‚Grande Nation’ nicht viel anders als der imaginierte muslimische Patriarch: Beide machen Frauen zum Symbol ihres kulturellen Selbstverständnisses.“3Interview durch Beate Hausbichler: „Debatte hat pornografischen Aspekt“. DieStandard, 22.07.2010. Für den Berliner Ex-Finanzsenator und mittlerweile Ex-Bundesbanker Thilo Sarrazin ist dagegen die Gemeinschaftsreproduktion gleich die biologische – unter anderem ursächlich für „den besonderen Kinderreichtum der muslimischen Migranten“ ist auch hier die „mangelhafte Emanzipation der Frauen“; „die in der Familie oft eingesperrten Frauen haben im Grunde ja kaum etwas anderes zu tun“4Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Interesse habe, Zitate aus dem Buch „Deutschland schafft sich ab“ ordnungsgemäß mit Literaturangaben zu belegen; das Buch findet sich (eingescannt) an verschiedenen Stellen im Internet, falls eine_r es lesen möchte.. Das „Projekt Sarrazin“ greift auf das gesamte biologistische Arsenal und die geschlechtliche Verweisung auf den Bereich der Lebensproduktion zurück; Frauen sind darin Gebärerinnen höher- oder niederwertiger ethnifizierter Gemeinschaften. Im Allgemeinen wiederholt allerdings die öffentliche Debatte zurzeit eher die Zuweisungen eines kulturalistischen Rassismus, um ahistorisierend Individuen und Kollektive mit unverrückbaren Eigenschaften zu belegen. „Burkaträgerinnen und Hausarbeiterinnen“ weiterlesen