17 December is

…the International Day to End Violence against Sex Workers.

End violence against sex workersUrsprünglich als Gedenktag für die Opfer des „Green River“-Mörders entstanden, die überwiegend Sexarbeiterinnen waren, hat sich der 17. Dezember mittlerweile als Tag gegen Gewalt gegen Sexarbeiter_innen etabliert, an dem die Bedeutung struktureller Ursachen der Gewalt, wie Kriminalisierung und Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen oder eine restriktive Politik gegen weibliche Mobilität, ausdrücklich thematisiert werden. Um sichtbaren Widerstand gegen und Schutz vor Diskriminierung zu symbolisieren, protestieren Sexarbeiter_innen mit roten Regenschirmen.

Die Kriminalisierung von Sexarbeiterinnen und eine Zunahme von Gewalt gegen sie können allerdings immer noch als „Erfolg“ begrüßt werden. In Dortmund wurde Mitte Mai mit der Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet die Straßenprostitution vollständig verboten. Vorausgegangen war eine monatelange Kampagne vorwiegend gegen bulgarische Zuwanderer_innen, die nach dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens 2007 zugezogen waren und allgemein als den Roma zugehörig betrachtet werden, auch wenn sie sich der türkischen Minderheit Bulgariens zurechnen. Während der von nicht nur antiziganistischen Untertönen getragenen Kampagne weiteten sich in osteuropäischen Ländern, zuletzt auch in Bulgarien, Ausschreitungen gegen Roma aus.

„Die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße war die richtige Entscheidung“, befanden am Donnerstag Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau und der stellvertretende Polizeipräsident Ingolf Möhring unisono. Dementsprechend positiv fällt das Fazit von Stadt und Polizei ein halbes Jahr nach der Beschlussfassung im Rat (31. März) zur Schließung aus.1Andreas Winkelsträter: Weniger Kriminalität in der Nordstadt von Dortmund nach Aus für Straßenstrich. Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), 29.09.2011, http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/weniger-kriminalitaet-in-der-nordstadt-von-dortmund-nach-aus-fuer-strassenstrich-id5112091.html. „17 December is“ weiterlesen

Mediale Gewaltverhältnisse

Bundesfamilienministerin Schröder stellte vor etwa zwei Wochen eine von ihr in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ vor und überreichte sie öffentlich der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung. Danach gerieten einmal wieder Migrantinnen*/Frauen* postmigrantischer Generationen als Opfer traditions- oder religiös bedingter Gewalt in den Fokus der Medienaufmerksamkeit.

Was in der Presse stand. „Studie: Tausende Zwangsheiraten“, „Mehr als 3.000 Frauen werden jährlich in Deutschland zwangsverheiratet“, „Tausende Migrantinnen werden zur Ehe gezwungen“, „in Deutschland tausendfach praktiziert“.1 Studie: Tausende Zwangsheiraten (AFP/jW). Junge Welt, 11.11.2011, http://www.jungewelt.de/2011/11-11/008.php; Tausende Frauen werden jährlich zur Ehe gezwungen (Zeit Online, AFP, dpa), Zeit Online, 09.11.2011, http://www.zeit.de/gesellschaft/2011-11/zwangsehe-studie-migrantinnen; Studie: Tausende Migrantinnen werden zur Ehe gezwungen (anr/dpa). Spiegel Online, 09.11.2011, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,796673,00.html; Katja Tichomirowa: Erzwungenes Eheglück. Frankfurter Rundschau, 10.11.2011.

Bundesweit scheint die Presse Aussagen (re-)produziert zu haben, die in der Studie nicht stehen. „Mediale Gewaltverhältnisse“ weiterlesen

Hürden der Heiratsmigration

Seit Herbst 2007 setzt der Nachzug von Ehegatt_innen aus Nicht-EU-Ländern voraus, dass der/die nachziehende Ehegatt_in deutsche Sprachkenntnisse nachweisen kann – es sei denn, diese_r kommt etwa aus Japan, Kanada, Südkorea, der Schweiz oder den USA. Solche Sprachprüfungen lassen sich einer Stellungnahme der Europäischen Kommission zufolge nicht mit Europarecht vereinen.

Nach der EU-Richtlinie 2003/86/EG, die das Recht auf Familienzusammenführung behandelt, dürfe kein Mitgliedsstaat einem Familienmitglied die Einreise und den Aufenthalt verweigern, weil dieser Familienangehörige die von dem Mitgliedsstaat im Ausland vorgeschriebene Prüfung nicht bestanden habe. „Andere Faktoren sind in dieser Angelegenheit nicht relevant“, lautet der abschließende Satz der an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gerichteten Erklärung.1Zitiert nach einer nichtamtlichen Übersetzung der Stellungnahme der Kommission vom 04.05.2011, u.a. unter: http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_2654.pdf; auch ANA-ZAR, Heft 3/2011, S. 19, http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR03-11.pdf; dort wiedergegeben als: Art. 7 Abs. 2 FZF-RL erlaubt es nicht, dass dem Ehegatten eines Drittstaatsangehörigen, der rechtmäßig in einem Mitgliedstaat lebt, nur deshalb Zugang zum Staatsgebiet verweigert wird, weil er einen Integrationstest im Ausland nicht bestanden hat, der durch nationales Recht dieses Mitgliedstaates vorgeschrieben ist. Ein Gericht in den Niederlanden, wo ähnliche Zuzugsvoraussetzungen bestehen, hatte dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt, um die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu klären. „Hürden der Heiratsmigration“ weiterlesen

Women of the Egyptian Revolution

Tunesien: Ich bin die Stimme derer, die nicht nachgeben

Emel Mathlouthi singt in Tunis am 14. Januar mitten in einer Demonstration vor dem Innenministerium.
Ich bin das Recht der Unterdrückten, das verkauft wird von den Hunden, die den Weizen des Hauses plündern und die Tür vor den Flammen der Gedanken schließen. … Ich bin frei; mein Wort ist frei.
Die zunächst angezeigte Version mit englischen Untertiteln ist leider nicht mehr vorhanden; hier ist eine Version des Videos ohne Untertitel.