Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk

Der Straßenstrich in Dortmund wurde im Mai 2011 geschlossen und das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für die Straßenprostitution erklärt. Im März 2013 gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Sexarbeiterin, die gegen den Verlust ihrer Existenzgrundlage geklagt hatte, Recht und entschied, Straßenprostitution müsse in Dortmund möglich bleiben. Statt sich danach mit Beteiligten und Interessenverbänden zusammenzusetzen und einen neuen Strichstandort einzurichten, ging die Stadt Dortmund in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz hat gestern die Klage der Sexarbeiterin abgewiesen und das Verbot durch die Stadt bestätigt.

Sexarbeiter_innen-Demonstration gegen die Straßenstrich-Schließung
Sexarbeiter_innen-Demonstration für den Straßenstrich-Erhalt in Dortmund im März 2011

Richterlich begründet wurde die Entscheidung nun mit den Lebensverhältnissen anderswo in Europa und der (eventuell weiterhin drohenden) weiblichen Migration. „Die Lebensumstände in der bulgarischen Stadt Plovdiv haben sich nicht geändert“, erklärte Richterin Ricarda Brandts den Ruhr-Nachrichten zufolge.1Jörn Hartwich: Straßenstrich bleibt verboten. Gericht weist Klage gegen Stadt Dortmund ab / Ministerium kritisiert Sperrbezirk. Ruhr Nachrichten, 12.08.2015. Trotz der europäischen Freizügigkeit wird in dieser Logik die Überschreitung der Staatsgrenze zur (zumindest) unerwünschten Tat. Die Begründung sei „höchst bemerkenswert“, meint der lawblog. Demnach stehe in ganz (!) Dortmund laut Stadtverwaltung und Bezirksregierung Arnsberg kein einziges Gebiet zur Verfügung, das einen Straßenstrich „verkraften“ könne. Und weil die Zahl der Sexarbeiterinnen in dem Marktsegment stark zugenommen habe, hielte das Gericht „die Annahme für gerechtfertigt, ein solcher Straßenstrich werde egal an welcher Stelle immer auch schutzbedürftige Gebiete räumlich betreffen“2Lawblog: Dortmund bleibt „sauber“. 11.08.2015, https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/08/11/dortmund-bleibt-sauber/. – in der siebtgrößten Stadt der BRD. Der Rechtsanwalt der gegen das Verbot klagenden Sexarbeiterin wies darauf hin, dass das Interesse der Frauen* in den Erwägungen der Behörden keine Rolle spiele. Gegenüber Spiegel Online kündigte er an, in die nächste Instanz und damit vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen.3Spiegel online: Verbot von Straßenprostitution in Dortmund: Gegen den Strich. 11.08.2015; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dortmund-gericht-bestaetigt-verbot-des-strassenstrichs-a-1047630.html. „Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk“ weiterlesen

Asylpolitik 2015

„Dieser Gesetzentwurf ist das Schärfste und das Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit der Änderung des Asylgrundrechts vor 21 Jahren eingefallen ist“, kommentierte vor mehr als einem Jahr in der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl den Entwurf für ein Gesetz „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“. Demnächst soll die derzeitige Entwurfsversion Gesetz werden; das Datum der Entscheidung im Bundestag über die Asylrechtsverschärfung ist allerdings momentan noch unbekannt. „Asylpolitik 2015“ weiterlesen

Immer noch: Aufwerten!

Der Streik der Erzieher_innen geht weiter und gestern haben sie gemeinsam mit den städtischen Beschäftigten sozialer Berufe noch einmal in Dortmunds Innenstadt demonstriert. Warum sollen Care-Arbeiten wie die Betreuung von Kindern weniger wert sein als andere (sogenannte „produktive“) Arbeiten, obwohl gerade sie gesellschaftlich notwendig sind? Weil sie häufig unentlohnte geschlechtlich zugewiesene bzw. abgewiesene (und wenig sichtbare) Arbeiten sind und deshalb auch die entlohnte Variante in der Systemlogik nichts wert ist?

Care-Arbeit aufwerten
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Wiederaufgelebte Romantik (oder: die Wahl der Bilder)

Solidaritätsverhältnisse sind wieder gefragter. Auch aus feministischer Sicht wird Solidarität wieder mehr thematisiert und bleibt weniger ausschließlich „spezialisierten“ Gruppen vorbehalten. Nicht zuletzt haben die Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Jin/YPJ) im Kampf um den nordsyrischen, überwiegend kurdisch bewohnten Kanton Kobanê und das Frauen* ausdrücklich einbeziehende Rätesystem in der Region Rojava dabei wohl eine Rolle gespielt – diesen Schluss legte unter anderem das Programm des 37. Kongresses der Bundeskoordination Internationalismus (BUKO) vom 14. – 17. Mai in Münster nahe. Statt neuen Auseinandersetzungen um ein Wie? Solidarität von hier vor dem Hintergrund unterschiedlicher Situationen scheinen jedoch im Wesentlichen geläufige Bilder, d. h. besonders die Figur der bewaffneten Kämpferin*, wiederbelebt worden zu sein. Eine der bekanntesten ikonografischen Abbildungen der Revolution in Nicaragua (während des Contra-Krieges) war die „Miliciana de Waswalito“, eine Mutter mit Kind und Gewehr über der Schulter; solche Bilder fungieren als Repräsentation und Perspektive auf ein Gesamtgeschehen, sie sind wie eine Brille.

Beim BUKO-Kongress fand sich auf einem Info-Tisch eine Werbebroschüre (anders ist sie nicht zu beschreiben) für die kurdische Frauenorganisierung, allerdings nicht auf Kobanê/Rojava bezogen, sondern mit der allgemeinen Feststellung: „Tausende von Frauen – kurdische Frauen aus der Türkei, dem Iran, Irak, Syrien, Armenien, Russland und Europa aber auch Internationalistinnen aus dem Mittleren Osten und europäischen Ländern – sind als Militante in dieser Bewegung aktiv.“ Auf den Fotos sind überwiegend gut aussehende Frauen, militärgrün uniformiert, oft in der Natur/den Bergen (denen eine besondere Rolle für die konsequente Hinterfragung des kapitalistischen Systems zugeschrieben wird), teilweise bewaffnet. „Wiederaufgelebte Romantik (oder: die Wahl der Bilder)“ weiterlesen

Klage gegen KiK beim Landgericht Dortmund eingereicht

Im September 2012 starben bei einem Brand in der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karachi 259 Menschen. Die Fabrik in Pakistan produzierte im Wesentlichen für das Unternehmen KiK, Deutschlands größte Textil-Discount-Kette mit Sitz in Bönen im Kreis Unna. Zwei Jahre lang verhandelten Angehörige der Opfer und verletzte Überlebende mit KiK über ein angemessenes Schmerzensgeld. Gestern reichten schließlich vier der Betroffenen (drei Hinterbliebene und ein gesundheitlich geschädigter ehemaliger Beschäftigter der Fabrik) über einen Anwalt beim Landgericht Dortmund Klage gegen den Textildiscounter ein.

In der Klageschrift heißt es, KiK sei für die „katastrophalen Brandschutzvorkehrungen“ in Pakistan mitverantwortlich gewesen. Unter anderem hätte Vertretern von KiK, die das Gebäude besucht hätten, auffallen müssen, dass dort Notausgänge fehlten und zahlreiche Fenster mit Eisen vergittert gewesen seien. Immer wieder sterben Arbeiter_innen der globalen Textilindustrie an den kostengünstigen, unwürdigen und häufig lebensgefährlichen Bedingungen.

KiK-Filiale
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Das Repertoire der „Retter“

Flüchtende sollen nach der Vorstellung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zukünftig „gerettet“ werden, indem sie in „Ausreise- oder Willkommenszentren“ in nordafrikanischen Transitländern überprüft werden. Die Auslagerungspläne rechtfertigte de Maizière letzten Freitag in Brüssel bei einem EU-Ministertreffen unter Rückgriff auf den Menschenhandelsdiskurs. „Der jetzige Zustand ist, dass die Starken sich durchsetzen“, sagte de Maizière. „Dass Frauen und Mädchen in Bordellen in Europa landen, dass Menschen im Mittelmeer ertrinken und das noch mit wahnsinnigen Gewinnen von diesen Menschenhändlern.“1SZ.de/dpa/AFP/mcs/mane: EU-Flüchtlingszentren in Afrika: „Apokalyptische Vision“. Süddeutsche Zeitung, 05.12.2014, http://www.sueddeutsche.de/politik/eu-fluechtlingszentren-in-afrika-apokalyptische-vision-1.2254709.

Zaun Melilla
Zäune um Europa: der Zaun um Melilla (zwischen Marokko und Spanien)
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