Gewonnen in Mexiko, aber nicht in den USA

In den weltweiten Auseinandersetzungen um das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper (bei Schwangerschaften und Abtreibungen, aber nicht bloß da, gern verweigert) hat Anfang September Mexikos Oberster Gerichtshof die Kriminalisierung von Abtreibungen für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil zufolge dürfen Abtreibungen im Schwangerschafts-Frühstadium und bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden.1Christian Stör: Jahrelanger Kampf: „Historischer Tag“: Gericht in Mexiko entkriminalisiert Abtreibung, Frankfurter Rundschau, 08.09.2021, https://www.fr.de/politik/mexiko-abtreibungen-oberstes-gericht-entkriminalisiert-schwangerschaf-abbruch-zr-90968005.html. Feministinnen* in Mexiko feierten das Urteil, mit dem „unser langer Kampf nun Früchte trägt“. Die Geschäftsführerin der feministischen Organisation GIRE (Grupo de Información en Reproducción Elegida) kündigte eine Prozesswelle an „gegen alle, die eine legale und sichere Abtreibung weiter verhindern“.2Sandra Weiss: Mexikos oberste Richter brechen eine Lanze für Abtreibung, Neue Zürcher Zeitung, 08.09.2021, https://www.nzz.ch/international/mexiko-entkriminalisiert-abtreibung-ld.1644432. Denn auch wenn es sich um ein Grundsatzurteil handelt, betrifft es zurzeit lediglich Mexikos Teilstaat Coahuila, in dem für eine Abtreibung oder Beihilfe dazu gesetzlich bis zu drei Jahre Haft vorgesehen waren. Gegen andere Teilstaaten müssen weitere Verfahren angestrengt werden, um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch allgemein durchzusetzen.

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