Feministinnen* kennen kein „Vater“land!

In diesem Jahr haben Teile des Mainstream-Feminismus das Thema Flüchtlingsfrauen entdeckt. In der Oktober-Ausgabe von Emma findet sich daher ein „geschlechtsspezifischer Forderungskatalog“, in dem Emma formuliert, was „JETZT PASSIEREN“ müsse.

Auf den ersten Blick scheinen die Forderungen zumindest nicht zu schaden, auch wenn alle, die schon länger gemeinsam mit Flüchtlingsfrauen* für eine Verbesserung ihrer Situation kämpfen, viele Forderungen vermissen – zum Beispiel die Forderung nach Abschaffung des entwürdigenden Asylbewerberleistungsgesetzes oder die Forderung nach privatem Wohnraum für alle und nach Abschaffung der Sammelunterkünfte bzw. der Lagerunterbringung – also die Maßnahmen, die Flüchtlingsfrauen* selbst seit langem zu ihrem Schutz einfordern. Vor allem in Bezug auf Asylverfahren bleiben die Forderungen reichlich inhaltslos, so dass sich die Frage aufdrängt, ob es Emma tatsächlich darum geht, die Situation asylsuchender Frauen zu verbessern.
Erst auf den zweiten Blick wird deutlich, was die eigentliche Absicht hinter diesen alarmistischen Forderungen ist: Tatsächlich geht es darum, asylsuchende Männer* als Täter in den Fokus zu nehmen. Denn so erfahren wir an anderer Stelle in derselben Ausgabe der Emma: „Denn eines ist doch klar: Viele der überwiegend jungen Männer, die da jetzt zu uns kommen, sind bisher noch nicht einmal von einem Hauch Gleichberechtigung der Geschlechter gestreift worden. Sie kommen aus Kulturen wie dem Islam, in denen Frauen als minderwertig gelten (..). Sie sind überwiegend Araber, bei denen es, unabhängig vom Glauben, traditionell schlecht bestellt ist um die Frauenrechte. Und sie kommen aus (Bürger)Kriegsgebieten, in denen sie Opfer oder Täter waren, und so manches Mal auch beides zugleich.
Gegen die soll nun in aller Härte vorgegangen werden. „Täter müssen konsequent verfolgt werden, auch wenn sie selber gleichzeitig Opfer sind.“ Und wie – darüber denkt Emma dann auch gleich nach: „Es stellt sich die Frage, ob solche Verstöße (Übergriffe auf Frauen bzw. Kinder und Verstöße gegen unsere Gesetze) auch ein Grund für die Ablehnung des Asylgesuchs sein können.“ „Feministinnen* kennen kein „Vater“land!“ weiterlesen

Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk

Der Straßenstrich in Dortmund wurde im Mai 2011 geschlossen und das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für die Straßenprostitution erklärt. Im März 2013 gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Sexarbeiterin, die gegen den Verlust ihrer Existenzgrundlage geklagt hatte, Recht und entschied, Straßenprostitution müsse in Dortmund möglich bleiben. Statt sich danach mit Beteiligten und Interessenverbänden zusammenzusetzen und einen neuen Strichstandort einzurichten, ging die Stadt Dortmund in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz hat gestern die Klage der Sexarbeiterin abgewiesen und das Verbot durch die Stadt bestätigt.

Sexarbeiter_innen-Demonstration gegen die Straßenstrich-Schließung
Sexarbeiter_innen-Demonstration für den Straßenstrich-Erhalt in Dortmund im März 2011

Richterlich begründet wurde die Entscheidung nun mit den Lebensverhältnissen anderswo in Europa und der (eventuell weiterhin drohenden) weiblichen Migration. „Die Lebensumstände in der bulgarischen Stadt Plovdiv haben sich nicht geändert“, erklärte Richterin Ricarda Brandts den Ruhr-Nachrichten zufolge.1Jörn Hartwich: Straßenstrich bleibt verboten. Gericht weist Klage gegen Stadt Dortmund ab / Ministerium kritisiert Sperrbezirk. Ruhr Nachrichten, 12.08.2015. Trotz der europäischen Freizügigkeit wird in dieser Logik die Überschreitung der Staatsgrenze zur (zumindest) unerwünschten Tat. Die Begründung sei „höchst bemerkenswert“, meint der lawblog. Demnach stehe in ganz (!) Dortmund laut Stadtverwaltung und Bezirksregierung Arnsberg kein einziges Gebiet zur Verfügung, das einen Straßenstrich „verkraften“ könne. Und weil die Zahl der Sexarbeiterinnen in dem Marktsegment stark zugenommen habe, hielte das Gericht „die Annahme für gerechtfertigt, ein solcher Straßenstrich werde egal an welcher Stelle immer auch schutzbedürftige Gebiete räumlich betreffen“2Lawblog: Dortmund bleibt „sauber“. 11.08.2015, https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/08/11/dortmund-bleibt-sauber/. – in der siebtgrößten Stadt der BRD. Der Rechtsanwalt der gegen das Verbot klagenden Sexarbeiterin wies darauf hin, dass das Interesse der Frauen* in den Erwägungen der Behörden keine Rolle spiele. Gegenüber Spiegel Online kündigte er an, in die nächste Instanz und damit vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen zu wollen.3Spiegel online: Verbot von Straßenprostitution in Dortmund: Gegen den Strich. 11.08.2015; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dortmund-gericht-bestaetigt-verbot-des-strassenstrichs-a-1047630.html. „Straßensexarbeit: Dortmunds Berufsverbotsbezirk“ weiterlesen

Asylpolitik 2015

„Dieser Gesetzentwurf ist das Schärfste und das Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit der Änderung des Asylgrundrechts vor 21 Jahren eingefallen ist“, kommentierte vor mehr als einem Jahr in der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl den Entwurf für ein Gesetz „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“. Demnächst soll die derzeitige Entwurfsversion Gesetz werden; das Datum der Entscheidung im Bundestag über die Asylrechtsverschärfung ist allerdings momentan noch unbekannt. „Asylpolitik 2015“ weiterlesen

Immer noch: Aufwerten!

Der Streik der Erzieher_innen geht weiter und gestern haben sie gemeinsam mit den städtischen Beschäftigten sozialer Berufe noch einmal in Dortmunds Innenstadt demonstriert. Warum sollen Care-Arbeiten wie die Betreuung von Kindern weniger wert sein als andere (sogenannte „produktive“) Arbeiten, obwohl gerade sie gesellschaftlich notwendig sind? Weil sie häufig unentlohnte geschlechtlich zugewiesene bzw. abgewiesene (und wenig sichtbare) Arbeiten sind und deshalb auch die entlohnte Variante in der Systemlogik nichts wert ist?

Care-Arbeit aufwerten
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Wiederaufgelebte Romantik (oder: die Wahl der Bilder)

Solidaritätsverhältnisse sind wieder gefragter. Auch aus feministischer Sicht wird Solidarität wieder mehr thematisiert und bleibt weniger ausschließlich „spezialisierten“ Gruppen vorbehalten. Nicht zuletzt haben die Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Jin/YPJ) im Kampf um den nordsyrischen, überwiegend kurdisch bewohnten Kanton Kobanê und das Frauen* ausdrücklich einbeziehende Rätesystem in der Region Rojava dabei wohl eine Rolle gespielt – diesen Schluss legte unter anderem das Programm des 37. Kongresses der Bundeskoordination Internationalismus (BUKO) vom 14. – 17. Mai in Münster nahe. Statt neuen Auseinandersetzungen um ein Wie? Solidarität von hier vor dem Hintergrund unterschiedlicher Situationen scheinen jedoch im Wesentlichen geläufige Bilder, d. h. besonders die Figur der bewaffneten Kämpferin*, wiederbelebt worden zu sein. Eine der bekanntesten ikonografischen Abbildungen der Revolution in Nicaragua (während des Contra-Krieges) war die „Miliciana de Waswalito“, eine Mutter mit Kind und Gewehr über der Schulter; solche Bilder fungieren als Repräsentation und Perspektive auf ein Gesamtgeschehen, sie sind wie eine Brille.

Beim BUKO-Kongress fand sich auf einem Info-Tisch eine Werbebroschüre (anders ist sie nicht zu beschreiben) für die kurdische Frauenorganisierung, allerdings nicht auf Kobanê/Rojava bezogen, sondern mit der allgemeinen Feststellung: „Tausende von Frauen – kurdische Frauen aus der Türkei, dem Iran, Irak, Syrien, Armenien, Russland und Europa aber auch Internationalistinnen aus dem Mittleren Osten und europäischen Ländern – sind als Militante in dieser Bewegung aktiv.“ Auf den Fotos sind überwiegend gut aussehende Frauen, militärgrün uniformiert, oft in der Natur/den Bergen (denen eine besondere Rolle für die konsequente Hinterfragung des kapitalistischen Systems zugeschrieben wird), teilweise bewaffnet. „Wiederaufgelebte Romantik (oder: die Wahl der Bilder)“ weiterlesen